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Polnischer Kraftfahrer aus Kevelaer stand wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor Gericht

Vor Gericht galt die Unschuldsvermutung

Kurzen Prozess gab‘s in der Sache einer angezeigten Vergewaltigung und einer Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Geldern.

Wegen Miete und Schmuck stritten zwei Frauen in einem Kevelaerer Geschäft

Amtsgericht stellt Verfahren ein

Das Amtsgericht Geldern hat das Verfahren gegen eine 55-jährige Frau wegen Beleidigung und Körperverletzung eingestellt. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie eine Frau in einem Schmuckgeschäft in Kevelaer nach deren Angaben mit beiden Händen gepackt und gegen die Tür gedrückt habe.

Peiniger zu drei Jahren Haft verurteilt

Wegen mehrfacher schwerer und vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und dem unerlaubten Besitz von Drogen hat das Gelderner Amtsgericht einen 37-jährigen Kervenheimer zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem muss er an das Opfer, seine frühere Partnerin, 400 Euro zahlen. Das Gericht erkannte auch das Anrecht auf ein Schmerzensgeld an. Die Kammer sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der drogenabhängige, bereits vorbestrafte Mann in der Zeit zwischen März und Juni 2020 seine Partnerin auf unterschiedliche Art und Weise misshandelt hatte. 

Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Er hatte im Zusammenhang mit den gewalttätigen Handlungen des Mannes – darunter Schläge, Würgen im Schwitzkasten bis zur Bewusstlosigkeit und das Einsperren in der gemeinsamen Wohnung – von „Brutalität, Frauenhass und Menschenfeindlichkeit“ gesprochen. „Eine Frau so zu malträtieren, das ist ein ganz starkes Stück.“ Die Nebenklage hatte vier Jahre gefordert.

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen den Parteien hatte der Angeklagte die Taten ohne Abstriche eingeräumt. Somit musste das Opfer vor Gericht nicht aussagen, die Zeug*innen wurden entlassen. 

Bitte um Verzeihung

Der 37-Jährige las der als Nebenklägerin anwesenden Frau auch einen Entschuldigungsbrief vor. „Es tut mir aus tiefster Seele leid, ich hatte ein halbes Jahr Zeit, darüber nachzudenken. Die Drogen haben uns verändert. Ich hoffe, Du verzeihst mir das“, richtete er die Worte an die junge Frau. „Ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Das hast Du nicht verdient.“

Wie es der Frau momentan geht, wurde aus ihrem kurzen Statement ersichtlich: „Ich habe damit nicht abgeschlossen. Das holt mich jeden Tag ein. Ich fühle mich immer beobachtet, gehe nur im Dunkeln raus, fühle mich eingesperrt.“ Eine Traumatherapie solle helfen, das Erlebte zu verarbeiten. 

Ihr Anwalt unterstrich, dass es der Frau wichtig gewesen sei, „ihm gegenüber zu stehen und ihm zu sagen, was er ihr angetan hat – nicht nur körperlich, sondern insbesondere auch seelisch.“ Denn sie habe wochenlang „täglich damit gerechnet, dass sie den Tag nicht überlebt.“ Dieses Gefühl sei durch Sätze wie „Du wirst verbrannt“ oder „Da ist dein neues Bett“ im Zusammenhang mit einer Grube im Garten geprägt worden. 

Beule und Hämatome

Die ermittelnde Beamtin hatte in ihrer Aussage nachvollziehbar machen können, was die Frau erlitten haben muss. Bei ihrer Untersuchung im Krankenhaus im Juli 2020 habe sie massive Verletzungen aufgewiesen – „eine Beule an der Stirn, Hämatome unter den Augen, und am ganzen Körper war sie grün und blau.“ Frische und ältere Spuren der Misshandlungen seien sichtbar gewesen. 

Später habe die Frau die Taten bestätigt – wie das Boxen, die Tritte und Schläge, das Ausdrücken der Zigarettenkippen auf ihrem Körper durch ihren Lebensgefährten, ohne es immer zeitlich zuordnen zu können. Er habe sie auch auf der Straße zusammengeschlagen, als er ihr die Option eröffnete, zu gehen. Als sie die Chance ergriff, sei er ihr nachgekommen und habe ihr in den Magen geschlagen. Sie habe sich „psychisch abhängig“ von dem Mann gefühlt, so die Polizistin.

Im Juli habe er sie dann zwei Wochen lang festgehalten, nachdem sie sich um den aus dem Krankenhaus kommenden Vater kümmern wollte. Der Mann habe ihr unterstellt, sich mit Männern zu treffen. Sie habe die Eltern zweimal kurz besuchen dürfen, „um vorzugaukeln, dass alles gut ist“, sich aber so unter Druck gesetzt gefühlt, dass Flucht keine Option für sie gewesen sei, zumal er im Auto auf sie gewartet habe. Außerdem habe sie über ein Jahr  lang nach einer Schilddrüsen-OP nicht mehr mit Drogen zu tun gehabt – bis ihr Lebensgefährte Antidepressiva in den Kaffee gemischt habe. Gefangen und verprügelt habe sie dann, „um die Schmerzen zu bekämpfen“, Amphetamine und Ecstasy zu sich genommen. Die Frau habe auch die Glasschnitte bestätigt, die sie sich aus Verzweiflung einmal selbst zugefügt hatte.

Die Taten des Mannes beruhten im Wesentlichen auf dem Betäubungsmittelkonsum, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Es sei „ein nicht exzessiver Drogenkonsum, sondern einer, der seit dem 16. Lebensjahr betrieben wird und diese Taten begleitet.“ Das führe zu einer „nicht untypischen Enthemmung“, die aber die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht erheblich beeinflusst habe. Die Taten seien im Rahmen einer Beziehung vorgefallen, „die offenbar als Liebesbeziehung begonnen hat und zu gewissen Zeiten so aus dem Rahmen fiel, dass es einem den Atem verschlägt“, machte der Richter deutlich. Er sprach von einer „drastischen Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit, die man niemandem wünscht in einer vertraulichen Beziehung.“ Das ihr angetane Leid könne man „nicht in Jahren Freiheitsstrafe bemessen, nicht wieder gut machen. Das ist unermesslich, über die Zeit und in einer Beziehung, die Vertrauen voraussetzt“, sagte der Richter. Gewandt an die junge Frau meinte er: „Das wird Sie sicher lange verfolgen und es sei Ihnen gewünscht, dass Sie da fachliche Hilfe erfahren und Sie sich von der traumatischen Erfahrung lösen können, um sorgenfrei und unbeschwert Ihr Leben leben zu können.“

Perspektive für den Täter

Es habe aber auch gegolten, „für den Angeklagten eine Perspektive aufzubauen.“ Das sei eine harte Strafe, er werde über längere Zeit keine Freiheit erfahren. „Er hat die Perspektive, wenn er zwei Jahre verbüßt hat, eine Therapie durchzuführen.“ Dazu müsse er aber noch viel tun, vom Antrag bis zur Durchführung der Therapie. Er habe es selbst in der Hand, „das besser zu machen.“ Der Mann müsse massiv an seinem Gewaltpotenzial arbeiten, denn er sei schon „zum zweiten, dritten, vierten Mal“ mit solchen Taten zum Nachteil von Partnerinnen in Erscheinung getreten. Er sprach von einem „Verhaltensmuster über eine Reihe von Jahren“, das sich in seinen Vorstrafen niederschlage. 

Ein weiteres, mögliches Verfahren mit einem ähnlichen Tatbestand wurde eingestellt. Aktuell befindet sich der Mann im Gefängnis in der Suchtberatung, hat dort begonnen, statt Drogen Ersatzstoffe einzunehmen, um von der Sucht loszukommen. „Die menschliche Seite ist nicht abgeschlossen, aber das Tor, das wir aufgestoßen haben, ist eine Chance für ihn und für sie, dass sie das können.“ Für den Mann dürfte es seine letzte Chance sein.

Verurteilt wegen Körperverletzung

Im Prozess gegen einen 22-jährigen und einen 27-jährigen Mann aus Kevelaer wegen Körperverletzung hat das Gelderner Amtsgericht den jüngeren von ihnen zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Sein Begleiter wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige vorbestrafte Mann am 24. Februar 2020 beim Karneval im Zuge eines Handgemenges mit zehn bis zwanzig Personen am Durchgang von der Marktstraße zum Konzert- und Bühnenhaus einen 20-Jährigen vorsätzlich in das Gesicht geschlagen hatte. Der Betroffene selbst hatte an dem ersten Verfahrenstag zuvor ausgesagt, er habe dem Angeklagten noch Geld geschuldet, habe von ihm Drogen gekauft und damals gedealt. Das Thema sei an diesem Tag auch zur Sprache gekommen. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht bestritten. Mehrfach befragte er die am Tatort herangeilten Polizisten, ob er überhaupt von ihnen gesehen worden sei. Er habe sich vorzeitig vor dem Ausbruch des Handgemenges davon gemacht.

„Benni im Bärenkostüm“

Die zuständige Richterin überzeugte diese Argumentationslinie nicht. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass der „Benni im Bärenkostüm“, der dann Richtung Marktstraße weggelaufen sei, nur der Angeklagte sein konnte. Die damalige Freundin des Angeklagten konnte sich vor Gericht erinnern, dass ihr Freund ihr gesagt habe, dass er es gewesen war.

Ein 27-jähriger Kevelaerer, der in das Handgemenge aktiv mit verstrickt war, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigeprochen. Auf Basis der Aussagen vor Ort hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert, dass der Begleiter der Freundin des Opfers bewusst und absichtlich einen Schlag ins Gesicht versetzt haben soll – ob mit der flachen Hand oder mit der Faust, wisse sie nicht mehr, hatte die heute 18-Jährige bei der Polizei im Februar angegeben.

Keine Schmerzen

Im Gerichtssaal konnte sie aber nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es der wegen einiger Delikte im Jugendstrafrecht vorbestrafte Mann war oder nicht. Sie habe in dem Moment nur versucht, ihren Freund aus dem Handgemenge herauszuziehen und immer gesagt, dass sie keinen richtigen Schlag erhalten, sondern dass sie nur „einen mitbekommen“ habe.  Und dass der Schlag, der sie erwischt, aber keine Schmerzen oder schwere Verletzungen nach sich gezogen habe, allerhöchstens unabsichtlich aus der Situation heraus erfolgt sei.

Ihr damaliger Freund gab an, wegen des Angriffs auf seine Person davon nichts mitbekommen zu haben. Seine Aussage wertete das Gericht als „unergiebig“. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte im Anschluss an die Beweisaufnahme Freispruch für den 27-jährigen Angeklagten gefordert.