Michael Kamps darf für Rat kandidieren
Michael Kamps bleibt eine Figur, die polarisiert. Nach dem Eklat um seine gescheiterte Aufstellung für das Amt als stellvertretender Bürgermeister im vergangenen Jahr gibt es nun Aufregung um seine erneute Kandidatur bei der kommenden Kommunalwahl für einen Sitz im Rat. Nachdem die CDU Kevelaer Kamps für den Wahlbezirk 4 aufgestellt hatte, gingen beim Wahlleiter Ludger Holla zwei Beschwerden ein. Diese hat Holla nun abschließend geprüft und für unbegründet befunden.
Im Detail ging es in beiden Fällen um den Vorwurf, Kamps habe seinen Hauptwohnsitz nicht in Kevelaer, sondern in Weeze, und dürfe daher von Rechts wegen nicht für den Kevelaerer Rat kandidieren. Gegenüber dem Wahlausschuss, der letztlich darüber befindet, ob die Kandidaturen für die Kommunalwahl zulässig sind, wird Holla seine Entscheidung am kommenden Dienstag in der Ausschusssitzung ab 18.30 Uhr im Ratssaal ausführlich begründen.
Unter anderem hatte der Wahlleiter festgestellt, dass Kamps sowohl seine Hauptwohnung als auch seinen Unternehmenssitz und seine Fahrzeuge in Kevelaer gemeldet hat und dass seine Kinder in der Wallfahrtsstadt Kindergarten und Schule besuchen beziehungsweise besuchten. Fragen bezüglich eines in Weeze gemeldeten Fahrzeugs erklärte Kamps mit einer vergessenen Ummeldung, die für die dortige Wohnadresse angemeldete Müll, Papier- und Gelbe Tonne sowie Glaskörbe mit einer Nutzung durch sein Unternehmen.
Der Wahlausschuss hätte am kommenden Dienstag dennoch die Möglichkeit, den Vorschlag der Kandidatur Kamps‘ zurückzuweisen. Dagegen könnten dann die Vertrauensperson des Wahlvorschlags, der Wahlleiter oder die Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegen.