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Pixabay

Peiniger zu drei Jahren Haft verurteilt

25. Februar 2021/in Kervenheim, Premium/von Alexander Florie-Albrecht

Wegen mehrfacher schwerer und vorsätzlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, Bedrohung und Beleidigung sowie mehrfacher Freiheitsberaubung und dem unerlaubten Besitz von Drogen hat das Gelderner Amtsgericht einen 37-jährigen Kervenheimer zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Außerdem muss er an das Opfer, seine frühere Partnerin, 400 Euro zahlen. Das Gericht erkannte auch das Anrecht auf ein Schmerzensgeld an. Die Kammer sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der drogenabhängige, bereits vorbestrafte Mann in der Zeit zwischen März und Juni 2020 seine Partnerin auf unterschiedliche Art und Weise misshandelt hatte. 

Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag des Staatsanwaltes. Er hatte im Zusammenhang mit den gewalttätigen Handlungen des Mannes – darunter Schläge, Würgen im Schwitzkasten bis zur Bewusstlosigkeit und das Einsperren in der gemeinsamen Wohnung – von „Brutalität, Frauenhass und Menschenfeindlichkeit“ gesprochen. „Eine Frau so zu malträtieren, das ist ein ganz starkes Stück.“ Die Nebenklage hatte vier Jahre gefordert.

Nach einem Verständigungsgespräch zwischen den Parteien hatte der Angeklagte die Taten ohne Abstriche eingeräumt. Somit musste das Opfer vor Gericht nicht aussagen, die Zeug*innen wurden entlassen. 

Bitte um Verzeihung

Der 37-Jährige las der als Nebenklägerin anwesenden Frau auch einen Entschuldigungsbrief vor. „Es tut mir aus tiefster Seele leid, ich hatte ein halbes Jahr Zeit, darüber nachzudenken. Di…

Schlagworte: Amtsgericht, Drogenmissbrauch, Haftstrafe, Körperverletzung, Urteil
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