KBV und Grüne wollen Radfahrer besser schützen

Neben der Stadtplanung mit dem Flächennutzungsplan und einigen Bebauungsplänen wird das Thema Verkehr in der kommenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses breiten Raum einnehmen. Die Ausschussmitglieder werden sich auf Anträge der KBV und der Grünen hin unter anderem mit der Sicherheit von Radfahrern beschäftigen. Allerdings lassen die Antworten der Verwaltung, die in der Ausschusssitzung diskutiert werden sollen, wenig Hoffnung auf die Umsetzung der Fraktionsanträge.

Die KBV hat zahlreiche Stellen ausgemacht, an denen nach ihrer Auffassung die Sicherheit von Radfahrern, die von Kevelaer nach Winnekendonk und in Gegenrichtung fahren, verbessert werden könnte. In diesem Zusammenhang kündigten die Technischen Betriebe der Stadt Kevelaer (TBK) an, die Beleuchtung des Radweges solle in Abstimmung mit Straßen NRW bis in die Ortschaft erweitert werden, sodass der Radweg dann durchgehend beleuchtet sein werde. Weiteren Handlungsbedarf hinsichtlich der Beleuchtung sieht man bei der Stadt hier erstmal nicht.

Den Vorschlag der KBV, alle Radwege in Kreuzungsbereichen mit Straßen rot zu markieren, lehnen sowohl Straßen NRW, als auch die Stadtverwaltung ab. Durch „übermäßigen Gebrauch“ verliere diese Warnwirkung ihre eigentliche Funktion, heißt es zur Begründung.
An der Kreuzung zur B 9 (von der kleinen Verkehrsinsel zum Fahrradweg, scharfe Kurve) hofft die Verwaltung auf eine „deutliche Entlastung dieses Streckenabschnitts“ nach Fertigstellung der OW 1, und dass sich damit neue Planungsmöglichkeiten für den räumlich begrenzten Bereich ergeben könnten.

Auch die Begrenzungspfähle im Bereich der Rheinstraße sind der KBV ein Dorn im Auge. Sie sollten entfernt werden, fordert man hier. Das befürwortet die Verwaltung nicht, da die Begrenzungen genau aus dem Grund aufgestellt worden seien, Radfahrer zu schützen. Eine Entfernung biete nicht mehr, sondern weniger Schutz.

Kein Unfallschwerpunkt

Zu der unübersichtlichen Situation an der Kreuzung Wissener Weg / Kevelaerer Straße schreibt die Verwaltung, dass hier keine Unfallgefahr bestehe – vorausgesetzt, Auto- und Radfahrer hielten sich an die Vorschriften. Ein Unfallschwerpunkt liege hier nicht vor, weshalb hier auch keine gelbe Warntafel aufgestellt werden solle. Auch hier gelte, „dass zu häufiger Gebrauch zur Wirkungsabnutzung“ führe.

Im Bereich um den Alten Markt in Winnekendonk sei derzeit eine Tempo-20-Beschränkung eingerichtet. Die von der KBV geforderte Tempo-20-Zone bedeute lediglich eine Umbeschilderung, die verkehrlich gesehen keine Veränderung bringe. Im Einklang mit den Technischen Betrieben und der Polizei spricht sich die Verwaltung weiterhin für eine gegenläufige Nutzung der Hauptstraße aus.

Dass an den beiden Kreisverkehren B 9 und Wettener Straße unterschiedliche Vorfahrtsregeln gelten, liegt nach Angaben der Verwaltung daran, dass es unterschiedliche Vorschriften für Kreisverkehre innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften gebe. Einfach das Ortsschild am Wettener Kreisverkehr zu versetzen, wie es die KBV als pragmatische Lösung sieht, befürwortet die Kreis Klever Kommunalbetriebsgesellschaft (KKB) nicht. Die Stadt schließt sich dem an. Der Kreisverkehr an der B 9 sei Thema der Sitzung der Kreis Klever Verkehrsunfallkommission gewesen, ein Protokoll liege bislang allerdings noch nicht vor. „Im Ergebnis soll der Kreisverkehr komplett neu überplant und gebaut werden“, heißt es weiter.

Um „die schwächsten, die Radfahrenden zu schützen“, schlagen die Grünen vor, die Rheinstraße zwischen B 9 und der Straße „Am Bahnhof“ mit einem neuen Überholverbot zu belegen. Dies würde Autofahrern in dem Bereich untersagen, Fahrräder oder Krafträder zu überholen. Auf Anfrage teilt die Kreispolizeibehörde Kleve sinngemäß mit, dass sie die Schutzstreifen zwischen B 9 und Basilikastraße aufgrund der Straßenbreite von 7 Metern für ausreichend hält. Im weiteren Verlauf Richtung Bahnübergang werde die Straße so eng, dass ein Überholen mit dem neuen vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Metern faktisch nicht mehr möglich sei. Um den Straßenraum nicht mit einem „Schilderwald „zu überfrachten, plädiert die Kreispolizeibehörde gegen die Ausweisung eines generellen Überholverbotes. Zudem hat es laut Kreispolizeibehörde auf diesem Abschnitt „in den letzten drei Jahren keine Verkehrsunfälle“ gegeben. Fazit der Polizei: „Aus verkehrsrechtlicher Sicht sind die dortigen Gegebenheiten vollständig ausreichend.“
Die mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens für den Innenstadtbereich beauftragten Experten des Büros „stadtVerkehr“ können die Argumentation der Polizei durchaus nachvollziehen, sprechen sich aber trotzdem für die Anordnung des Überholverbotes aus. Sie sehen darin „eine Chance, die Sicherheit für Radfahrer und Krafträder insbesondere an Engstellen noch einmal zu erhöhen.“

Schilderwald

Die Verwaltung verweist darauf, dass Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen seien, „wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist.“ Diese Umstände sieht die Verwaltung nicht, befürchtet eher eine „Überfrachtung des Verkehrsraumes mit Verkehrszeichen“, sodass diese nicht mehr wahrgenommen oder gar nicht mehr akzeptiert würden, sowie die „Verwirrung der Verkehrsteilnehmer“ durch Mehrfachbeschilderungen.