Unbekannte und den eigenen Stiefsohn betrogen

Dass eine Anwältin eine kritische Einschätzung ihres eigenen Mandanten in einem Gerichtsplädoyer vorträgt, ist nicht unbedingt die Regel. „Ich präsentiere Ihnen hier keinen Unschuldigen, sondern einen Betrüger“, sprach die Anwältin des 51-jährigen in Geldern lebenden Mannes das aus, was bei insgesamt 34 Eintragungen im Strafregister offensichtlich schien. Das wog schließlich auch bei dem Urteil gegen ihn schwer: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die einen der vier Fälle für nicht belegbar betrachtete und lediglich ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine milde Bewährungsstrafe gefordert.

Dem arbeitslosen Mann, dem in drei weiteren Verfahren noch weitere Haftstrafen drohen, war vorgeworfen worden, dass er in Kevelaer und andernorts zwischen Januar 2016 und Januar 2018 mehrfach versucht hatte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geschäfte getätigt hatte.  

Einen Drucker verkauft und nicht geliefert

So hatte er sich im Januar 2016 von einer Frau 1000 Euro geliehen mit der Maßgabe, 1250 Euro zurückzuzahlen. Lediglich 450 Euro seien aber geflossen. „Sie haben in Kauf genommen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen können“, so die Richterin. Das falle unter den Begriff „bedingter Täuschungsvorsatz.“ Außerdem habe er ihr einen gebrauchten Drucker für 150 Euro verkauft, diesen aber nie geliefert. 

Daneben hatte er an einen anderen Mann über „eBay“ eine Uhr für 1700 Euro verkauft, ohne diese jemals geliefert zu haben. Und wegen einer angeblichen Ferienfreizeit für den Stiefsohn hatte er von diesem erst 950 Euro, dann nochmal 265 Euro als weitere „Anmeldegebühr“ erhalten, ohne an eine solche Anmeldung gedacht zu haben. 

Dem Angeklagten halfen die während des Verfahrens mehrfach geäußerten Beteuerungen, sich ändern zu wollen, geheiratet zu haben, umfassend geständig zu sein und im Gefängnis die Ursachen seiner Spielsucht in einer Selbsthilfegruppe angegangen zu sein, nicht entscheidend. Auch das Bekenntnis, „nie wieder ins Gefängnis“ gehen zu wollen („Ich bin damit fertig. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“), der Versuch, mit einem Opfer der Tat über Facebook in Kontakt zu treten, die Summen seines Betruges „in Raten“ zurückzahlen zu wollen oder die Einsicht, das Vertrauen der Opfer missbraucht zu haben („Ich war früher zu feige, mich dem zu stellen“) konnte die Richterin nicht überzeugen.

Er habe vom 14. Lebensjahr an 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, dabei „wirklich jede Bewährung verpasst“ und die Taten bei „voller Steuerungsfähigkeit und vollem Bewusstsein“ begangen, wie der anwesende Gutachter ausgeführt hatte. 

„Narzisstische Persönlichkeit“

Sowohl der anwesende Gutachter als auch ein weiteres schriftlich vorliegendes Gutachten gingen von „einer narzisstischen Persönlichkeit“ mit „verfestigter Struktur“ aus, so die Richterin. Die Spielsucht verstärke den Betrug, aber sei nicht die Ursache, hatte der Gutachter im Verfahren ausgesagt. Bei dem Angeklagten müsse „sehr viel passieren, damit sich nachhaltig was verändert“, war sein Tenor.

Die Richterin sah zwar die Bemühungen des Angeklagten. Aber „vage Ansätze“ einer Absicht zur Wesensveränderung reichten für eine Straffreiheit nicht aus. „Wie oft haben Sie das einem Richter schon erzählt?“, fragte sie schon während der Beweisaufnahme. „Sie können gut reden, so leicht Vertrauen gewinnen.“ Bei der Strafhöhe müsse sie sich über eine Bewährung keine Gedanken machen: „Aber sie hätten sie ansonsten auch nicht erhalten.“