Verurteilt wegen Körperverletzung
Im Prozess gegen einen 22-jährigen und einen 27-jährigen Mann aus Kevelaer wegen Körperverletzung hat das Gelderner Amtsgericht den jüngeren von ihnen zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Sein Begleiter wurde freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige vorbestrafte Mann am 24. Februar 2020 beim Karneval im Zuge eines Handgemenges mit zehn bis zwanzig Personen am Durchgang von der Marktstraße zum Konzert- und Bühnenhaus einen 20-Jährigen vorsätzlich in das Gesicht geschlagen hatte. Der Betroffene selbst hatte an dem ersten Verfahrenstag zuvor ausgesagt, er habe dem Angeklagten noch Geld geschuldet, habe von ihm Drogen gekauft und damals gedealt. Das Thema sei an diesem Tag auch zur Sprache gekommen. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht bestritten. Mehrfach befragte er die am Tatort herangeilten Polizisten, ob er überhaupt von ihnen gesehen worden sei. Er habe sich vorzeitig vor dem Ausbruch des Handgemenges davon gemacht.
„Benni im Bärenkostüm“
Die zuständige Richterin überzeugte diese Argumentationslinie nicht. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass der „Benni im Bärenkostüm“, der dann Richtung Marktstraße weggelaufen sei, nur der Angeklagte sein konnte. Die damalige Freundin des Angeklagten konnte sich vor Gericht erinnern, dass ihr Freund ihr gesagt habe, dass er es gewesen war.
Ein 27-jähriger Kevelaerer, der in das Handgemenge aktiv mit verstrickt war, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigeprochen. Auf Basis der Aussagen vor Ort hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert, dass der Begleiter der Freundin des Opfers bewusst und absichtlich einen Schlag ins Gesicht versetzt haben soll – ob mit der flachen Hand oder mit der Faust, wisse sie nicht mehr, hatte die heute 18-Jährige bei der Polizei im Februar angegeben.
Keine Schmerzen
Im Gerichtssaal konnte sie aber nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es der wegen einiger Delikte im Jugendstrafrecht vorbestrafte Mann war oder nicht. Sie habe in dem Moment nur versucht, ihren Freund aus dem Handgemenge herauszuziehen und immer gesagt, dass sie keinen richtigen Schlag erhalten, sondern dass sie nur „einen mitbekommen“ habe. Und dass der Schlag, der sie erwischt, aber keine Schmerzen oder schwere Verletzungen nach sich gezogen habe, allerhöchstens unabsichtlich aus der Situation heraus erfolgt sei.
Ihr damaliger Freund gab an, wegen des Angriffs auf seine Person davon nichts mitbekommen zu haben. Seine Aussage wertete das Gericht als „unergiebig“. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte im Anschluss an die Beweisaufnahme Freispruch für den 27-jährigen Angeklagten gefordert.