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Auftakt im Prozess wegen versuchten Mordes

1. März 2017/in Kevelaer, Premium/von Alexander Florie-Albrecht

Am Landgericht Kleve ist am Mittwoch, 1. März 2017, der Prozess gegen eine 51-jährige Kevelaererin wegen “versuchten Mordes aus Habgier” eröffnet worden. Sie soll eine 91-jährige Seniorin in Kevelaer beim Versuch, diese zu berauben, mit einem Sack fast erstickt haben. Die Angeklagte zeigte zum Prozessauftakt in Kleve Reue und gestand, bei der Polizei nicht die Wahrheit gesagt zu haben.
Bei der Verlesung der Anklage machte der zuständige Staatsanwalt Daniel Klocke deutlich, dass die Angeklagte den Tod des 91-jähriges Opfers billigend in Kauf genommen habe, “wenn jemand so stark würgt, dass man das Bewusstsein verliert.” Die Angeklagte habe am 3. Juni 2016 bei der Seniorin an der Tür um eine Euro-Münze fürs Telefonieren gebeten, woraufhin das Opfer im Schlafzimmer eine Blechdose hervorholte und ihr fünf Euro geben wollte. Die arbeitslose Angeklagte habe der alten Frau dann einen Stoffsack über den Kopf gezogen, mit einer Kordel zugezogen und sie zu Boden gedrückt. Das Opfer habe um Hilfe gerufen, sei bewusstlos geworden. Die Angeklagte habe ihr dann eine Decke über den Körper gelegt und aus einer Dose 330 Euro und eine Bankkarte mitgehen lassen.
Für die Angeklagte verlas die Rechtsanwältin Anke Zimmermann eine Erklärung. Ihre Mandantin habe das Geschehen bei der Polizei “nur teilweise zutreffend geschildert”, weil sie überfordert gewesen sei und nicht bestraft werden wollte. Sie habe vor der Inhaftierung finanzielle Probleme, keine feste Anstellung und in dem Moment kein Handyguthaben mehr gehabt. Deshalb habe sie die alte Frau um Geld gebeten. “Da waren noch mehr Geldscheine, da kam der Entschluss, sie kurzfristig an mich zu nehmen”, verlas die Anwältin.
Ihre Mandantin habe der Frau den Stoffbeutel über den Kopf gezogen, weil sie sich geschämt und nicht gewollt habe, dass die Angeklagte den Diebstahl sehe. Die Angeklagte könne sich nicht erinnern, ob der Beutel aus der eigenen Tasche kam oder in der Wohnung gewesen sei. Nach einem Handgemenge sei die Frau mit dem Beutel auf dem Bett gelandet, die Angeklagte habe der Seniorin dann den Beutel vom Kopf gezogen, weil sie diese nicht verletzten wollte, und die Bettdecke über den Körper gelegt. Sie habe die 165 Euro aus der Dose mitgenommen.
Die Angeklagte entschuldige sich beim Opfer und dessen Familie: “Ich bereue sehr, was ich ihr angetan habe – dass sie sich in ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlt und darunter leidet, bedrückt mich sehr.” Und wenn sie sich bewusst mache, was die Frau alles allein durchmachen müsse, schäme sie sich noch mehr.
Nach einer kurzen Pause ergänzte die Angeklagte über ihre Anwältin ihre Aussage. Der Beutel habe “ganz sicher keine Kordel” gehabt. Es habe sich um einen “Einkaufsstoffbeutel mit Henkeln dran” gehandelt.
Der Prozess wird am 15. März fortgesetzt. Dann sollen das Opfer, das aktuell noch an den Folgen einer Operation laboriert, und mehrere Polizeibeamte gehört werden.

Schlagworte: Polizei
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