3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

In Kevelaer sind aktuell 7 Corona-Infektionen nachgewiesen

Die Zahl der nachgewiesenen Corona-Infektionen im Kreis Kleve ist (Stand 17. März 2020, 16 Uhr) auf 70 angestiegen. Davon sind 1 in Bedburg-Hau, 11 in Geldern, 1 in Goch, 12 in Issum, 7 in Kalkar, 12 in Kerken, 7 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 2 in Kleve, 6 in Straelen und 2 in Wachtendonk und 2 in Weeze. In den verbleibenden 7 Fällen wird der Wohnort der Personen derzeit ermittelt. Derzeit befinden sich mehr als 150 Personen in vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne. Wer darüber hinaus als Reiserückkehrer in freiwilliger Quarantäne ist, ist dem Gesundheitsamt nicht bekannt.

Das Kreisgesundheitsamt erinnert an die Empfehlung des Bundesgesundheitsministeriums, dass sich alle Reiserückkehrer aus den vom Robert-Koch-Institut benannten Risikogebieten für zwei Wochen in freiwillige, häusliche Quarantäne begeben sollen. Eine Testung, egal ob mit oder ohne Symptome sei nicht erforderlich, es sei denn, es bestehen medizinische Vorerkrankungen mit besonderem Risiko von Komplikationen. Hier können die Hausärzte um entsprechende Informationen gebeten werden, falls die Personen nicht selbst um ihre Risiken wissen. Eine Testung sei ferner nicht erforderlich für Kontaktpersonen, insbesondere Familienangehörige zu bestätigten Corona-Infizierten, es sei denn, es handelt sich um Personen, die zum Beispiel im Gesundheitswesen, in der Pflege, Behindertenhilfe, Feuerwehr, Rettungsdienst oder Polizei tätig sind.

Wer auf das Coronavirus getestet wurde, erhält vom Gesundheitsamt innerhalb von derzeit vier Tagen eine Rückmeldung, sofern der Test positiv ist. Erfolgt innerhalb von vier Tagen kein Anruf des Gesundheitsamtes, hat der Test keine Corona-Infektion ergeben.

Wenn nach Ablauf der 14 Tage nach Rückkehr oder letztem Kontakt zu einem bestätigten Corona-Infizierten keine Symptome aufgetreten sind, kann die Berufstätigkeit wieder aufgenommen werden. Eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt ist nicht erforderlich. Sollten innerhalb der 14-tägigen häuslichen Isolation Symptome auftreten, verlängert sich die empfohlene Quarantäne um weitere 14 Tage. Bei Symptomen sollten sich die Personen mit ihrer Hausarztpraxis in Verbindung setzen.