Polnischer Kraftfahrer aus Kevelaer stand wegen Vergewaltigung und Körperverletzung vor Gericht
Vor Gericht galt die Unschuldsvermutung
Der Prozess wegen Vergewaltigung und Körperverletzung am Amtsgericht Geldern gegen einen Kevelaerer war schnell beendet. Symbolfoto: KB-Archiv
Kurzen Prozess gab‘s in der Sache einer angezeigten Vergewaltigung und einer Körperverletzung vor dem Amtsgericht in Geldern. Das vermeintliche Opfer, eine 31 Jahre alte Polin, verzichtete in der für vergangenen Mittwoch angesetzten Hauptverhandlung auf ihre Aussage, so dass die Anklage gegen ihren Ex-Ehemann, einen 50-jährigen Polen, fallengelasssen und der Beschuldigte im Sinne der Unschuldsvermutung freigesprochen wurde.
Laut Anklage wurde dem Kraftfahrer aus Kevelaer von der Staatsanwaltschaft Folgendes zur Last gelegt: Vor zwei Jahren, im März 2020, soll er seine damalige Ehefrau unter Androhung eines Rausschmisses aus der Wohnung zu sexuellen Handlungen gezwungen und sie schließlich vergewaltigt haben. Des Weiteren soll er sie im Mai desselben Jahres auf das Sofa gestoßen und dabei am Kopf verletzt haben.
Diebstahl und durchfeierte Wochenenden
In der Vernehmung durch den vorsitzenden Richter Harald Kloos bestritt der Angeklagte, der in Polen eine Ausbildung als Installateur absolvierte und sich nach seiner Übersiedlung nach Deutschland vor 20 Jahren 2012 zum Kraftfahrer umschulen ließ und als LKW-Fahrer arbeitete, die Taten. Stattdessen bezichtigte er seine Ex-Frau, Geld von ihm gestohlen zu haben. Während er bis zu 15 Stunden am Tag arbeitete, habe sie „Party gemacht“. Am Wochenende sei sie dann freitags ausgegangen …