25-Jährige sexuell belästigt
Wegen sexueller Belästigung einer 25-Jährigen bei der Scheunenfete der Landjugend in Winnekendonk sollte ein Weezer eine Geldstrafe zahlen. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Widerspruch ein, es kam zum Prozess.
Wegen sexueller Belästigung einer 25-Jährigen bei der Scheunenfete der Landjugend in Winnekendonk sollte ein Weezer eine Geldstrafe zahlen. Gegen den Strafbefehl legte der Mann Widerspruch ein, es kam zum Prozess.
Ein Mann aus Weeze musste sich jetzt vor dem Amtsgericht in Geldern verantworten. Dabei geht es um einen Vorfall, der sich im April vergangenen Jahres zugetragen haben soll. Eine junge Frau aus Goch beschuldigt den Mann, sie bei der Scheunenfete der Landjugend in Winnekendonk sexuell belästigt zu haben.
Isabell Lockstedt, die Vorsitzende Richterin am Amtsgericht, wollte den Ausführungen des jungen Mannes einfach keinen Glauben schenken.
Ein 44-jähriger Mann aus Hamburg muss sich unter anderem wegen Vergewaltigung vor dem Landgericht Kleve verantworten. Jetzt ist das Urteil gesprochen worden.
Wegen mehrfachen gemeinschaftlichen Diebstahls ist ein Paar aus Kempen zu Haftstrafen ohne Bewährung verurteilt worden. Zwölf Monate Haft erhielt der Mann und acht Monate seine Partnerin.
Das Landgericht Kleve hat einen 43-jährigen Mann aus Kevelaer wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in insgesamt 22 Fällen, wegen schweren sexuellen Mißbrauchs an Kindern in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornographischer Schriften in zwei Fällen sowie der „Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren verurteilt.
Dieser Fall – er ist anders als so viele Verfahren, die man vor Gericht üblicherweise so erlebt. Allein das Alter des Angeklagten – 81 Jahre – ist vor Gericht durchaus eine Seltenheit. Und die Geschichte, die mit dem Vorwurf der schweren Brandstiftung im Zusammenhang stand, beleuchtete ein bisschen die Art und Weise, wie wenig aufmerksam unsere Gesellschaft manchmal gegenüber älteren Menschen ist.
Geboren in Berlin, lebte der frühere Bautechniker bis zum 20. Lebensjahr in Wedding, siedelte dann über in die Schweiz. Immer unterwegs, ledig, ohne Kinder. Dort bleibt er bis etwa „1985, 1990“, bis er nach Deutschland zurückkehrt.
Die nüchterne Erzählung der Tat, wie sie die Staatsanwaltschaft zu Beginn vortrug, war folgende: Am 27. August 2020 steckte der Mann in Kevelaer seine Giebelwohnung in einem Dreifachhaus an, verteilte an fünf verschiedenen Stellen Benzin und zündete dieses an. Das Feuer griff auf das Mobiliar über. Dass es sich ausbreitete, konnte durch die Feuerwehr verhindert werden.
„Ich verstehe es selber nicht“, räumte der Mann die Tat sofort ein, an die er sich im Detail aber nicht mehr erinnern könne. „Ich sollte ausziehen an dem Tag, war eine Woche vorher nicht gut in Schuss, weil ich keine Tabletten genommen habe“, meinte er mit unverkennbarem Berliner Akzent. Er ist Diabetiker.
Eigenbedarf angemeldet
Die Vermieter, die auch auf dem umgebauten Bauernhof wohnen, hatten Eigenbedarf angemeldet, „weil die jüngere Tochter und der Schwiegersohn da einziehen wollten“, obwohl er „fast zehn Jahre“ dort – auch unter dem vorherigen Vermieter – gewohnt hatte. Die Frist zum Verlassen der Dachgeschosswohnung war einmal verlängert worden. Seine Bitte um einen weiteren Aufschub über das Wochenende war abgelehnt worden. Die Gerichtsvollzieherin sollte an diesem Tag um zehn Uhr kommen, das wusste der Mann. Sie hatte ihm zu verstehen gegeben, dass der Vermieter die Möbel behalten kann, wenn er nicht auszieht.
„Ich hatte alle Kleider zusammengepackt, ich war fix und fertig. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich sowas gemacht habe“, sagt er. „Wie konnte ich meine eigene Wohnung anstecken, sagen Sie mir das. Ich habe alles verloren, was ich hatte.“ Wie die über die Jahre zusammengekauften Möbel, die Kleidung, die Erinnerungen.
Einer seiner wenigen Bekannten hatte er am Vorabend eine Nachricht auf das Handy hinterlassen. Dort stand: „Falls wir uns nicht mehr sehen sollten, wünsche ich Dir alles Gute.“ Er habe nie gesagt, dass er sich was antut, sagte die Frau, die er früher bei Spaziergängen mit seinem verstorbenen Schäferhund ab und an besucht hatte. „Aber häufig sagte er: Was soll ich noch, wen hab ich noch auf dieser Welt?“ Nein, umbringen habe er sich nicht wollen, betonte der alte Mann.
Keine unmittelbare Gefahr
Den Benzinkanister habe er als Reserve für das Auto in der Wohnung aufbewahrt, aber nicht bewusst zum Anzünden der Wohnung. Seine DNA wurde von der Polizei auf dem Kanister festgestellt.
Ein Brand-Sachverständiger machte im Verfahren deutlich, dass die geschlossenen Fenster und Jalousien einen dämpfenden Einfluss auf das Feuer gehabt habe. „Ohne Maßnahmen hätte der Brand eine Stunde vor sich hingedümpelt und irgendwann auf die Hauseingangstür übergegriffen.“ Dann erst wäre das Feuer irgendwann zum Dachboden und später auf die Wohnungen durchgedrungen. Eine „Gefährdung für Leib und Leben der Bewohner zu dem Zeitpunkt“ sah er nicht. „Hier wäre keinem was passiert“, war seine Aussage.
Der alte Mann verließ nach dem Legen des Brandes die Wohnung, fuhr zum Bahnhof, stieg in den Zug und fuhr nach Berlin. „Ich hab geguckt, wo ich früher gewohnt habe.“ Einr Blick zurück in eine Vergangenheit, die schöner war.
In der Zeit fahndete die Polizei mit Suchhunden und Drohnen nach dem alten Mann, „weil wir gedacht haben, er tut sich was an.“ Das berichtet der ermittelnde Beamte in dem Prozess. Die Suche führte bis zum Bahnhof, ging bis in die Abendstunden. Dann wurde sie erfolglos abgebrochen.
Dass er in Berlin übernachtet hat, verneinte der Angeklagte. Den Tag darauf fuhr er mit dem Zug wieder zurück. Ein paar Tage später kam er „nicht akkurat“ aussehend zum Stall der Bekannten. Sie überzeugte ihn, zur Polizei zu gehen und fuhr ihn auf die Wache nach Uedem. „Das haben Sie prima gemacht“, gab es für die Alltagsbegleiterin dafür vom Richter ein ausdrückliches Lob. Immer wieder kam der alte Mann über sich selbst ins Grübeln. „Das ist mir ein Rätsel, dass mir das mit 80 passieren konnte. Das muss ein Filmriss gewesen sein.“
Eine Kurzschlussreaktion
Der Richter bezeichnete die Tat später als einen „Kurzschluss“ – einen, der immerhin eine sechsstellige Schadenssumme verursacht hat, weswegen das Urteil später auf „schwere Brandstiftung“ lautete. Der anwesende Vermieter sprach von „130 000 bis 150 000 Euro“. Genaue Zahlen habe er nicht.
Die Anwältin des Mannes sprach von einer „Überforderung“ angesichts der Situation. Denn er habe nicht mehr gewusst, wohin. Eine Ersatzwohnung habe er einfach nicht bekommen, obwohl er gesucht habe. „Entweder waren es immer Wohnungen in der zweiten und dritten Etage“, wo er sich wo er sich mit seiner Bandscheibe und dem Rollator hätte hinaufquälen müssen. Oder die Vermieter wollten schlicht einen 80-Jährigen nicht mehr haben, sagte der Angeklagte. „Es kam immer die Frage: Wie alt sind Sie? Da sagen die alle: Wir rufen Sie wieder an, aber das tut keiner.“ Eine Wohnung schien er in Wetten gefunden zu haben. „Aber die Vermieter waren selber 80 und sagten: Nein, nicht noch einen.“
Und er habe niemanden gekannt, der ihm hätte helfen können. „Das Sozialamt Kevelaer sagte, sie könnten mir eine Obdachlosen-Dingsbums besorgen.“ Von einer Wohnung für einen Mann, der jahrzehntelang für 800 Euro Rente gearbeitet hat, war da nicht die Rede, sagte er. „Keiner hat ihn anscheinend da unterstützt, das halte ich für erschreckend“, sagte seine Anwältin in ihrem Plädoyer.
Offene Fragen
Selbst der Staatsanwalt plädierte auf 21 Monate mit Bewährung, sprach von einer „problematischen Lebenssituation“, sah auch wenig Sinn in der „abschreckenden Wirkung“ einer Inhaftierung. Das halbe Jahr Untersuchungshaft in Kleve und Fröndenberg hätten ihre Spuren hinterlassen, sagte seine Anwältin. Das Gericht entschied letztendlich auf eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Der alte Mann wird jetzt im Weezer Petrusheim unterkommen, um dort seinen Lebensabend zu verbringen. „Keine schöne Lebenssituation, aber eine Konsequenz, die er sich selbst hat zuschulden kommen lassen“, nannte das der Richter. Nicht ohne anzumerken, dass er es „sinnvoll“ gefunden hätte, wenn man durch caritative Einrichtungen wie Diakonie oder Caritas für den Mann mehr hätte machen können.
Im Prozess gegen einen 37-jährigen Mann aus Kervenheim hat sich der Angeklagte am Freitag, 5. Februar 2021, dem zweiten Verhandlungstag, zu den Vorwürfen gegen ihn geäußert. Dem mehrfach wegen Körperverletzung, der Einfuhr von Betäubungsmitteln und Fahrens ohne Führerschein vorbestrafte Mann werden unter anderem mehrfache Körperverletzungsdelikte, darunter teilweise gefährliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Freiheitsberaubung zur Last gelegt. Ein Verfahren im Zusammenhang mit einer weiteren Frau wurde wegen der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Aufwandes vom Gericht abgetrennt. Die Delikte soll er in der Zeit zwischen März und Juli 2020 gegenüber seiner damaligen Freundin verübt haben.
Über einen seiner zwei Anwälte ließ der ausgebildete Fleischer und Gabelstaplerfahrer eine Erklärung verlesen, in der er ausführliche Details zu sich ausführte, die Entwicklung der Beziehung zu der Frau beschrieb und etwas zu den vorgeworfenen Taten sagte. Demnach habe er schon mit 16 Marihuana und mit 18 Amphetamine konsumiert. Das habe sich über die Jahre hin zu weiteren Drogen gesteigert. 2014 habe er eine Therapie gemacht, sei drei Jahre abstinent gewesen, bevor er „zurück ins alte Umfeld“ gekommen sei und wieder „leicht“ mit Marihuana angefangen habe. Dann habe es sich wieder „eingeschlichen.“
Die Frau habe er 2018 kennengelernt, führte die Anwältin aus. Im August 2018 seien sie dann zusammengekommen und vier Monate zusammen gewesen, bis sie mit einem Herzinfarkt 14 Tage lang im Krankenhaus gewesen sei. Er habe sich in der Zeit um ihre Kinder gekümmert. Danach hätten sie sich getrennt, er habe Kontakt zu Frauen aufgenommen.
Im Januar 2019 habe sie ihn gebeten, seine Adresse als Postadresse anzugeben. Sie habe damals in Duisburg gelebt, habe dann bei ihm die Post geholt und sei wieder mit ihm zusammengekommen, dann aber wieder von ihm getrennt gewesen. Von Dezember 2019 bis Mai 2020 seien sie dann wieder zusammen gewesen. Beide hätten die Beziehung immer wieder beenden wollen, sich aber keine Hilfe von außen geholt. Der Angeklagte räumte ein, dass sie Psychopharmaka, Ecstasy sowie Amphetamine und er Marihuana, Amphetamine, Ecstasy und Kokain zu sich genommen habe.
Er buddelte ein Loch im Garten
Die Streitigkeiten habe es erst im Mai / Juni 2020 gegeben, räumte der Angeklagte in der Erklärung ein, dass er die Sachen der Frau „aus Wut angezündet habe“, sie mit der flachen Hand geschlagen und mehrfach auf den Boden geschubst habe, „so dass sie gegen die Wand und auf den Boden gefallen sei“, als sie bezüglich anderer Männer gelogen habe. Er gestand auch ein, sie getreten zu haben, sprach selbst von „Kontrollverlust“. Er habe sie „tausendmal gebeten, zu gehen, ihr gesagt, dass sie mich aggressiv macht.“ Und er habe auch „mal schwarz gesehen“ und ihr den Mund zugehalten, als sie im Hausflur laut geschrien habe. Er habe sie „verbal fertig gemacht“. Das Loch im Garten habe er gebuddelt, aber „nicht gedroht, sie zu zerstückeln und in das Loch zu werfen.“
Zwischenzeitlich habe sie zwei Gläser auf einer Küchenplatte zerschlagen, dort hineingegriffen und gedroht, sich die Schlagadern aufzuschneiden. „Du kannst jetzt keinen Abgang machen“, habe er ihr gesagt. Sie sei „wahnsinnig“ gewesen. Daraufhin „schlug ich ihr ins Gesicht.“ Danach habe er die Wunden versorgt. Sie habe sich am Folgetag entschuldigt mit dem Hinweis: „Ich bin etwas durchgeknallt.“
Weitere Vorwürfe weist der Angeklagte zurück
Der Richter verwies auf die Vorwürfe, die in der Stellungnahme nicht erwähnt seien – wie das Anwenden einer brennenden Zigarette, das Würgen bis zur Bewusstlosigkeit, die Gabel-Stichwunde oder den Vorwurf, ihr etwas in den Kaffee getan zu haben. Der Angeklagte wies den Vorwurf zurück, er habe sie niemals bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sie mit einer Gabel gestochen oder irgendwelche Gegenstände gegen sie verwand.
Auch den Vorwurf der Freiheitsberaubung wollte er nicht gelten lassen. Er habe die Fenstergriffe abgedreht und die Wohnungstür nur mit Ketten gesichert, weil er Angst hatte, dass der Mitbewohner im Obergeschoss die Drogen sehe, die er und seine Freundin konsumierten. Außerdem habe es einen Raum gegeben, den man offen habe begehen können. Sie habe über eine Schiebetür in den Hausflur gehen können und das Haus jederzeit verlassen können. Man sei außerdem gemeinsam rausgegangen und habe die Eltern von seiner damaligen Freundin besucht, sagte der Angeklagte später selbst aus. „Sie hat so viel gelogen. Warum, weiß ich nicht“, meinte er.
Am Ende des Verhandlungstages wies die Rechtsanwältin auf einen Entschuldigungsbrief hin, den der Angeklagte dem Opfer geschrieben hat. Der Vertreter der Nebenklage wolle sich mit seiner abwesenden Mandantin dahingehend absprechen, ob sie den Brief annehmen wolle oder nicht.
Der Prozess wird am 24. Februar um 9.30 Uhr mit der Aussage der Frau fortgesetzt.
Dass eine Anwältin eine kritische Einschätzung ihres eigenen Mandanten in einem Gerichtsplädoyer vorträgt, ist nicht unbedingt die Regel. „Ich präsentiere Ihnen hier keinen Unschuldigen, sondern einen Betrüger“, sprach die Anwältin des 51-jährigen in Geldern lebenden Mannes das aus, was bei insgesamt 34 Eintragungen im Strafregister offensichtlich schien. Das wog schließlich auch bei dem Urteil gegen ihn schwer: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die einen der vier Fälle für nicht belegbar betrachtete und lediglich ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine milde Bewährungsstrafe gefordert.
Dem arbeitslosen Mann, dem in drei weiteren Verfahren noch weitere Haftstrafen drohen, war vorgeworfen worden, dass er in Kevelaer und andernorts zwischen Januar 2016 und Januar 2018 mehrfach versucht hatte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geschäfte getätigt hatte.
Einen Drucker verkauft und nicht geliefert
So hatte er sich im Januar 2016 von einer Frau 1000 Euro geliehen mit der Maßgabe, 1250 Euro zurückzuzahlen. Lediglich 450 Euro seien aber geflossen. „Sie haben in Kauf genommen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen können“, so die Richterin. Das falle unter den Begriff „bedingter Täuschungsvorsatz.“ Außerdem habe er ihr einen gebrauchten Drucker für 150 Euro verkauft, diesen aber nie geliefert.
Daneben hatte er an einen anderen Mann über „eBay“ eine Uhr für 1700 Euro verkauft, ohne diese jemals geliefert zu haben. Und wegen einer angeblichen Ferienfreizeit für den Stiefsohn hatte er von diesem erst 950 Euro, dann nochmal 265 Euro als weitere „Anmeldegebühr“ erhalten, ohne an eine solche Anmeldung gedacht zu haben.
Dem Angeklagten halfen die während des Verfahrens mehrfach geäußerten Beteuerungen, sich ändern zu wollen, geheiratet zu haben, umfassend geständig zu sein und im Gefängnis die Ursachen seiner Spielsucht in einer Selbsthilfegruppe angegangen zu sein, nicht entscheidend. Auch das Bekenntnis, „nie wieder ins Gefängnis“ gehen zu wollen („Ich bin damit fertig. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“), der Versuch, mit einem Opfer der Tat über Facebook in Kontakt zu treten, die Summen seines Betruges „in Raten“ zurückzahlen zu wollen oder die Einsicht, das Vertrauen der Opfer missbraucht zu haben („Ich war früher zu feige, mich dem zu stellen“) konnte die Richterin nicht überzeugen.
Er habe vom 14. Lebensjahr an 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, dabei „wirklich jede Bewährung verpasst“ und die Taten bei „voller Steuerungsfähigkeit und vollem Bewusstsein“ begangen, wie der anwesende Gutachter ausgeführt hatte.
„Narzisstische Persönlichkeit“
Sowohl der anwesende Gutachter als auch ein weiteres schriftlich vorliegendes Gutachten gingen von „einer narzisstischen Persönlichkeit“ mit „verfestigter Struktur“ aus, so die Richterin. Die Spielsucht verstärke den Betrug, aber sei nicht die Ursache, hatte der Gutachter im Verfahren ausgesagt. Bei dem Angeklagten müsse „sehr viel passieren, damit sich nachhaltig was verändert“, war sein Tenor.
Die Richterin sah zwar die Bemühungen des Angeklagten. Aber „vage Ansätze“ einer Absicht zur Wesensveränderung reichten für eine Straffreiheit nicht aus. „Wie oft haben Sie das einem Richter schon erzählt?“, fragte sie schon während der Beweisaufnahme. „Sie können gut reden, so leicht Vertrauen gewinnen.“ Bei der Strafhöhe müsse sie sich über eine Bewährung keine Gedanken machen: „Aber sie hätten sie ansonsten auch nicht erhalten.“
Im Geldautomatensprenger-Prozess gegen einen 29-jährigen gebürtigen Kempener (das KB berichtete) hat das Landgericht Kleve jetzt das Urteil gefällt. Der Mann wurde wegen vorsätzlichen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen, versuchter Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit versuchtem schwerem Bandendiebstahl in zwei Fällen und mehrfachen Diebstahls zu einer Gefängnisstrafe von insgesamt sechs Jahren verurteilt. Die Strafe beinhaltete dabei nicht die von der Verteidigung und dem Angeklagten angestrebte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.
Sprengung am „Irrland“
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann gemeinsam mit zwei weiteren bereits verurteilten Männern im September und Oktober 2018 mehrere Geldautomaten – neben dem am Twistedener „Irrland“ auch weitere in Moers, Tönisvorst und Mülheim-Kärlich – versucht hatte, in die Luft zu sprengen.
In Moers sei die schwere Tresortür meterweit durch die Luft geflogen, auch in Twisteden war der Automat aufgesprengt, aber keine Beute gemacht worden. In den anderen beiden Fällen sei es bei dem erfolglosen Versuch geblieben. Dazu kamen noch ein versuchter Diebstahl im Krefelder „Nordbahnhof“ im Juli 2018, der Diebstahl des Tatfahrzeugs in Mülheim an der Ruhr sowie Einbrüche in einer Grefrather Schule, einer Kita in Meerbusch und einer Wohnung in Korschenbroich Ende 2018.
Die Krefelder Tat und die Diebstähle Ende 2018 hatte der Angeklagte gestanden. Das hielt ihm das Gericht auch positiv zugute.
Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Angaben der Mitbeschuldigten, die die Tatbeteiligung des Angeklagten bestätigt hatten, stimmen. Für deren Glaubhaftigkeit spreche insbesondere ihre Übereinstimmung und die Selbstbelastung, sagte Richter Gerhard van Gemmeren. Dazu kämen objektive Tatbestände, die DNA beziehungsweise die Fingerspuren des Angeklagten und die Funksignale, die das Handy des Angeklagten zur jeweiligen Tatzeit in Tatnähe zweifelsfrei festgestellt hätten. Die Handys der Täter wimmelten davon, dass von Geldautomaten berichtet werde, Standorte mitgeteilt, sowie Fotos von Geldautomaten und Presseberichte gesammelt worden seien und man sich im Chat darüber unterhalten habe. „Dass der Angeklagte uns da weis machen will, damit nichts zu tun zu haben, das passt nicht zusammen.“ Außerdem habe er „des öfteren die Unwahrheit“ gesagt, nannte van Gemmeren das April-Verfahren als Beispiel.
Der Angeklagte habe Geld benötigt „für Glücksspiel, Unterhalt, Reisen, Lokaleröffnungen“. Es habe sich um „lange geplante, durchgeführte Straftaten mit Vorbereitungsphasen“ gehandelt. Er sei zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten voll schuldfähig gewesen. Er sei zwar „durchaus eine gestörte Person“, das habe aber auf die Taten keinerlei Auswirkungen gehabt. Selbst wenn er depressiv gewesen sei, habe er die Straftaten trotz Depression begangen. Auch eine Spielsucht trage da nicht. Die vom Gutachter konstatierte „bipolare Störung“ und die „posttraumatische Belastungsstörung“ müssten für die Taten ursächlich gewesen sein – das sei aber nicht der Fall. Der Angeklagte habe nichts dazu gesagt, die Taten wie x-beliebige Straftaten wiedergegeben. Auch die Mittäter hätten psychische Besonderheiten nicht bemerkt, bei vorherigen Verurteilungen sei nichts festgestellt worden.
Auch aus dem Tatablauf ergäben sich auch keine Besonderheiten. „Und der Angeklagte konnte, wenn es ihm zu gefährlich war, auch eine Tat abbrechen.“ Der Angeklagte brauche sicher psychologische Hilfe, aber die könne auch im Gefängnis und im Anschluss an die Haftstrafe geleistet werden. Daran müsse der Angeklagte allerdings auch mitwirken wollen.
Staatsanwalt hatte acht Jahre und neun Monate Gefängnisstrafe beantragt
Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt acht Jahre und neun Monate beantragt. Die Taten seien von dem Angeklagten „kriminell geplant und umgesetzt“ worden. Er sei ein „Manipulator“ und ein „Lügner“, der versuche, „die Leute für sich und seine Taten einzuspannen, für sich zu benutzen.“ Er habe mit „Gewissenlosigkeit“ gehandelt, weil es ihm egal gewesen sei, ob andere Leute zu Schaden kommen, insbesondere werde das am Beispiel Moers deutlich.
Die Angaben des Angeklagten zu der bestrittenen Beteiligung an den Sprengungen seien „widersprüchlich“, „nicht glaubhaft“ und eher „Phantasiegeschichten“.
Vorwürfe an die Kammer
Der Anwalt des Angeklagten sprach von einer „vermeintlichen Bande“ und „dünner Beweislage“. Die anderen beiden verurteilten Männer hätten sich im abgetrennten Verfahren mit dem Geständnis einen „schlanken Fuß“ gemacht. Die Kammer habe auch „kein besonderes Interesse an der Aufklärung gezeigt“, die Straffähigkeit des Mandanten sei eingeschränkt gewesen.
Drastischer fiel das letzte Wort des Angeklagten aus, der nach seinem Ausfall am vergangenen Donnerstag im Gericht Fußfesseln trug. Er unterstellte, er sei bewusst nicht in das Verfahren gegen die beiden Mittäter eingeführt worden. „Dann wäre es hier nie soweit gekommen“, warf der 29-Jährigen dem Staatsanwalt vor, sein „Verfahren“ von Oktober 2019 mit dem Schuldspruch „verteidigen“ zu müssen. „Das ist skandalös.“
Er selbst habe nur „die Tat am Nordbahnhof und drei Aufpasserdienste“ begangen. Als er auf die Aussage der beiden Mittäter zu sprechen kam, äußerte er den Satz: „Am liebsten wäre ich über den Tisch und hätte sie kaputtgeschlagen.“