Soforthilfe NRW gibt es nun auch für Neugründer

Ab sofort können auch Neugründer, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet haben und vor dem 11. März 2020 ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben, die Soforthilfe des Landes beantragen. Der Antragsteller muss belegen, dass er vor dem 11. März 2020 bereits Umsätze erzielt hat oder mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag oder langfristig wiederkehrende Verpflichtungen z.B. durch einen Mietvertrag eingegangen wurden.

Der Antrag muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausgefüllt und abgesendet werden. Die Antragsunterlagen gibt es unter http://gruender-soforthilfe-corona.nrw.de. Vorab-Informationen gibt es auch bei der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve unter Tel. 02821 / 7281-11.