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Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
Angeklagter zu Bewährungsstrafe verurteilt. Seine Frau wurde freigesprochen.

Urteil im Pflegekinder-Prozess gesprochen

Ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. So lautete das Urteil des Landgerichts Kleve am Mittwoch im Prozess gegen einen Mann aus Kevelaer, der seine Pflegekinder geschlagen haben soll (das KB berichtete).

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)
23-Jähriger soll ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. 2019 wurde er bereits wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt.

Vier Jahre Haft für Kevelaerer

Zu vier Jahren Haft ist ein 23-jähriger Mann aus Kevelaer vom Landgericht Kleve wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden.

Wegen Miete und Schmuck stritten zwei Frauen in einem Kevelaerer Geschäft

Amtsgericht stellt Verfahren ein

Das Amtsgericht Geldern hat das Verfahren gegen eine 55-jährige Frau wegen Beleidigung und Körperverletzung eingestellt. Der Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie eine Frau in einem Schmuckgeschäft in Kevelaer nach deren Angaben mit beiden Händen gepackt und gegen die Tür gedrückt habe.

Wegen mehrfachen gemeinschaftlichen Diebstahls ist ein Paar zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden

Im Teufelskreis der Sucht

Wegen mehrfachen gemeinschaftlichen Diebstahls ist ein Paar aus Kempen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Zwölf Monate Haft erhielt der Mann und acht Monate seine Partnerin.

Ein trauriger Fall

Dieser Fall – er ist anders als so viele Verfahren, die man vor Gericht üblicherweise so erlebt. Allein das Alter des Angeklagten – 81 Jahre – ist vor Gericht durchaus eine Seltenheit. Und die Geschichte, die mit dem Vorwurf der schweren Brandstiftung im Zusammenhang stand, beleuchtete ein bisschen die Art und Weise, wie wenig aufmerksam unsere Gesellschaft manchmal gegenüber älteren Menschen ist.

Geboren in Berlin, lebte der frühere Bautechniker bis zum 20. Lebensjahr in Wedding, siedelte dann über in die Schweiz. Immer unterwegs, ledig, ohne Kinder. Dort bleibt er bis etwa „1985, 1990“, bis er nach Deutschland zurückkehrt.

Die nüchterne Erzählung der Tat, wie sie die Staatsanwaltschaft zu Beginn vortrug, war  folgende: Am 27. August 2020 steckte der Mann in Kevelaer seine Giebelwohnung in einem Dreifachhaus an, verteilte an fünf verschiedenen Stellen Benzin und zündete dieses an. Das Feuer griff auf das Mobiliar  über. Dass es sich ausbreitete, konnte durch die Feuerwehr verhindert werden.

„Ich verstehe es selber nicht“, räumte der Mann die Tat sofort ein, an die er sich im Detail aber nicht mehr erinnern könne.  „Ich sollte ausziehen an dem Tag, war eine Woche vorher nicht gut in Schuss, weil ich keine Tabletten genommen habe“, meinte er mit unverkennbarem Berliner Akzent. Er ist Diabetiker.

Eigenbedarf angemeldet

Die Vermieter, die auch auf dem umgebauten Bauernhof wohnen, hatten Eigenbedarf angemeldet, „weil die jüngere Tochter und der Schwiegersohn da einziehen wollten“, obwohl er „fast zehn Jahre“ dort – auch unter dem vorherigen Vermieter – gewohnt hatte. Die Frist zum Verlassen der Dachgeschosswohnung war einmal verlängert worden. Seine Bitte um einen weiteren Aufschub über das Wochenende war abgelehnt worden. Die Gerichtsvollzieherin sollte an diesem Tag um zehn Uhr kommen, das wusste der Mann. Sie hatte ihm zu verstehen gegeben, dass der Vermieter die Möbel behalten kann, wenn er nicht auszieht.

„Ich hatte alle Kleider zusammengepackt, ich war fix und fertig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas gemacht habe“, sagt er. „Wie konnte ich meine eigene Wohnung anstecken, sagen Sie mir das. Ich habe alles verloren, was ich hatte.“ Wie die über die Jahre zusammengekauften Möbel, die Kleidung, die Erinnerungen.

Einer seiner wenigen Bekannten hatte er am Vorabend eine Nachricht auf das Handy hinterlassen. Dort stand: „Falls wir uns nicht mehr sehen sollten, wünsche ich Dir alles Gute.“ Er habe nie gesagt, dass er sich was antut, sagte die Frau, die er früher bei Spaziergängen mit seinem verstorbenen Schäferhund ab und an besucht hatte. „Aber häufig sagte er: Was soll ich noch, wen hab ich noch auf dieser Welt?“ Nein, umbringen habe er sich nicht wollen, betonte der alte Mann.

Keine unmittelbare Gefahr

Den Benzinkanister habe er als Reserve für das Auto in der Wohnung aufbewahrt, aber nicht bewusst zum Anzünden der Wohnung. Seine DNA wurde von der Polizei auf dem Kanister festgestellt.

Ein Brand-Sachverständiger machte im Verfahren deutlich, dass die geschlossenen Fenster und Jalousien einen dämpfenden Einfluss auf das Feuer gehabt habe. „Ohne Maßnahmen hätte der Brand eine Stunde vor sich hingedümpelt und irgendwann auf die Hauseingangstür übergegriffen.“ Dann erst wäre das Feuer irgendwann zum Dachboden und später auf die Wohnungen durchgedrungen. Eine „Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner zu dem Zeitpunkt“ sah er nicht. „Hier wäre keinem was passiert“, war seine Aussage.

Der alte Mann verließ nach dem Legen des Brandes die Wohnung, fuhr zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Berlin. „Ich hab geguckt, wo ich früher gewohnt habe.“ Einr Blick zurück in eine Vergangenheit, die schöner war.

In der Zeit fahndete die Polizei mit Suchhunden und Drohnen nach dem alten Mann, „weil wir gedacht haben, er tut sich was an.“ Das berichtet der ermittelnde Beamte in dem Prozess. Die Suche führte bis zum Bahnhof, ging bis in die Abendstunden. Dann wurde sie erfolglos abgebrochen.

Dass er in Berlin übernachtet hat, verneinte der Angeklagte. Den Tag darauf fuhr er mit dem Zug wieder zurück. Ein paar Tage später kam er „nicht akkurat“ aussehend zum Stall der Bekannten. Sie überzeugte ihn, zur Polizei zu gehen und fuhr ihn auf die Wache nach Uedem. „Das haben Sie prima gemacht“, gab es für die Alltagsbegleiterin dafür vom Richter ein ausdrückliches Lob. Immer wieder kam der alte Mann über sich selbst ins Grübeln. „Das ist mir ein Rätsel, dass mir das mit 80 passieren konnte. Das muss ein Filmriss gewesen sein.“

Eine Kurzschlussreaktion

Der Richter bezeichnete die Tat später als einen „Kurzschluss“ – einen, der immerhin eine sechsstellige Schadenssumme verursacht hat, weswegen das Urteil später auf „schwere Brandstiftung“ lautete. Der anwesende Vermieter sprach von „130 000 bis 150 000 Euro“. Genaue Zahlen habe er nicht.

Die Anwältin des Mannes sprach von einer „Überforderung“ angesichts der Situation. Denn er habe nicht mehr gewusst, wohin. Eine Ersatzwohnung habe er einfach nicht bekommen, obwohl er gesucht habe. „Entweder waren es immer Wohnungen in der zweiten und dritten Etage“, wo er sich wo er sich mit seiner Bandscheibe und dem Rollator hätte hinaufquälen müssen. Oder die Vermieter wollten schlicht einen 80-Jährigen nicht mehr haben, sagte der Angeklagte. „Es kam immer die Frage: Wie alt sind Sie? Da sagen die alle: Wir rufen Sie wieder an, aber das tut keiner.“ Eine Wohnung schien er in Wetten gefunden zu haben. „Aber die Vermieter waren selber 80 und sagten: Nein, nicht noch einen.“

Und er habe niemanden gekannt, der ihm hätte helfen können. „Das Sozialamt Kevelaer sagte, sie könnten mir eine Obdachlosen-Dingsbums besorgen.“ Von einer Wohnung für einen Mann, der jahrzehntelang für 800 Euro Rente gearbeitet hat, war da nicht die Rede, sagte er. „Keiner hat ihn anscheinend da unterstützt, das halte ich für erschreckend“, sagte seine Anwältin in ihrem Plädoyer.

Offene Fragen

Selbst der Staatsanwalt plädierte auf 21 Monate mit Bewährung, sprach von einer „problematischen Lebenssituation“, sah auch wenig Sinn in der „abschreckenden Wirkung“ einer Inhaftierung. Das halbe Jahr Untersuchungshaft in Kleve und Fröndenberg hätten ihre Spuren hinterlassen, sagte seine Anwältin. Das Gericht entschied letztendlich auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.

Der alte Mann wird jetzt im Weezer Petrusheim unterkommen, um dort seinen Lebensabend zu verbringen. „Keine schöne Lebenssituation, aber eine Konsequenz, die er sich selbst hat zuschulden kommen lassen“, nannte das der Richter. Nicht ohne anzumerken, dass er es „sinnvoll“ gefunden hätte, wenn man durch caritative Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas für den Mann mehr hätte machen können.

Peiniger zu drei Jahren Haft verurteilt

Wegen mehrfacher schwerer und vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und dem unerlaubten Besitz von Drogen hat das Gelderner Amtsgericht einen 37-jährigen Kervenheimer zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem muss er an das Opfer, seine frühere Partnerin, 400 Euro zahlen. Das Gericht erkannte auch das Anrecht auf ein Schmerzensgeld an. Die Kammer sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der drogenabhängige, bereits vorbestrafte Mann in der Zeit zwischen März und Juni 2020 seine Partnerin auf unterschiedliche Art und Weise misshandelt hatte. 

Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Er hatte im Zusammenhang mit den gewalttätigen Handlungen des Mannes – darunter Schläge, Würgen im Schwitzkasten bis zur Bewusstlosigkeit und das Einsperren in der gemeinsamen Wohnung – von „Brutalität, Frauenhass und Menschenfeindlichkeit“ gesprochen. „Eine Frau so zu malträtieren, das ist ein ganz starkes Stück.“ Die Nebenklage hatte vier Jahre gefordert.

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen den Parteien hatte der Angeklagte die Taten ohne Abstriche eingeräumt. Somit musste das Opfer vor Gericht nicht aussagen, die Zeug*innen wurden entlassen. 

Bitte um Verzeihung

Der 37-Jährige las der als Nebenklägerin anwesenden Frau auch einen Entschuldigungsbrief vor. „Es tut mir aus tiefster Seele leid, ich hatte ein halbes Jahr Zeit, darüber nachzudenken. Die Drogen haben uns verändert. Ich hoffe, Du verzeihst mir das“, richtete er die Worte an die junge Frau. „Ich kann es nicht mehr rückgängig machen. Das hast Du nicht verdient.“

Wie es der Frau momentan geht, wurde aus ihrem kurzen Statement ersichtlich: „Ich habe damit nicht abgeschlossen. Das holt mich jeden Tag ein. Ich fühle mich immer beobachtet, gehe nur im Dunkeln raus, fühle mich eingesperrt.“ Eine Traumatherapie solle helfen, das Erlebte zu verarbeiten. 

Ihr Anwalt unterstrich, dass es der Frau wichtig gewesen sei, „ihm gegenüber zu stehen und ihm zu sagen, was er ihr angetan hat – nicht nur körperlich, sondern insbesondere auch seelisch.“ Denn sie habe wochenlang „täglich damit gerechnet, dass sie den Tag nicht überlebt.“ Dieses Gefühl sei durch Sätze wie „Du wirst verbrannt“ oder „Da ist dein neues Bett“ im Zusammenhang mit einer Grube im Garten geprägt worden. 

Beule und Hämatome

Die ermittelnde Beamtin hatte in ihrer Aussage nachvollziehbar machen können, was die Frau erlitten haben muss. Bei ihrer Untersuchung im Krankenhaus im Juli 2020 habe sie massive Verletzungen aufgewiesen – „eine Beule an der Stirn, Hämatome unter den Augen, und am ganzen Körper war sie grün und blau.“ Frische und ältere Spuren der Misshandlungen seien sichtbar gewesen. 

Später habe die Frau die Taten bestätigt – wie das Boxen, die Tritte und Schläge, das Ausdrücken der Zigarettenkippen auf ihrem Körper durch ihren Lebensgefährten, ohne es immer zeitlich zuordnen zu können. Er habe sie auch auf der Straße zusammengeschlagen, als er ihr die Option eröffnete, zu gehen. Als sie die Chance ergriff, sei er ihr nachgekommen und habe ihr in den Magen geschlagen. Sie habe sich „psychisch abhängig“ von dem Mann gefühlt, so die Polizistin.

Im Juli habe er sie dann zwei Wochen lang festgehalten, nachdem sie sich um den aus dem Krankenhaus kommenden Vater kümmern wollte. Der Mann habe ihr unterstellt, sich mit Männern zu treffen. Sie habe die Eltern zweimal kurz besuchen dürfen, „um vorzugaukeln, dass alles gut ist“, sich aber so unter Druck gesetzt gefühlt, dass Flucht keine Option für sie gewesen sei, zumal er im Auto auf sie gewartet habe. Außerdem habe sie über ein Jahr  lang nach einer Schilddrüsen-OP nicht mehr mit Drogen zu tun gehabt – bis ihr Lebensgefährte Antidepressiva in den Kaffee gemischt habe. Gefangen und verprügelt habe sie dann, „um die Schmerzen zu bekämpfen“, Amphetamine und Ecstasy zu sich genommen. Die Frau habe auch die Glasschnitte bestätigt, die sie sich aus Verzweiflung einmal selbst zugefügt hatte.

Die Taten des Mannes beruhten im Wesentlichen auf dem Betäubungsmittelkonsum, führte das Gericht in seiner Urteilsbegründung aus. Es sei „ein nicht exzessiver Drogenkonsum, sondern einer, der seit dem 16. Lebensjahr betrieben wird und diese Taten begleitet.“ Das führe zu einer „nicht untypischen Enthemmung“, die aber die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit nicht erheblich beeinflusst habe. Die Taten seien im Rahmen einer Beziehung vorgefallen, „die offenbar als Liebesbeziehung begonnen hat und zu gewissen Zeiten so aus dem Rahmen fiel, dass es einem den Atem verschlägt“, machte der Richter deutlich. Er sprach von einer „drastischen Einschränkung der persönlichen Fortbewegungsfreiheit, die man niemandem wünscht in einer vertraulichen Beziehung.“ Das ihr angetane Leid könne man „nicht in Jahren Freiheitsstrafe bemessen, nicht wieder gut machen. Das ist unermesslich, über die Zeit und in einer Beziehung, die Vertrauen voraussetzt“, sagte der Richter. Gewandt an die junge Frau meinte er: „Das wird Sie sicher lange verfolgen und es sei Ihnen gewünscht, dass Sie da fachliche Hilfe erfahren und Sie sich von der traumatischen Erfahrung lösen können, um sorgenfrei und unbeschwert Ihr Leben leben zu können.“

Perspektive für den Täter

Es habe aber auch gegolten, „für den Angeklagten eine Perspektive aufzubauen.“ Das sei eine harte Strafe, er werde über längere Zeit keine Freiheit erfahren. „Er hat die Perspektive, wenn er zwei Jahre verbüßt hat, eine Therapie durchzuführen.“ Dazu müsse er aber noch viel tun, vom Antrag bis zur Durchführung der Therapie. Er habe es selbst in der Hand, „das besser zu machen.“ Der Mann müsse massiv an seinem Gewaltpotenzial arbeiten, denn er sei schon „zum zweiten, dritten, vierten Mal“ mit solchen Taten zum Nachteil von Partnerinnen in Erscheinung getreten. Er sprach von einem „Verhaltensmuster über eine Reihe von Jahren“, das sich in seinen Vorstrafen niederschlage. 

Ein weiteres, mögliches Verfahren mit einem ähnlichen Tatbestand wurde eingestellt. Aktuell befindet sich der Mann im Gefängnis in der Suchtberatung, hat dort begonnen, statt Drogen Ersatzstoffe einzunehmen, um von der Sucht loszukommen. „Die menschliche Seite ist nicht abgeschlossen, aber das Tor, das wir aufgestoßen haben, ist eine Chance für ihn und für sie, dass sie das können.“ Für den Mann dürfte es seine letzte Chance sein.

Unbekannte und den eigenen Stiefsohn betrogen

Dass eine Anwältin eine kritische Einschätzung ihres eigenen Mandanten in einem Gerichtsplädoyer vorträgt, ist nicht unbedingt die Regel. „Ich präsentiere Ihnen hier keinen Unschuldigen, sondern einen Betrüger“, sprach die Anwältin des 51-jährigen in Geldern lebenden Mannes das aus, was bei insgesamt 34 Eintragungen im Strafregister offensichtlich schien. Das wog schließlich auch bei dem Urteil gegen ihn schwer: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die einen der vier Fälle für nicht belegbar betrachtete und lediglich ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine milde Bewährungsstrafe gefordert.

Dem arbeitslosen Mann, dem in drei weiteren Verfahren noch weitere Haftstrafen drohen, war vorgeworfen worden, dass er in Kevelaer und andernorts zwischen Januar 2016 und Januar 2018 mehrfach versucht hatte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geschäfte getätigt hatte.  

Einen Drucker verkauft und nicht geliefert

So hatte er sich im Januar 2016 von einer Frau 1000 Euro geliehen mit der Maßgabe, 1250 Euro zurückzuzahlen. Lediglich 450 Euro seien aber geflossen. „Sie haben in Kauf genommen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen können“, so die Richterin. Das falle unter den Begriff „bedingter Täuschungsvorsatz.“ Außerdem habe er ihr einen gebrauchten Drucker für 150 Euro verkauft, diesen aber nie geliefert. 

Daneben hatte er an einen anderen Mann über „eBay“ eine Uhr für 1700 Euro verkauft, ohne diese jemals geliefert zu haben. Und wegen einer angeblichen Ferienfreizeit für den Stiefsohn hatte er von diesem erst 950 Euro, dann nochmal 265 Euro als weitere „Anmeldegebühr“ erhalten, ohne an eine solche Anmeldung gedacht zu haben. 

Dem Angeklagten halfen die während des Verfahrens mehrfach geäußerten Beteuerungen, sich ändern zu wollen, geheiratet zu haben, umfassend geständig zu sein und im Gefängnis die Ursachen seiner Spielsucht in einer Selbsthilfegruppe angegangen zu sein, nicht entscheidend. Auch das Bekenntnis, „nie wieder ins Gefängnis“ gehen zu wollen („Ich bin damit fertig. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“), der Versuch, mit einem Opfer der Tat über Facebook in Kontakt zu treten, die Summen seines Betruges „in Raten“ zurückzahlen zu wollen oder die Einsicht, das Vertrauen der Opfer missbraucht zu haben („Ich war früher zu feige, mich dem zu stellen“) konnte die Richterin nicht überzeugen.

Er habe vom 14. Lebensjahr an 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, dabei „wirklich jede Bewährung verpasst“ und die Taten bei „voller Steuerungsfähigkeit und vollem Bewusstsein“ begangen, wie der anwesende Gutachter ausgeführt hatte. 

„Narzisstische Persönlichkeit“

Sowohl der anwesende Gutachter als auch ein weiteres schriftlich vorliegendes Gutachten gingen von „einer narzisstischen Persönlichkeit“ mit „verfestigter Struktur“ aus, so die Richterin. Die Spielsucht verstärke den Betrug, aber sei nicht die Ursache, hatte der Gutachter im Verfahren ausgesagt. Bei dem Angeklagten müsse „sehr viel passieren, damit sich nachhaltig was verändert“, war sein Tenor.

Die Richterin sah zwar die Bemühungen des Angeklagten. Aber „vage Ansätze“ einer Absicht zur Wesensveränderung reichten für eine Straffreiheit nicht aus. „Wie oft haben Sie das einem Richter schon erzählt?“, fragte sie schon während der Beweisaufnahme. „Sie können gut reden, so leicht Vertrauen gewinnen.“ Bei der Strafhöhe müsse sie sich über eine Bewährung keine Gedanken machen: „Aber sie hätten sie ansonsten auch nicht erhalten.“ 

Kevelaerer wegen Nötigung verurteilt

Im Verfahren gegen einen 58-jährigen Hausmeister aus Kevelaer wegen Nötigung hat das Amtsgericht Geldern die Geldstrafe des Mannes und ein Fahrverbot bestätigt. Die zuständige Kammer verwarf den Einspruch des vorbestraften Mannes, der sich gegen den Strafbefehl von 30 Tagessätzen á 30 Euro Geldstrafe und einen Monat Fahrverbot richtete. Jetzt muss er sogar 50 Tagessätze á 30 Euro entrichten.

Der Mann war laut Staatsanwaltschaft am 23. Februar 2020 mit seinem Kastenwagen auf der Alten Weezer Straße unterwegs und wollte in einer verkehrsberuhigten Zone einparken. Dabei habe er ein Ehepaar links auf seinem Parkplatz stehen sehen, habe angehalten und sei dann unerwartet wieder losgefahren. Die Ehefrau konnte sich dabei nur durch einen Sprung zur Seite retten. Ihr Mann machte einen Schritt zur Seite, soweit es möglich war, wurde vom Fahrzeug aber berührt.

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. „Es ist absolut unrichtig, was die Herrschaften da erzählt haben.“ Er habe an Verkehrsinseln vorbeifahren und ausholen müssen, sei nicht auf sie zu gefahren oder habe sie berührt. Zwischen ihm und dem Paar sei genug Platz gewesen. 

„Angeschlagen“ und „abgedreht“

Vielmehr hätte das Paar vor Ort direkt an das Auto getrommelt und sei aggressiv gewesen. „Ich nehme an, dass die noch angetrunken waren“, meinte der Angeklagte. Sie hätten „angeschlagen“ und „abgedreht“ gewirkt. „Deshalb gab es ja auch eine Online-Anzeige“, so seine Mutmaßung. Und ein mittlerweile verstorbener Zeuge, der mit einem Hund dort unterwegs war, hätte einen „Winkelblick“ haben müssen, um den Vorgang zu verfolgen, so seine Wahrnehmung. 

Dieser Schilderung standen die schriftliche Aussage des Verstorbenen bei der Polizei und die beiden Aussagen des Ehepaares gegenüber. Die Eheleute gaben an, auf der Straße Richtung Wissenscher Weg unterwegs gewesen zu sein. Der Kastenwagen sei auf die Alte Weezer Straße eingebogen und dann mit unverminderter Geschwindigkeit im Winkel auf sie „zugeschossen“, wie die Frau noch immer „nachhaltig beeindruckt“ von der Situation angab. 

Den Mann am Oberarm getroffen

Es habe sogar einen kurzen Blickkontakt mit dem Fahrer gegeben, aber damit habe man nicht gerechnet. Der Zeuge habe sie beruhigt, sei selbst „fassungslos“ gewesen, gab sie an. Der Mann gab in seiner Aussage an, dass der Fahrer ihn am Oberarm getroffen habe. Als er den Fahrer mit seiner „dicken Zigarre  im Mund“ gefragt habe, ob er sich nicht entschuldigen wolle, habe der die Faust geballt und ihm entgegengerufen: „Was willst Du denn?“ 

Beide versicherten, dass sie sicher auf eine Anzeige verzichtet hätten, wenn der Mann sich entschuldigt oder gesagt hätte, er hätte sie irgendwie nicht gesehen. Entscheidend sei das „aggressive, rücksichtslose Verhalten“ des Mannes in dem Moment gewesen. 

Die Richterin folgte ihrer Darstellung. Das Fahrzeug sei ihnen, „so nahe gekommen, dass sie hätten ausweichen müssen.“ An den Angeklagten gewandt, meinte sie: „Sie haben Ihr Manöver trotzdem so ausgeführt, wie Sie das immer machen. (…) Sie haben es drauf ankommen lassen.“ Es sei „keine Belastungstendenz seitens der Zeugen“ erkennbar gewesen, „dem Angeklagten bewusst ‚einen reinzuwürgen‘“, formulierte es die Richterin etwas salopp. Sein Verhalten und Auftreten vor Gericht lasse darauf schließen, dass es ihm „egal gewesen“ sei und er so fahren musste. 

Verurteilt wegen Körperverletzung

Im Prozess gegen einen 22-jährigen und einen 27-jährigen Mann aus Kevelaer wegen Körperverletzung hat das Gelderner Amtsgericht den jüngeren von ihnen zu einer Geldstrafe von 1600 Euro verurteilt. Sein Begleiter wurde freigesprochen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 22-jährige vorbestrafte Mann am 24. Februar 2020 beim Karneval im Zuge eines Handgemenges mit zehn bis zwanzig Personen am Durchgang von der Marktstraße zum Konzert- und Bühnenhaus einen 20-Jährigen vorsätzlich in das Gesicht geschlagen hatte. Der Betroffene selbst hatte an dem ersten Verfahrenstag zuvor ausgesagt, er habe dem Angeklagten noch Geld geschuldet, habe von ihm Drogen gekauft und damals gedealt. Das Thema sei an diesem Tag auch zur Sprache gekommen. Der Angeklagte hatte die Tat vor Gericht bestritten. Mehrfach befragte er die am Tatort herangeilten Polizisten, ob er überhaupt von ihnen gesehen worden sei. Er habe sich vorzeitig vor dem Ausbruch des Handgemenges davon gemacht.

„Benni im Bärenkostüm“

Die zuständige Richterin überzeugte diese Argumentationslinie nicht. Sie zeigte sich davon überzeugt, dass der „Benni im Bärenkostüm“, der dann Richtung Marktstraße weggelaufen sei, nur der Angeklagte sein konnte. Die damalige Freundin des Angeklagten konnte sich vor Gericht erinnern, dass ihr Freund ihr gesagt habe, dass er es gewesen war.

Ein 27-jähriger Kevelaerer, der in das Handgemenge aktiv mit verstrickt war, wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigeprochen. Auf Basis der Aussagen vor Ort hatte die Staatsanwaltschaft den Verdacht geäußert, dass der Begleiter der Freundin des Opfers bewusst und absichtlich einen Schlag ins Gesicht versetzt haben soll – ob mit der flachen Hand oder mit der Faust, wisse sie nicht mehr, hatte die heute 18-Jährige bei der Polizei im Februar angegeben.

Keine Schmerzen

Im Gerichtssaal konnte sie aber nicht mit Bestimmtheit sagen, ob es der wegen einiger Delikte im Jugendstrafrecht vorbestrafte Mann war oder nicht. Sie habe in dem Moment nur versucht, ihren Freund aus dem Handgemenge herauszuziehen und immer gesagt, dass sie keinen richtigen Schlag erhalten, sondern dass sie nur „einen mitbekommen“ habe.  Und dass der Schlag, der sie erwischt, aber keine Schmerzen oder schwere Verletzungen nach sich gezogen habe, allerhöchstens unabsichtlich aus der Situation heraus erfolgt sei.

Ihr damaliger Freund gab an, wegen des Angriffs auf seine Person davon nichts mitbekommen zu haben. Seine Aussage wertete das Gericht als „unergiebig“. Selbst die Staatsanwaltschaft hatte im Anschluss an die Beweisaufnahme Freispruch für den 27-jährigen Angeklagten gefordert.

Sechs Jahre Haft für Automatensprenger

Im Geldautomatensprenger-Prozess gegen einen 29-jährigen gebürtigen Kempener (das KB berichtete) hat das Landgericht Kleve jetzt das Urteil gefällt. Der Mann wurde wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion  in zwei Fällen, versuchter Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem schwerem Bandendiebstahl in zwei Fällen und mehrfachen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt sechs Jahren verurteilt. Die Strafe beinhaltete dabei nicht die von der Verteidigung und dem Angeklagten angestrebte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Sprengung am „Irrland“

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gemeinsam mit zwei weiteren bereits verurteilten Männern im September und Oktober 2018 mehrere Geldautomaten – neben dem am Twistedener „Irrland“ auch weitere in Moers, Tönisvorst und Mülheim-Kärlich – versucht hatte, in die Luft zu sprengen.

In Moers sei die schwere Tresortür meterweit durch die Luft geflogen, auch in Twisteden war der Automat aufgesprengt, aber keine Beute gemacht worden. In den anderen beiden Fällen sei es bei dem erfolglosen Versuch geblieben. Dazu kamen noch ein versuchter Diebstahl im Krefelder „Nordbahnhof“ im Juli 2018, der Diebstahl des Tatfahrzeugs in Mülheim an der Ruhr sowie Einbrüche in einer Grefrather Schule, einer Kita in Meerbusch und einer Wohnung in Korschenbroich Ende 2018.

Die Krefelder Tat und die Diebstähle Ende 2018 hatte der Angeklagte gestanden. Das hielt ihm das Gericht auch positiv zugute.

Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben der Mitbeschuldigten, die die Tatbeteiligung des Angeklagten bestätigt hatten, stimmen. Für deren Glaubhaftigkeit spreche insbesondere ihre Übereinstimmung und die Selbstbelastung, sagte Richter Gerhard van Gemmeren. Dazu kämen objektive Tatbestände, die DNA beziehungsweise die Fingerspuren des Angeklagten und die Funksignale, die das Handy des Angeklagten zur jeweiligen Tatzeit in Tatnähe zweifelsfrei festgestellt hätten. Die Handys der Täter wimmelten davon, dass von Geldautomaten berichtet werde, Standorte mitgeteilt, sowie Fotos von Geldautomaten und Presseberichte gesammelt worden seien und man sich im Chat darüber unterhalten habe. „Dass der Angeklagte uns da weis machen will, damit nichts zu tun zu haben, das passt nicht zusammen.“ Außerdem habe er „des öfteren die Unwahrheit“ gesagt, nannte van Gemmeren das April-Verfahren als Beispiel.

Der Angeklagte habe Geld benötigt „für Glücksspiel, Unterhalt, Reisen, Lokaleröffnungen“. Es habe sich um „lange geplante, durchgeführte Straftaten mit Vorbereitungsphasen“ gehandelt.  Er sei zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten voll schuldfähig gewesen. Er sei zwar „durchaus eine gestörte Person“, das habe aber auf die Taten keinerlei Auswirkungen gehabt. Selbst wenn er depressiv gewesen sei, habe er die Straftaten trotz Depression begangen. Auch eine Spielsucht trage da nicht. Die vom Gutachter konstatierte „bipolare Störung“ und die „posttraumatische Belastungsstörung“ müssten für die Taten ursächlich gewesen sein – das sei aber nicht der Fall. Der Angeklagte habe nichts dazu gesagt, die Taten wie x-beliebige Straftaten wiedergegeben. Auch die Mittäter hätten psychische Besonderheiten nicht bemerkt, bei vorherigen Verurteilungen sei nichts festgestellt worden.

Auch aus dem Tatablauf ergäben sich auch keine Besonderheiten. „Und der Angeklagte konnte, wenn es ihm zu gefährlich war, auch eine Tat abbrechen.“ Der Angeklagte brauche sicher psychologische Hilfe, aber die könne auch im Gefängnis und im Anschluss an die Haftstrafe geleistet werden. Daran müsse der Angeklagte allerdings auch mitwirken wollen.

Staatsanwalt hatte acht Jahre und neun Monate Gefängnisstrafe beantragt

Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt acht Jahre und neun Monate beantragt. Die Taten seien von dem Angeklagten „kriminell geplant und umgesetzt“ worden. Er sei ein „Manipulator“ und ein „Lügner“, der versuche, „die Leute für sich und seine Taten einzuspannen, für sich zu benutzen.“ Er habe mit „Gewissenlosigkeit“ gehandelt, weil es ihm egal gewesen sei, ob andere Leute zu Schaden kommen, insbesondere werde das am Beispiel Moers deutlich.

Die Angaben des Angeklagten zu der bestrittenen Beteiligung an den Sprengungen seien „widersprüchlich“, „nicht glaubhaft“ und eher „Phantasiegeschichten“.

Vorwürfe an die Kammer

Der Anwalt des Angeklagten sprach von einer „vermeintlichen Bande“ und „dünner Beweislage“. Die anderen beiden verurteilten Männer hätten sich im abgetrennten Verfahren mit dem Geständnis einen „schlanken Fuß“ gemacht. Die Kammer habe auch „kein besonderes Interesse an der Aufklärung gezeigt“, die Straffähigkeit des Mandanten sei eingeschränkt gewesen.

Drastischer fiel das letzte Wort des Angeklagten aus, der nach seinem Ausfall am vergangenen Donnerstag im Gericht Fußfesseln trug. Er unterstellte, er sei bewusst nicht in das Verfahren gegen die beiden Mittäter eingeführt worden. „Dann wäre es hier nie soweit gekommen“, warf der 29-Jährigen dem Staatsanwalt vor, sein „Verfahren“ von Oktober 2019 mit dem Schuldspruch „verteidigen“ zu müssen. „Das ist skandalös.“

Er selbst habe nur „die Tat am Nordbahnhof und drei Aufpasserdienste“ begangen. Als er auf die Aussage der beiden Mittäter zu sprechen kam, äußerte er den Satz: „Am liebsten wäre ich über den Tisch und hätte sie kaputtgeschlagen.“