Beiträge

Informations-Veranstaltungen in Geldern, Issum und Kevelaer

Schutz gegen Betrugsmaschen

Auch im Kreis Kleve haben die Betrugsfälle zum Nachteil insbesondere älterer Menschen enorm zugenommen. Die Gleichstellungsbeauftragten der Kommunen Geldern, Issum, Straelen und Kevelaer laden daher an verschiedenen Terminen zu Präventionsveranstaltungen ein.

Bettler*innen geben sich als ukrainische Flüchtende aus

Polizei warnt vor Betrugsmasche

Dreiste Betrüger*innen machen sich derzeit offenbar die politischen Ereignisse in der Ukraine zunutze, um an Geld zu gelangen.

Kriminalität

Bankmitarbeiter verhindert Betrug

Einen Betrug zum Nachteil einer 67-jährigen Frau aus Kevelaer verhinderte am Donnerstag, 07.10.2021, ein aufmerksamer Sparkassenmitarbeiter.

Am Montag gab es vermehrte Betrugsversuche in Kevelaer

Anrufe von falschen Polizist*innen

Im Laufe des Montagvormittags kam es im Bereich Kevelaer vermehrt zu Anrufen von falschen Polizist*innen.

Volksbank an der Niers warnt vor Telefonbetrugsmaschen

Berichte über „Telefon-Spoofing“ mehren sich

Die Volksbank an der Niers registriert vermehrt Fälle von versuchten Telefonbetrugsmaschen. Ein „Enkeltrick“ konnte erst kürzlich verhindert werden. Auch Berichte über das sogenannte „Telefon-Spoofing“ mehren sich.

Die Anbieter*innen verlangen Geld für Corona-Tests

Gesundheitsamt warnt vor unseriösen Testangeboten

In den vergangenen Stunden erreichten den Kreis Kleve Hinweise, dass im Kreisgebiet von einzelnen Geschäften Corona-Bürgertests angeboten werden, die dazu nicht befugt sind.

Die Dachdecker-Innung rät: Keine spontanen Aufträge unterschreiben

Falsche Dachdecker im Kreis Kleve unterwegs

Im Kreis Kleve sind wieder „falsche“ Dachdecker unterwegs. Daher warnt der Obermeister der Dachdecker-Innung des Kreises Kleve erneut vor den Tricks der sogenannten „Dach-Haie”.

Logo der Stadtwerke Kevelaer
NiersEnergie warnt vor unseriösen Anrufen und Besuchen

Betrüger*innen erschleichen Stromverträge

Momentan sind dubiose Energieanbieter in Kevelaer unterwegs. Sie nehmen entweder per Telefon oder persönlich Kontakt auf und versuchen, mit Falschaussagen zu Tarifen, Kosten und Angeboten einen Vertrag für die Stromversorgung zu verkaufen.

Polizei warnt vor Betrugsanrufen in Kevelaer

Die Polizei erreichen aktuell vermehrt Meldungen zu betrügerischen Anrufen im Raum Kevelaer und Goch: Die Anrufer*innen geben sich als Mitarbeiter*innen des Katholischen Karl-Leisner-Klinikums oder der Katholischen Karl-Leisner-Stiftung aus. Sie behaupten zum Beispiel, ein/e Angehörige/r wäre in einem der Krankenhäuser aufgenommen worden und nun wären noch offene Rechnungen für die Behandlungen zu begleichen. Am Telefon bitten die Anrufer*innen darum, zur Bank zu gehen und einen entsprechenden Bargeldbetrag abzuheben. Die Betrüger*innen kündigen dann an, jemand würde bei den Angerufenen vorbeikommen und das Geld abholen. In einigen Fällen wurde darum gebeten, eine Tasche für den angeblichen kranken Angehörigen zu packen.

Die Polizei weist nun darauf hin, dass das Klinikum aus den oben genannten Gründen nicht anruft. Es handelt sich hierbei um Betrugsversuche. Die Polizei rät daher: „Sollten Sie einen ähnlichen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf und geben Sie keine persönlichen Informationen am Telefon preis. Im Verdachtsfall wählen Sie den Polizeinotruf unter 110.”

Unbekannte und den eigenen Stiefsohn betrogen

Dass eine Anwältin eine kritische Einschätzung ihres eigenen Mandanten in einem Gerichtsplädoyer vorträgt, ist nicht unbedingt die Regel. „Ich präsentiere Ihnen hier keinen Unschuldigen, sondern einen Betrüger“, sprach die Anwältin des 51-jährigen in Geldern lebenden Mannes das aus, was bei insgesamt 34 Eintragungen im Strafregister offensichtlich schien. Das wog schließlich auch bei dem Urteil gegen ihn schwer: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die einen der vier Fälle für nicht belegbar betrachtete und lediglich ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine milde Bewährungsstrafe gefordert.

Dem arbeitslosen Mann, dem in drei weiteren Verfahren noch weitere Haftstrafen drohen, war vorgeworfen worden, dass er in Kevelaer und andernorts zwischen Januar 2016 und Januar 2018 mehrfach versucht hatte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geschäfte getätigt hatte.  

Einen Drucker verkauft und nicht geliefert

So hatte er sich im Januar 2016 von einer Frau 1000 Euro geliehen mit der Maßgabe, 1250 Euro zurückzuzahlen. Lediglich 450 Euro seien aber geflossen. „Sie haben in Kauf genommen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen können“, so die Richterin. Das falle unter den Begriff „bedingter Täuschungsvorsatz.“ Außerdem habe er ihr einen gebrauchten Drucker für 150 Euro verkauft, diesen aber nie geliefert. 

Daneben hatte er an einen anderen Mann über „eBay“ eine Uhr für 1700 Euro verkauft, ohne diese jemals geliefert zu haben. Und wegen einer angeblichen Ferienfreizeit für den Stiefsohn hatte er von diesem erst 950 Euro, dann nochmal 265 Euro als weitere „Anmeldegebühr“ erhalten, ohne an eine solche Anmeldung gedacht zu haben. 

Dem Angeklagten halfen die während des Verfahrens mehrfach geäußerten Beteuerungen, sich ändern zu wollen, geheiratet zu haben, umfassend geständig zu sein und im Gefängnis die Ursachen seiner Spielsucht in einer Selbsthilfegruppe angegangen zu sein, nicht entscheidend. Auch das Bekenntnis, „nie wieder ins Gefängnis“ gehen zu wollen („Ich bin damit fertig. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“), der Versuch, mit einem Opfer der Tat über Facebook in Kontakt zu treten, die Summen seines Betruges „in Raten“ zurückzahlen zu wollen oder die Einsicht, das Vertrauen der Opfer missbraucht zu haben („Ich war früher zu feige, mich dem zu stellen“) konnte die Richterin nicht überzeugen.

Er habe vom 14. Lebensjahr an 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, dabei „wirklich jede Bewährung verpasst“ und die Taten bei „voller Steuerungsfähigkeit und vollem Bewusstsein“ begangen, wie der anwesende Gutachter ausgeführt hatte. 

„Narzisstische Persönlichkeit“

Sowohl der anwesende Gutachter als auch ein weiteres schriftlich vorliegendes Gutachten gingen von „einer narzisstischen Persönlichkeit“ mit „verfestigter Struktur“ aus, so die Richterin. Die Spielsucht verstärke den Betrug, aber sei nicht die Ursache, hatte der Gutachter im Verfahren ausgesagt. Bei dem Angeklagten müsse „sehr viel passieren, damit sich nachhaltig was verändert“, war sein Tenor.

Die Richterin sah zwar die Bemühungen des Angeklagten. Aber „vage Ansätze“ einer Absicht zur Wesensveränderung reichten für eine Straffreiheit nicht aus. „Wie oft haben Sie das einem Richter schon erzählt?“, fragte sie schon während der Beweisaufnahme. „Sie können gut reden, so leicht Vertrauen gewinnen.“ Bei der Strafhöhe müsse sie sich über eine Bewährung keine Gedanken machen: „Aber sie hätten sie ansonsten auch nicht erhalten.“