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Technik läuft „einwandfrei“

Freudestrahlen bei der Sparkasse wegen gelungener Fusion

Freudestrahlend konnten Projektleiter „Technische Fusion“ Georg Tönnissen und sein Stellvertreter Jürgen Gembler bereits am Sonntag um 15.00 Uhr melden: „Technische Fusion abgeschlossen, alle Systeme laufen einwandfrei.

Unbekannte und den eigenen Stiefsohn betrogen

Dass eine Anwältin eine kritische Einschätzung ihres eigenen Mandanten in einem Gerichtsplädoyer vorträgt, ist nicht unbedingt die Regel. „Ich präsentiere Ihnen hier keinen Unschuldigen, sondern einen Betrüger“, sprach die Anwältin des 51-jährigen in Geldern lebenden Mannes das aus, was bei insgesamt 34 Eintragungen im Strafregister offensichtlich schien. Das wog schließlich auch bei dem Urteil gegen ihn schwer: zwei Jahre und zwei Monate Haft. Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die einen der vier Fälle für nicht belegbar betrachtete und lediglich ein Jahr auf Bewährung gefordert hatte. Die Verteidigung hatte eine milde Bewährungsstrafe gefordert.

Dem arbeitslosen Mann, dem in drei weiteren Verfahren noch weitere Haftstrafen drohen, war vorgeworfen worden, dass er in Kevelaer und andernorts zwischen Januar 2016 und Januar 2018 mehrfach versucht hatte, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen und unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Geschäfte getätigt hatte.  

Einen Drucker verkauft und nicht geliefert

So hatte er sich im Januar 2016 von einer Frau 1000 Euro geliehen mit der Maßgabe, 1250 Euro zurückzuzahlen. Lediglich 450 Euro seien aber geflossen. „Sie haben in Kauf genommen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen können“, so die Richterin. Das falle unter den Begriff „bedingter Täuschungsvorsatz.“ Außerdem habe er ihr einen gebrauchten Drucker für 150 Euro verkauft, diesen aber nie geliefert. 

Daneben hatte er an einen anderen Mann über „eBay“ eine Uhr für 1700 Euro verkauft, ohne diese jemals geliefert zu haben. Und wegen einer angeblichen Ferienfreizeit für den Stiefsohn hatte er von diesem erst 950 Euro, dann nochmal 265 Euro als weitere „Anmeldegebühr“ erhalten, ohne an eine solche Anmeldung gedacht zu haben. 

Dem Angeklagten halfen die während des Verfahrens mehrfach geäußerten Beteuerungen, sich ändern zu wollen, geheiratet zu haben, umfassend geständig zu sein und im Gefängnis die Ursachen seiner Spielsucht in einer Selbsthilfegruppe angegangen zu sein, nicht entscheidend. Auch das Bekenntnis, „nie wieder ins Gefängnis“ gehen zu wollen („Ich bin damit fertig. Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort“), der Versuch, mit einem Opfer der Tat über Facebook in Kontakt zu treten, die Summen seines Betruges „in Raten“ zurückzahlen zu wollen oder die Einsicht, das Vertrauen der Opfer missbraucht zu haben („Ich war früher zu feige, mich dem zu stellen“) konnte die Richterin nicht überzeugen.

Er habe vom 14. Lebensjahr an 15 Jahre seines Lebens im Gefängnis verbracht, dabei „wirklich jede Bewährung verpasst“ und die Taten bei „voller Steuerungsfähigkeit und vollem Bewusstsein“ begangen, wie der anwesende Gutachter ausgeführt hatte. 

„Narzisstische Persönlichkeit“

Sowohl der anwesende Gutachter als auch ein weiteres schriftlich vorliegendes Gutachten gingen von „einer narzisstischen Persönlichkeit“ mit „verfestigter Struktur“ aus, so die Richterin. Die Spielsucht verstärke den Betrug, aber sei nicht die Ursache, hatte der Gutachter im Verfahren ausgesagt. Bei dem Angeklagten müsse „sehr viel passieren, damit sich nachhaltig was verändert“, war sein Tenor.

Die Richterin sah zwar die Bemühungen des Angeklagten. Aber „vage Ansätze“ einer Absicht zur Wesensveränderung reichten für eine Straffreiheit nicht aus. „Wie oft haben Sie das einem Richter schon erzählt?“, fragte sie schon während der Beweisaufnahme. „Sie können gut reden, so leicht Vertrauen gewinnen.“ Bei der Strafhöhe müsse sie sich über eine Bewährung keine Gedanken machen: „Aber sie hätten sie ansonsten auch nicht erhalten.“ 

Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung werden im Juni und Juli zur Hälfte erlassen

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer verzichtet für Juni und Juli auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Kindertagespflege. Hintergrund ist die Umstellung von der bisherigen Notbetreuung zu einem „eingeschränkten“ Regelbetrieb ab dem 8. Juni 2020, der dann für alle Kinder gilt.

Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit den Vorsitzenden aller Fraktionen im Rat getroffen und per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer folgt damit der Empfehlung der Landesregierung NRW, für die Monate Juni und Juli nur die Hälfte des Beitrags für die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege zu erheben. Die Landesregierung NRW hat gleichzeitig angekündigt, den Einnahmeausfall zur Hälfte den Kommunen zu erstatten.

Um das Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen, wird die Verwaltung die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli den vollen Beitrag erheben, anstatt die monatlichen Elternbeiträge für den Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Juli 2020 um jeweils die Hälfte zu reduzieren. Wenn Eltern selbst einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollte dieser für den Monat Juni storniert werden. Sofern bereits eine Überweisung getätigt wurde, wird der Beitrag automatisch erstattet.

Auf eine entsprechende Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, wie mit den Beiträgen der OGS umzugehen ist, wird derzeit noch gewartet. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer wird deshalb – bis zur Entscheidung durch das Land – darauf verzichten, die OGS-Beiträge für den Monat Juni einzuziehen. Auf die Erhebung der Beiträge für den städtischen Mittagstreff wird ebenfalls vorerst verzichtet. Ob und in welchem Umfang die Eltern Beiträge für den kommenden Monat zu entrichten haben, kann endgültig erst nach einer Entscheidung des Landes und nachfolgend der politischen Beschlüsse vor Ort abschließend entschieden werden.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Covid-19 im Kreis Kleve: Soforthilfeprogramm wird aufgestockt / 456 Corona-Tests in zwei Schlachtbetrieben durchgeführt

Der Kreis Kleve informiert derzeit rund um das Thema Covid-19 im Kreis. Neben den aktuellen Zahlen aus dem Corona-Soforthilfeprogramm wurde ebenfalls bekannt, dass in zwei Schlachtbetrieben des Kreises Kleve umfangreiche Corona-Tests durchgeführt wurden.

Seit dem Start des Corona-Programms des Kreises Kleve am 1. April 2020 wurden die Finanzhilfen stark nachgefragt. Das Startvolumen von zwei Millionen Euro war bereits am 9. April 2020 um weitere zwei Millionen Euro erhöht worden, sodass ein Gesamtvolumen von vier Millionen Euro zur Verfügung stand. Aktuell liegen der Kreisverwaltung insgesamt 1.314 Anträge der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Kreisgebiet vor, von denen 914 bewilligt wurden. Da die ausgezahlten Hilfen bereits jetzt ein Gesamtvolumen von rund 3,6 Mio. Euro haben, wurde ein weiterer Dringlichkeitsbeschluss erforderlich. „Das weitere Hilfspaket in Höhe von 1 Mio. Euro ist notwendig, um auch weiterhin gefährdeten Betrieben und Freiberuflern im Kreis Kleve schnell helfen zu können“, sagt Landrat Wolfgang Spreen. Der Kreisausschluss beschloss nun im Rahmen der jüngsten Sitzung im Wege der Dringlichkeit das weitere Hilfspaket, sodass das Programm des Kreises Kleve nun ein Gesamtvolumen von fünf Millionen Euro aufweist. Die zusätzlichen Mittel werden über den laufenden Haushalt bereitgestellt.

Aufgrund der bislang bewilligten Anträge wurden Finanzmittel aus dem Corona-Programm des Kreises Kleve mit einem Gesamtvolumen von 3.597.140,90 Euro wie folgt an Unternehmerinnen und Unternehmer in den Kommunen überwiesen: Bedburg-Hau: 102.740 Euro (26 bewilligte Anträge), Emmerich am Rhein: 396.194 Euro (93), Geldern: 469.576 Euro (117), Goch: 401.360 Euro (103), Issum: 60.675 Euro (17), Kalkar: 96.607 Euro (24), Kerken: 89.546 Euro (23), Wallfahrtsstadt Kevelaer: 465.293 Euro (118), Kleve: 613.177 Euro (165), Kranenburg: 103.037 Euro (25), Rees: 187.610 Euro (51), Rheurdt: 26.700 Euro (7), Straelen: 304.630 Euro (71), Uedem: 109.275 (29), Wachtendonk: 59.850 Euro (14) und Weeze: 110.870 Euro (31).

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen oder Freiberufler aus dem Kreis Kleve. Das Hilfsprogramm des Kreises greift weiterhin nachrangig und erst dann, wenn andere Hilfsprogramme von EU, Bund und Land nicht zur Existenzsicherung ausreichen.

Corona-Tests in zwei Schlachtbetrieben

Des Weiteren informierte der Kreis Kleve über Covid-19-Tests in zwei Schlachtbetrieben. Diese haben aufgrund eines entsprechenden Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW stattgefunden. Dem Kreis Kleve gegenüber hat kein Mitarbeitender die Durchführung des Tests verweigert. Es wurden insgesamt 456 anwesende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen getestet. Am heutigen Donnerstag, 14. Mai 2020, 11.30 Uhr, liegen dem Gesundheitsamt 412 Testergebnisse vor (90 Prozent der durchgeführten Tests). Alle 412 vorliegenden Ergebnisse sind negativ. Die Ergebnisse der verbleibenden 44 Testungen liegen noch nicht vor.

Corona-Soforthilfeprogramm des Kreises Kleve: 2,9 Millionen Euro ausgezahlt

Dem Kreis Kleve liegen aktuell für das Corona-Soforthilfeprogramm insgesamt 1.067 Anträge aus allen 16 Kommunen im Kreisgebiet vor, von denen bislang 743 bewilligt wurden. In den vergangenen Tagen gingen nach den sehr hohen Antragszahlen der ersten Wochen deutlich weniger Anträge der Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Kreisverwaltung ein.

Aufgrund der bewilligten Anträge wurden Finanzmittel aus dem Corona-Programm des Kreises Kleve mit einem Gesamtvolumen von 2.935.256,42 Euro wie folgt an Unternehmerinnen und Unternehmer in den Kommunen überwiesen: Bedburg-Hau: 91.200 Euro (22 bewilligte Anträge), Emmerich am Rhein: 333.858 Euro (78), Geldern: 400.539 Euro (97), Goch: 344.435 Euro (87), Issum: 33.725 Euro (10), Kalkar: 75.875 Euro (19), Kerken: 72.471 Euro (19), Wallfahrtsstadt Kevelaer: 386.893 Euro (98), Kleve: 485.763 Euro (130), Kranenburg: 89.662 Euro (22), Rees: 143.060 Euro (41), Rheurdt: 19.200 Euro (5), Straelen: 227.430 Euro (55), Uedem: 96.025 (25), Wachtendonk: 42.650 Euro (9) und Weeze: 92.470 Euro (26). Abgelehnt wurden bislang insgesamt 308 Anträge, da die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen.

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen oder Freiberufler aus dem Kreis Kleve. Das Hilfsprogramm des Kreises greift weiterhin nachrangig und erst dann, wenn andere Hilfsprogramme von EU, Bund und Land nicht zur Existenzsicherung ausreichen.

Anträge für Soforthilfen im Kreis Kleve kommen aus fast allen Branchen

Die Liste der Branchen der Unternehmerinnen und Unternehmer, die Soforthilfen aus dem Corona-Programm des Kreises Kleve beantragen, liest sich wie ein „Branchenbuch“. Ob Einzelhändler oder Friseur, ob Gärtner, Landwirt, Gastronom, Bestatter, Augenoptiker, Schausteller, Reisebüro oder Fahrschule – viele von ihnen benötigen die finanzielle Soforthilfe, um den Umsatzeinbußen infolge der Corona-Krise zu begegnen. Nach zwei Wochen liegen dem Kreis Kleve insgesamt 812 Anträge aus allen 16 Kommunen im Kreisgebiet vor.

Von den bislang insgesamt 556 bewilligten Anträgen kommen 15 aus Bedburg-Hau, 57 aus Emmerich am Rhein, 72 aus Geldern, 68 aus Goch, 6 aus Issum, 17 aus Kalkar, 15 aus Kerken, 75 aus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 97 aus Kleve, 17 aus Kranenburg, 25 aus Rees, 4 aus Rheurdt, 46 aus Straelen, 17 aus Uedem, 8 aus Wachtendonk und 17 aus Weeze. Die ausgezahlten Soforthilfen haben eine Größenordnung von insgesamt 2.236.363,24 Euro. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen oder Freiberufler aus dem Kreis Kleve.

Abgelehnt wurden bislang insgesamt 225 Anträge, da die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen. So können beispielsweise Anträge von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Die Corona-Soforthilfe greift ferner nicht, wenn der durch die Corona-Krise verursachte entgangene Gewinn für einen Zeitraum von maximal drei Monaten geringer ist als die vorrangigen EU-, Bundes- oder Landesmittel sowie sonstige staatliche Hilfen. Auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) gibt es einen Direktlink zum Soforthilfeprogramm.

Bürgermeister/innen im Kreis Kleve unterstützen 10-Millionen-Paket nicht

Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis Kleve wollen den Vorschlag von Landrat Wolfgang Spreen, 10 Millionen Euro zur Unterstützung von Kreis Klever Firmen bereitzustellen, derzeit einhellig nicht unterstützen. Der Reeser Bürgermeister Christoph Gerwers erklärte dazu im Namen aller Bürgermeister im Kreis Kleve, dass Bund und Land NRW genau aus diesem Grunde mehrere Programme in Milliardenhöhe auflegen werden. Ganz aktuell hat der Bund einen Rettungsschirm für Unternehmen und Betriebe in Höhe von 500 Milliarden Euro beschlossen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat für die gleiche Zielgruppe gestern insgesamt 25 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist nach Auffassung der Bürgermeisterkonferenz der Vorschlag von Wolfgang Spreen am heutigen Tage überholt.

„Wir alle müssen uns jetzt vordringlich um die Bewältigung der Corona-Krise kümmern“, so Gerwers als Sprecher der Bürgermeisterkonferenz. Die Verwaltungschefs machten dem Landrat in einer Videokonferenz sehr deutlich, dass die finanziellen Mittel in den Städten und Gemeinden jetzt vor allem dazu eingesetzt werden müssten, die Menschen im Kreis Kleve an Leib und Leben zu schützen. „Wir wissen nicht, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und zum jetzigen Zeitpunkt ist es nicht die vordringlichste Aufgabe der Kommunen, darüber nachzudenken, ob und wie finanzielle Kompensationen geleistet werden können“, so die Verwaltungschefs. Mit diesen Hilfspaketen von Bund und Land sei für diese Betriebe erst einmal Sorge getragen.

Darüber hinaus weisen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister darauf hin, dass die Städte und Gemeinden bereits jetzt wirtschaftliche Hilfestellungen leisteten, indem sie zum Beispiel Steuerstundungen leisten.