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Soforthilfe NRW gibt es nun auch für Neugründer

Ab sofort können auch Neugründer, die nach dem 31. Dezember 2019 gegründet haben und vor dem 11. März 2020 ihre Waren und Dienstleistungen am Markt angeboten haben, die Soforthilfe des Landes beantragen. Der Antragsteller muss belegen, dass er vor dem 11. März 2020 bereits Umsätze erzielt hat oder mindestens ein Auftrag durch einen Kunden vorlag oder langfristig wiederkehrende Verpflichtungen z.B. durch einen Mietvertrag eingegangen wurden.

Der Antrag muss von Angehörigen der steuerberatenden Berufe ausgefüllt und abgesendet werden. Die Antragsunterlagen gibt es unter http://gruender-soforthilfe-corona.nrw.de. Vorab-Informationen gibt es auch bei der Wirtschaftsförderung Kreis Kleve unter Tel. 02821 / 7281-11.

Anträge für Soforthilfen im Kreis Kleve kommen aus fast allen Branchen

Die Liste der Branchen der Unternehmerinnen und Unternehmer, die Soforthilfen aus dem Corona-Programm des Kreises Kleve beantragen, liest sich wie ein „Branchenbuch“. Ob Einzelhändler oder Friseur, ob Gärtner, Landwirt, Gastronom, Bestatter, Augenoptiker, Schausteller, Reisebüro oder Fahrschule – viele von ihnen benötigen die finanzielle Soforthilfe, um den Umsatzeinbußen infolge der Corona-Krise zu begegnen. Nach zwei Wochen liegen dem Kreis Kleve insgesamt 812 Anträge aus allen 16 Kommunen im Kreisgebiet vor.

Von den bislang insgesamt 556 bewilligten Anträgen kommen 15 aus Bedburg-Hau, 57 aus Emmerich am Rhein, 72 aus Geldern, 68 aus Goch, 6 aus Issum, 17 aus Kalkar, 15 aus Kerken, 75 aus der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 97 aus Kleve, 17 aus Kranenburg, 25 aus Rees, 4 aus Rheurdt, 46 aus Straelen, 17 aus Uedem, 8 aus Wachtendonk und 17 aus Weeze. Die ausgezahlten Soforthilfen haben eine Größenordnung von insgesamt 2.236.363,24 Euro. Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen einmaligen, nicht zurückzahlbaren Zuschuss von bis zu 7.500 Euro pro Unternehmen oder Freiberufler aus dem Kreis Kleve.

Abgelehnt wurden bislang insgesamt 225 Anträge, da die Voraussetzungen für eine Bewilligung nicht vorlagen. So können beispielsweise Anträge von Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten nicht berücksichtigt werden. Die Corona-Soforthilfe greift ferner nicht, wenn der durch die Corona-Krise verursachte entgangene Gewinn für einen Zeitraum von maximal drei Monaten geringer ist als die vorrangigen EU-, Bundes- oder Landesmittel sowie sonstige staatliche Hilfen. Auf der Homepage des Kreises Kleve (www.kreis-kleve.de) gibt es einen Direktlink zum Soforthilfeprogramm.