Elternbeiträge für Kindertagesbetreuung werden im Juni und Juli zur Hälfte erlassen

Die Wallfahrtsstadt Kevelaer verzichtet für Juni und Juli auf die Hälfte der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, einschließlich der Kindertagespflege. Hintergrund ist die Umstellung von der bisherigen Notbetreuung zu einem „eingeschränkten“ Regelbetrieb ab dem 8. Juni 2020, der dann für alle Kinder gilt.

Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit den Vorsitzenden aller Fraktionen im Rat getroffen und per Dringlichkeitsentscheidung beschlossen. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer folgt damit der Empfehlung der Landesregierung NRW, für die Monate Juni und Juli nur die Hälfte des Beitrags für die Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und der Kindertagespflege zu erheben. Die Landesregierung NRW hat gleichzeitig angekündigt, den Einnahmeausfall zur Hälfte den Kommunen zu erstatten.

Um das Verfahren schnell und unbürokratisch umzusetzen, wird die Verwaltung die Elternbeiträge im Juni aussetzen und im Juli den vollen Beitrag erheben, anstatt die monatlichen Elternbeiträge für den Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Juli 2020 um jeweils die Hälfte zu reduzieren. Wenn Eltern selbst einen Dauerauftrag eingerichtet haben, sollte dieser für den Monat Juni storniert werden. Sofern bereits eine Überweisung getätigt wurde, wird der Beitrag automatisch erstattet.

Auf eine entsprechende Empfehlung des Ministeriums für Schule und Bildung NRW, wie mit den Beiträgen der OGS umzugehen ist, wird derzeit noch gewartet. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer wird deshalb – bis zur Entscheidung durch das Land – darauf verzichten, die OGS-Beiträge für den Monat Juni einzuziehen. Auf die Erhebung der Beiträge für den städtischen Mittagstreff wird ebenfalls vorerst verzichtet. Ob und in welchem Umfang die Eltern Beiträge für den kommenden Monat zu entrichten haben, kann endgültig erst nach einer Entscheidung des Landes und nachfolgend der politischen Beschlüsse vor Ort abschließend entschieden werden.