Der Kreis Kleve informiert: Was müssen Reiserückkehrer beachten?

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger aus dem Kreis Kleve kommen nun als Reiserückkehrer wieder ins Kreisgebiet. Neben Flugreisenden, denen auch Testmöglichkeiten an den deutschen Flughäfen offen stehen, waren viele Urlauber mit dem Auto oder mit der Bahn unterwegs. Viele stellen sich nach ihrer Rückkehr die Frage, ob und wo sie sich auf das Coronavirus testen lassen können. Hierzu liefert der Corona-Stab des Kreises Kleve folgende Erläuterungen:

Reiserückkehrer aus sogenannten Risikogebieten können sich bei ihrem Hausarzt oder beim Gesundheitsamt des Kreises Kleve testen lassen. Test-Termine beim Gesundheitsamt werden am dortigen Info-Telefon vereinbart (02821-594950 – montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr). Eine Übersicht der aktuellen Risikogebiete ist auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts hinterlegt (www.rki.de). In jedem Fall müssen sich diese Reiserückkehrer nach ihrer Einreise beim Gesundheitsamt melden und sich unverzüglich in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben. Die Quarantäne darf nur für die Hin- und Rückfahrt zur Testung unterbrochen werden. Alle Informationen zur Meldung beim Gesundheitsamt (inklusive Meldeformular) sind auf der Corona-Internetseite des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de).

Für alle Reiserückkehrer aus anderen Gebieten ist eine solche Testung derzeit nicht vorgesehen. Sollten diese Reiserückkehrer jedoch Corona-Krankheitssymptome haben, so ist der Hausarzt der richtige Ansprechpartner. Falls ein Arbeitgeber eine Testung wünscht, so kann diese eventuell über einen Betriebsarzt veranlasst werden. Darüber hinaus ist in jedem Fall eine Testung beim Hausarzt auf eigene Kosten möglich.