Täter greift Frau mit Besenstiel an
Am Donnerstag (23. Februar 2023) kam es gegen 12:15 Uhr an der Weezer Straße in Kevelaer, zu einer gefährlichen Körperverletzung.
Am Donnerstag (23. Februar 2023) kam es gegen 12:15 Uhr an der Weezer Straße in Kevelaer, zu einer gefährlichen Körperverletzung.
Kurzen Prozess gab‘s in der Sache einer angezeigten Vergewaltigung und einer Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Geldern.
Am Donnerstagabend (17.02.2022) kam es am Bahnhof am Brühlscher Weg in Geldern zu einer Auseinandersetzung bei der ein 44-jähriger Mann aus Kevelaer schwer verletzt wurde.
Auf dem Hochschulgelände an der Marie-Curie-Straße wurde am Donnerstagabend, 14.10.2021, gegen 20.05 Uhr ein 18-jähriger Mann aus Kevelaer bei einer Streitigkeit mit einem Messer an der Schulter verletzt.
Wegen mehrfacher schwerer und vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und dem unerlaubten Besitz von Drogen hat das Gelderner Amtsgericht einen 37-jährigen Kervenheimer zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem muss er an das Opfer, seine frühere Partnerin, 400 Euro zahlen. Das Gericht erkannte auch das Anrecht auf ein Schmerzensgeld an. Die Kammer sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der drogenabhängige, bereits vorbestrafte Mann in der Zeit zwischen März und Juni 2020 seine Partnerin auf unterschiedliche Art und Weise misshandelt hatte.
Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Er hatte im Zusammenhang mit den gewalttätigen Handlungen des Mannes – darunter Schläge, Würgen im Schwitzkasten bis zur Bewusstlosigkeit und das Einsperren in der gemeinsamen Wohnung – von „Brutalität, Frauenhass und Menschenfeindlichkeit“ gesprochen. „Eine Frau so zu malträtieren, das ist ein ganz starkes Stück.“ Die Nebenklage hatte vier Jahre gefordert.
Nach einem Verständigungsgespräch zwischen den Parteien hatte der Angeklagte die Taten ohne Abstriche eingeräumt. Somit musste das Opfer vor Gericht nicht aussagen, die Zeug*innen wurden entlassen.
Bitte um Verzeihung
Der 37-Jährige las der als Nebenklägerin anwesenden Frau auch einen Entschuldigungsbrief vor. „Es tut mir aus tiefster Seele leid, ich hatte ein halbes Jahr Zeit, darüber nachzudenken. Die Drogen haben uns verändert. Ich hoffe, Du verzeihst mir das“, richtete er die Worte an die junge Frau. „Ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Das hast Du nicht verdient.“
Wie es der Frau momentan geht, wurde aus ihrem kurzen Statement ersichtlich: „Ich habe damit nicht abgeschlossen. Das holt mich jeden Tag ein. Ich fühle mich immer beobachtet, gehe nur im Dunkeln raus, fühle mich eingesperrt.“ Eine Traumatherapie solle helfen, das Erlebte zu verarbeiten.
Ihr Anwalt unterstrich, dass es der Frau wichtig gewesen sei, „ihm gegenüber zu stehen und ihm zu sagen, was er ihr angetan hat – nicht nur körperlich, sondern insbesondere auch seelisch.“ Denn sie habe wochenlang „täglich damit gerechnet, dass sie den Tag nicht überlebt.“ Dieses Gefühl sei durch Sätze wie „Du wirst verbrannt“ oder „Da ist dein neues Bett“ im Zusammenhang mit einer Grube im Garten geprägt worden.
Beule und Hämatome
Die ermittelnde Beamtin hatte in ihrer Aussage nachvollziehbar machen können, was die Frau erlitten haben muss. Bei ihrer Untersuchung im Krankenhaus im Juli 2020 habe sie massive Verletzungen aufgewiesen – „eine Beule an der Stirn, Hämatome unter den Augen, und am ganzen Körper war sie grün und blau.“ Frische und ältere Spuren der Misshandlungen seien sichtbar gewesen.
Später habe die Frau die Taten bestätigt – wie das Boxen, die Tritte und Schläge, das Ausdrücken der Zigarettenkippen auf ihrem Körper durch ihren Lebensgefährten, ohne es immer zeitlich zuordnen zu können. Er habe sie auch auf der Straße zusammengeschlagen, als er ihr die Option eröffnete, zu gehen. Als sie die Chance ergriff, sei er ihr nachgekommen und habe ihr in den Magen geschlagen. Sie habe sich „psychisch abhängig“ von dem Mann gefühlt, so die Polizistin.
Im Juli habe er sie dann zwei Wochen lang festgehalten, nachdem sie sich um den aus dem Krankenhaus kommenden Vater kümmern wollte. Der Mann habe ihr unterstellt, sich mit Männern zu treffen. Sie habe die Eltern zweimal kurz besuchen dürfen, „um vorzugaukeln, dass alles gut ist“, sich aber so unter Druck gesetzt gefühlt, dass Flucht keine Option für sie gewesen sei, zumal er im Auto auf sie gewartet habe. Außerdem habe sie über ein Jahr lang nach einer Schilddrüsen-OP nicht mehr mit Drogen zu tun gehabt – bis ihr Lebensgefährte Antidepressiva in den Kaffee gemischt habe. Gefangen und verprügelt habe sie dann, „um die Schmerzen zu bekämpfen“, Amphetamine und Ecstasy zu sich genommen. Die Frau habe auch die Glasschnitte bestätigt, die sie sich aus Verzweiflung einmal selbst zugefügt hatte.
Die Taten des Mannes beruhten im Wesentlichen auf dem Betäubungsmittelkonsum, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Es sei „ein nicht exzessiver Drogenkonsum, sondern einer, der seit dem 16. Lebensjahr betrieben wird und diese Taten begleitet.“ Das führe zu einer „nicht untypischen Enthemmung“, die aber die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht erheblich beeinflusst habe. Die Taten seien im Rahmen einer Beziehung vorgefallen, „die offenbar als Liebesbeziehung begonnen hat und zu gewissen Zeiten so aus dem Rahmen fiel, dass es einem den Atem verschlägt“, machte der Richter deutlich. Er sprach von einer „drastischen Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit, die man niemandem wünscht in einer vertraulichen Beziehung.“ Das ihr angetane Leid könne man „nicht in Jahren Freiheitsstrafe bemessen, nicht wieder gut machen. Das ist unermesslich, über die Zeit und in einer Beziehung, die Vertrauen voraussetzt“, sagte der Richter. Gewandt an die junge Frau meinte er: „Das wird Sie sicher lange verfolgen und es sei Ihnen gewünscht, dass Sie da fachliche Hilfe erfahren und Sie sich von der traumatischen Erfahrung lösen können, um sorgenfrei und unbeschwert Ihr Leben leben zu können.“
Perspektive für den Täter
Es habe aber auch gegolten, „für den Angeklagten eine Perspektive aufzubauen.“ Das sei eine harte Strafe, er werde über längere Zeit keine Freiheit erfahren. „Er hat die Perspektive, wenn er zwei Jahre verbüßt hat, eine Therapie durchzuführen.“ Dazu müsse er aber noch viel tun, vom Antrag bis zur Durchführung der Therapie. Er habe es selbst in der Hand, „das besser zu machen.“ Der Mann müsse massiv an seinem Gewaltpotenzial arbeiten, denn er sei schon „zum zweiten, dritten, vierten Mal“ mit solchen Taten zum Nachteil von Partnerinnen in Erscheinung getreten. Er sprach von einem „Verhaltensmuster über eine Reihe von Jahren“, das sich in seinen Vorstrafen niederschlage.
Ein weiteres, mögliches Verfahren mit einem ähnlichen Tatbestand wurde eingestellt. Aktuell befindet sich der Mann im Gefängnis in der Suchtberatung, hat dort begonnen, statt Drogen Ersatzstoffe einzunehmen, um von der Sucht loszukommen. „Die menschliche Seite ist nicht abgeschlossen, aber das Tor, das wir aufgestoßen haben, ist eine Chance für ihn und für sie, dass sie das können.“ Für den Mann dürfte es seine letzte Chance sein.
Im Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus Kervenheim hat sich der Angeklagte am Freitag, 5. Februar 2021, dem zweiten Verhandlungstag, zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Dem mehrfach wegen Körperverletzung, der Einfuhr von Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Führerschein vorbestrafte Mann werden unter anderem mehrfache Körperverletzungsdelikte, darunter teilweise gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Ein Verfahren im Zusammenhang mit einer weiteren Frau wurde wegen der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Aufwandes vom Gericht abgetrennt. Die Delikte soll er in der Zeit zwischen März und Juli 2020 gegenüber seiner damaligen Freundin verübt haben.
Über einen seiner zwei Anwälte ließ der ausgebildete Fleischer und Gabelstaplerfahrer eine Erklärung verlesen, in der er ausführliche Details zu sich ausführte, die Entwicklung der Beziehung zu der Frau beschrieb und etwas zu den vorgeworfenen Taten sagte. Demnach habe er schon mit 16 Marihuana und mit 18 Amphetamine konsumiert. Das habe sich über die Jahre hin zu weiteren Drogen gesteigert. 2014 habe er eine Therapie gemacht, sei drei Jahre abstinent gewesen, bevor er „zurück ins alte Umfeld“ gekommen sei und wieder „leicht“ mit Marihuana angefangen habe. Dann habe es sich wieder „eingeschlichen.“
Die Frau habe er 2018 kennengelernt, führte die Anwältin aus. Im August 2018 seien sie dann zusammengekommen und vier Monate zusammen gewesen, bis sie mit einem Herzinfarkt 14 Tage lang im Krankenhaus gewesen sei. Er habe sich in der Zeit um ihre Kinder gekümmert. Danach hätten sie sich getrennt, er habe Kontakt zu Frauen aufgenommen.
Im Januar 2019 habe sie ihn gebeten, seine Adresse als Postadresse anzugeben. Sie habe damals in Duisburg gelebt, habe dann bei ihm die Post geholt und sei wieder mit ihm zusammengekommen, dann aber wieder von ihm getrennt gewesen. Von Dezember 2019 bis Mai 2020 seien sie dann wieder zusammen gewesen. Beide hätten die Beziehung immer wieder beenden wollen, sich aber keine Hilfe von außen geholt. Der Angeklagte räumte ein, dass sie Psychopharmaka, Ecstasy sowie Amphetamine und er Marihuana, Amphetamine, Ecstasy und Kokain zu sich genommen habe.
Er buddelte ein Loch im Garten
Die Streitigkeiten habe es erst im Mai / Juni 2020 gegeben, räumte der Angeklagte in der Erklärung ein, dass er die Sachen der Frau „aus Wut angezündet habe“, sie mit der flachen Hand geschlagen und mehrfach auf den Boden geschubst habe, „so dass sie gegen die Wand und auf den Boden gefallen sei“, als sie bezüglich anderer Männer gelogen habe. Er gestand auch ein, sie getreten zu haben, sprach selbst von „Kontrollverlust“. Er habe sie „tausendmal gebeten, zu gehen, ihr gesagt, dass sie mich aggressiv macht.“ Und er habe auch „mal schwarz gesehen“ und ihr den Mund zugehalten, als sie im Hausflur laut geschrien habe. Er habe sie „verbal fertig gemacht“. Das Loch im Garten habe er gebuddelt, aber „nicht gedroht, sie zu zerstückeln und in das Loch zu werfen.“
Zwischenzeitlich habe sie zwei Gläser auf einer Küchenplatte zerschlagen, dort hineingegriffen und gedroht, sich die Schlagadern aufzuschneiden. „Du kannst jetzt keinen Abgang machen“, habe er ihr gesagt. Sie sei „wahnsinnig“ gewesen. Daraufhin „schlug ich ihr ins Gesicht.“ Danach habe er die Wunden versorgt. Sie habe sich am Folgetag entschuldigt mit dem Hinweis: „Ich bin etwas durchgeknallt.“
Weitere Vorwürfe weist der Angeklagte zurück
Der Richter verwies auf die Vorwürfe, die in der Stellungnahme nicht erwähnt seien – wie das Anwenden einer brennenden Zigarette, das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, die Gabel-Stichwunde oder den Vorwurf, ihr etwas in den Kaffee getan zu haben. Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück, er habe sie niemals bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sie mit einer Gabel gestochen oder irgendwelche Gegenstände gegen sie verwand.
Auch den Vorwurf der Freiheitsberaubung wollte er nicht gelten lassen. Er habe die Fenstergriffe abgedreht und die Wohnungstür nur mit Ketten gesichert, weil er Angst hatte, dass der Mitbewohner im Obergeschoss die Drogen sehe, die er und seine Freundin konsumierten. Außerdem habe es einen Raum gegeben, den man offen habe begehen können. Sie habe über eine Schiebetür in den Hausflur gehen können und das Haus jederzeit verlassen können. Man sei außerdem gemeinsam rausgegangen und habe die Eltern von seiner damaligen Freundin besucht, sagte der Angeklagte später selbst aus. „Sie hat so viel gelogen. Warum, weiß ich nicht“, meinte er.
Am Ende des Verhandlungstages wies die Rechtsanwältin auf einen Entschuldigungsbrief hin, den der Angeklagte dem Opfer geschrieben hat. Der Vertreter der Nebenklage wolle sich mit seiner abwesenden Mandantin dahingehend absprechen, ob sie den Brief annehmen wolle oder nicht.
Der Prozess wird am 24. Februar um 9.30 Uhr mit der Aussage der Frau fortgesetzt.
Im Prozess gegen einen 22-jährigen und einen 27-jährigen Mann aus Kevelaer wegen Körperverletzung hat das Gelderner Amtsgericht den jüngeren von ihnen zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Sein Begleiter wurde freigesprochen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige vorbestrafte Mann am 24. Februar 2020 beim Karneval im Zuge eines Handgemenges mit zehn bis zwanzig Personen am Durchgang von der Marktstraße zum Konzert- und Bühnenhaus einen 20-Jährigen vorsätzlich in das Gesicht geschlagen hatte. Der Betroffene selbst hatte an dem ersten Verfahrenstag zuvor ausgesagt, er habe dem Angeklagten noch Geld geschuldet, habe von ihm Drogen gekauft und damals gedealt. Das Thema sei an diesem Tag auch zur Sprache gekommen. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht bestritten. Mehrfach befragte er die am Tatort herangeilten Polizisten, ob er überhaupt von ihnen gesehen worden sei. Er habe sich vorzeitig vor dem Ausbruch des Handgemenges davon gemacht.
„Benni im Bärenkostüm“
Die zuständige Richterin überzeugte diese Argumentationslinie nicht. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass der „Benni im Bärenkostüm“, der dann Richtung Marktstraße weggelaufen sei, nur der Angeklagte sein konnte. Die damalige Freundin des Angeklagten konnte sich vor Gericht erinnern, dass ihr Freund ihr gesagt habe, dass er es gewesen war.
Ein 27-jähriger Kevelaerer, der in das Handgemenge aktiv mit verstrickt war, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigeprochen. Auf Basis der Aussagen vor Ort hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert, dass der Begleiter der Freundin des Opfers bewusst und absichtlich einen Schlag ins Gesicht versetzt haben soll – ob mit der flachen Hand oder mit der Faust, wisse sie nicht mehr, hatte die heute 18-Jährige bei der Polizei im Februar angegeben.
Keine Schmerzen
Im Gerichtssaal konnte sie aber nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es der wegen einiger Delikte im Jugendstrafrecht vorbestrafte Mann war oder nicht. Sie habe in dem Moment nur versucht, ihren Freund aus dem Handgemenge herauszuziehen und immer gesagt, dass sie keinen richtigen Schlag erhalten, sondern dass sie nur „einen mitbekommen“ habe. Und dass der Schlag, der sie erwischt, aber keine Schmerzen oder schwere Verletzungen nach sich gezogen habe, allerhöchstens unabsichtlich aus der Situation heraus erfolgt sei.
Ihr damaliger Freund gab an, wegen des Angriffs auf seine Person davon nichts mitbekommen zu haben. Seine Aussage wertete das Gericht als „unergiebig“. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte im Anschluss an die Beweisaufnahme Freispruch für den 27-jährigen Angeklagten gefordert.
Einem 55-jährigen Mann aus Goch wird vorgeworfen, im Januar 2015 mit einer Sturmmaske und Pfefferspray die Filialleiterin am Kevelaerer REWE-Markt angegriffen zu haben, um an die Tageseinnahmen von ca. 15.000 Euro zu kommen. Eine 51-jährige Frau, die in dem Markt angestellt war, soll ihn dabei im Vorfeld mit Informationen versorgt haben, um ihm den Überfall zu ermöglichen, der aufgrund des Widerstandes der Filialleiterin und einer Kollegin nicht erfolgreich war. Das Verfahren gegen den Mann und die Frau wurde am Landgericht Kleve eröffnet. In dem Verfahren bekannte sich der unter anderem wegen Nötigung und Hehlerei vorbestrafte Mann, der zwischenzeitlich Mitglied der Rockergruppe „Bandidos“ in Kleve war, über seinen Anwalt für schuldig.
Die Mitarbeiterin des REWE-Marktes sei eine Freundin seiner Frau gewesen. Die Idee zu dem Überfall sei auf einer Feier im Sommer 2014 entstanden. Der Mann nannte Geldnot als Motiv. Demnach sollte er „etwas mehr von der Beute“ erhalten. Er gab zu, auf die Filialleiterin zugerannt zu sein und versucht zu haben, ihr die Handtasche mit dem Geld zu entreißen. Eigentlich sei das Ganze anders gedacht gewesen: Seine Mitkomplizin habe ihm versichert, dass sie das Geld an dem Abend nach Ladenschluss an sich nehmen wollte, er sie dann ‚beraubt‘ und mit Pfefferspray besprüht, damit das Ganze nicht nach einer Absprache aussieht.
Überfallene dachte erst an einen Scherz
Das Pfefferspray gegen die Filialleiterin habe er aber nur „aus Versehen“ verwandt, gab er an. Dem widersprach das überfallene Opfer entschieden. Im Rahmen ihrer Aussage gab sie an, dass man zuvor einen „recht witzigen Abend“ gehabt habe und nach Feierabend gegen 22.15 Uhr in Richtung der Autos gegangen sei. Sie habe erst an einen Scherz geglaubt, als sie die herannahenden Schritte hörte. Dann habe sie den mit einer Sturmhaube maskierten Täter wahrgenommen, der unmittelbar und gezielt immer wieder das Pfefferspray ins Gesicht gesprüht habe. Intuitiv habe sie dann die Tasche in den Wagen geworfen, sich selbst in den Wagen hineinfallen lassen und auf der Tasche gesessen.
„Geredet hat der Angreifer nicht“, gab sie an. „Und egal in welche Richtung ich meinen Kopf gedreht habe – er hat immer weiter gezielt in meine Augen gesprüht.“ Ein Arzt hatte später Ätzungen an den Augen festgestellt. Sie habe selbst solche Schmerzen noch nie erlebt, ernsthaft kurz daran gedacht, ihm die Tasche zu überlassen, da man in so einem Fall ja versichert sei. „Aber er hat mir so wehgetan, dass ich in dem Moment dachte: Nee!“
Der Räuber floh ohne erzielte Beute
Die Kollegin der überfallenen Frau, die vor Gericht ebenfalls als Zeugin aussagte, gab an, ihrer Kollegin zu Hilfe geeilt zu sein. Der Räuber sei daraufhin geflohen, vorbei an seiner vermeintlichen Komplizin, die an diesem Abend ebenfalls Schichtende hatte. Die Mitangeklagte bestätigte lediglich, Informationen an den Mann weitergegeben zu haben, weil sie sich von dem Mann eingeschüchtert und bedroht gefühlt habe. Sie habe noch am Vortag der Tat den Mann gebeten, den Überfall nicht zu begehen und habe nicht damit gerechnet, dass er das am nächsten Tag tun würde. Deswegen habe sie nicht gewusst, wer unter der Maske steckt. Einer der am Tatort herangeeilten Polizisten gab als Zeuge an, dass nach seiner Auffassung der Überfall kein zufälliger „Glückstreffer“ des Mannes gewesen sein könne.
In dem Verfahren wurden auch Kurzvideos der Überwachungskameras vom Tathergang gezeigt. Das Gericht zitierte des Weiteren aus einzelnen gegenseitigen Whatsapp-Nachrichten der beiden Angeklagten. Der Prozess wird am 18. März fortgesetzt.
Am Freitag, 1. November 2019, gegen 3.40 Uhr, standen zwei 29-Jährige aus Kevelaer an der Zufahrt zur Diskothek an der Venloer Straße in Geldern, als ein Unbekannter an ihnen vorbei lief und sich provozierend verhielt. Nach einem verbalen Schlagabtausch zog der Mann plötzlich einen Teleskopschlagstock aus seiner Jacke und verletzte den einen der beiden 29-Jährigen am Kopf. Als dessen gleichaltriger Begleiter den Täter wegschubsen wollte, wurde auch er am Kopf getroffen. Danach flüchtete der Unbekannte in Richtung Martinistraße.
Die beiden jungen Männer mussten im Krankenhaus behandelt werden. Sie beschreiben den männlichen Täter als zwischen 30 und 34 Jahre alt, etwa 180cm groß, mit schlanker Statur. Er hatte schwarze Haare und einen Drei-Tage-Bart. Bekleidet war der Unbekannte mit einer grünen Kapuzenjacke und einer weißen Baseball-Cap mit rotem Schirm. Er trug einen Rucksack bei sich. Hinweise zu dieser Person bitte an die Polizei Geldern unter Tel. 02831-1250.
Am Dienstag, 25. Juni 2019, kam es gegen 17 Uhr im Freibad Kevelaer zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Kindern. Ein Mädchen war seit längerer Zeit dem Mobbing eines anderen Mädchens ausgesetzt. Im Eingangsbereich des Freibads trafen die beiden aufeinander. Eine Freundin des gemobbten Mädchens stellte das andere Mädchen zur Rede und es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihnen.
Dabei wurden sie von einer größeren Gruppe von Kindern und Jugendlichen, etwa 50 bis 60 Personen, umringt. Die Mädchen blieben nach eigenen Angaben unverletzt. Die Polizei hat die Personalien der Beteiligten festgestellt und eine Strafanzeige aufgenommen.