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3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

18 bestätigte Corona-Infektionen in Kevelaer / 211 im Kreis Kleve

Am heutigen Freitag, 27. März 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 211 laborchemisch bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve vor. Davon sind 18 in Bedburg-Hau, 8 in Emmerich am Rhein, 22 in Geldern, 7 in Goch, 20 in Issum, 14 in Kalkar, 19 in Kerken, 18 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 15 in Kleve, 2 in Kranenburg, 17 in Rees, 4 in Rheurdt, 19 in Straelen, 3 in Uedem, 4 in Wachtendonk und 5 in Weeze. In Klärung befinden sich 16 Meldungen. Von den insgesamt 211 bestätigten Corona-Fällen ist eine Person verstorben, 11 Personen befinden sich im Krankenhaus.

„Es muss davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nicht den tatsächlichen Sachstand widerspiegeln, da zum einen laufend neue Fälle gemeldet werden und zum anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unentdeckte Infizierte und eine entsprechende Zahl von Verdachtsfällen eine schwer zu schätzende Dunkelziffer bilden”, teilt die Kreisverwaltung Kleve mit.

Bislang hat das Gesundheitsamt für 837 Personen häusliche Quarantäne angeordnet (Stand 27. März 2020, 9.30 Uhr).

Sollten Sie ärztliche Hilfe oder medizinische Beratung brauchen, wenden Sie sich umgehend telefonisch an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Angabe der Beschwerden und Mitteilung unter Tel. 116 117. Bitte lesen Sie die Hinweise im Internet unter www.kreis-kleve.de. Auf der Startseite befindet sich oben ein Direktlink auf die Corona-Informationen. Das Infotelefon des Kreisgesundheitsamtes ist unter der Telefonnummer 02821 594-950 zu erreichen.

Polizei warnt vor Betrugsphänomenen

Die Kreispolizeibehörde Kleve hat in Bezug auf Betrugsphänomene, die im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus stehen, wichtige Informationen für die Bürger zusammengefasst. Kriminelle nutzen die Angst vor dem Virus aus, um sich zu Lasten ihrer Opfer zu bereichern:

Eine derzeit bekannte Betrugsmasche ist der veränderte Enkeltrick. Die Betrüger geben sich bei dieser neuen Masche als Angehörige aus, die sich mit dem Virus infiziert hätten und nun in einem Krankenhaus liegen würden. Sie benötigten auf Grund ihrer Erkrankung dringend Geld für die Behandlung bzw. teure Medikamente.

Ein weiteres Betrugsphänomen ist die Erstellung eines “Fakeshops”. Beim Betrug mit “Fakeshops” handelt es sich um das Abändern einer bekannten real existierenden Domain eines Webshops sowie dem Einstellen ins Web unter ähnlicher Aufmachung. Im Zusammenhang mit dem Coronavirus und all seinen Auswirkungen werden z. B. hochwertige Hygieneartikel, Desinfektionsmittel, aber auch Medikamente günstiger offeriert und potenzielle Käuferinnen oder Käufer können Ware gegen Vorkasse bestellen. Das Produkt wird aber nicht geliefert.

Des Weiteren nutzen die Kriminellen die Betrugsmasche des “Phishings”. Die Täter behaupten, als Dienstleister im Online-Sektor, zum Beispiel bei Banken und Sparkassen, nur per Telefon oder E-Mail weiterhelfen zu können. Die Kundinnen und Kunden werden per E-Mail aufgefordert, ihre Daten abzugleichen, insbesondere Passwörter oder andere sensible Daten auf Webseiten einzugeben, die oft täuschend echt aussehen. Tatsächlich werden die Daten auf einer betrügerische Seite eingegeben und die Täterinnen und Täter gelangen so in den Besitz aller nötigen Angaben, um diese wiederum für weitere Tathandlungen nutzen zu können.

Außerdem weist die Kreispolizeibehörde Kleve darauf hin, keine Corona-Tests an der Haustür angeboten werden. Auch hier stecken Kriminelle dahinter.

Die Polizei rät: Übergeben Sie niemals Geld, Wertsachen oder sensible Daten an Unbekannte und seien Sie bei Geldforderungen immer skeptisch. Wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, wenn Sie einen Betrug vermuten.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.polizei-beratung.de/startseite-und-aktionen/aktuelles/detailansicht/gegen-betrug-tipps-fuer-hilfesuchende/.

Die Corona-Pandemie gefährdet Familiennachzug von Flüchtlingen

Wenn in diesen Tagen über die Auswirkungen der Corona-Pandemie gesprochen wird, dann fällt in diesem Zusammenhang selten das Wort Kriegsflüchtlinge. Denn tatsächlich gibt es in den Gebieten wie Syrien Menschen, die auf die Zusammenführung mit ihren Familien, die die Flucht nach Europa geschafft haben, hofften – und die nun durch die Schließung der Grenzen nicht mehr die Chance bekommen, zu ihren Verwandten, Kindern und Ehefrauen nach Deutschland zu gelangen. Einen dieser Fälle hat Gudrun Blumenkemper vom Caritasverband Geldern-Kevelaer vor Kurzem noch begleitet und miterlebt.

Dabei handelte es sich um einen syrischen Vater, der für Deutschland das Visum bekommen hatte und für den der in Kevelaer wohnende Sohn den Flug schon gebucht hatte, er aber nicht kommen konnte, weil der Flug storniert wurde. Aufgrund der Grenzschließung wegen der Corona-Pandemie war es nicht mehr möglich, den Flug von Beirut nach Düsseldorf am 20. März zu nehmen. Die Buchung eines früheren Fluges scheiterte an der fehlenden Grenzübertritts-Bescheinigung von Syrien in den Libanon.

Familie sparte das Geld für den Flug des Vaters

Der 16-Jährige hat den Vater seit sieben Jahren nicht gesehen, mit der Mutter zeitweise in der Türkei gelebt, ehe ihnen die Flucht nach Deutschland gelang. Für den Flug des Vaters hatte die Familie die ganze Zeit gespart, im Reisebüro das Geld auf den Tisch gelegt. So war es auch kein Wunder, dass die Familie von der Situation emotional tief berührt und den Tränen nah war.

Das Geld der Familie sei jetzt weg. „Da können wir vom ‚Runden Tisch‘ und der Caritas sicher was machen“, sah Blumenkemper den Aspekt nicht als das größte Problem. Sie befürchtet eher, dass es zum „worst case“ kommt und die Grenzen solange dicht sind, bis das Visum, auf das der Vater über ein Jahr gewartet hatte, nun abgelaufen ist.

Fallen Regelungen unter den Tisch?

Der Fall berührt indirekt auch die Frage des Familiennachzuges zu subsidiär Geschützten, zu dem sich die Bundesregierung verpflichtet hat: Pro Monat 1000 Menschen sollen eigentlich den Weg zu ihren Familien nach Deutschland finden dürfen. Diese Quote habe die Bundesregierung ohnehin nicht eingehalten, sagt Blumenkemper. Sie fragt sich, ob das Coronavirus soweit alles überlagern wird, dass diese Regelungen für die Menschen unter den Tisch fallen.

Aber vielleicht wird ja auch so verfahren wie im Fall der unbegleiteten minderjährigen Kinder aus Moria. Da hat Bundesinnenminister Horst Seehofer angekündigt, einen kleinen Teil trotz Corona-Pandemie nach Deutschland holen zu wollen.

Krisenmodus bei der Tafel

Wenn Rainer Morawietz die aktuelle Situation betrachtet, dann denkt er so wie viele in diesen Tagen. „Das sind schon verrückte Zeiten“, sagt der Vorsitzende der Kevelaerer Tafel, die angesichts der augenblicklichen Situation nicht mehr so für ihre Kunden agieren kann, wie sie es eigentlich möchte. „Wir haben im Vorstand beschlossen, dass wir die Tafel schließen. Seit Mittwoch ist alles zu. Alle Leute sind informiert und auch die Discounter haben wir dementsprechend verständigt.“ In der aktuellen Situation sei das die einzig sinnvolle Entscheidung.

Dabei hat Morawietz nicht nur die Hilfebedürftigen im Sinn, die regelmäßig zu der Kevelaerer Tafel kommen, um sich mit Lebensmitteln einzudecken. „Wir haben unter unseren Helfern und Mitarbeitern zwei Personen unter 65 – und der Rest geht bis 80 Jahre. Die zählen alle definitiv zur Risikogruppe“, macht er deutlich. Und schließlich kommt dazu ja noch der Austausch mit den Kunden – und die Platzverhältnisse an der Bury-St.-Edmunds-Straße 7. Pro Ausgabetag kämen regelmäßig so 20 bis 30 Leute. „Die Räumlichkeiten sind sehr, sehr eng. Um diese Risiken einzudämmen, macht das keinen Sinn.“

Man habe auch festgestellt, „dass in den letzten 14 Tagen die Anzahl der Waren weniger geworden ist. „Wenn Sie jetzt in die Supermärkte gehen, kann man sich vorstellen, was da für die Tafel übrig bleibt.“ Was die Versorgungslage der Betroffenen selbst anbetrifft, hofft Morawietz darauf, dass die Coronakrise nicht zu lange dauert. „Die Erstversorgung macht ja das Sozialamt und vier Wochen wird es vielleicht so gehen.“

Anzahl der Kunden war gesunken

Bei der letzten Ausgabe der Tafel seien „erstaunlich wenig Kunden da“  gewesen, erzählt der Tafel-Vorsitzende. „Da geht auch die Angst um.“ Sollte die Tafel aber über längere Zeit nicht tätig werden können, müsse man über andere Methoden, den Menschen zu helfen, nachdenken. „Wir  haben da ja einige Hilfsorganisationen, die uns unterstützen würden. Dann würden wir vielleicht Warengutscheine ausgeben und mit den Discountern einen Deal machen, dass die sich da was kaufen können.“ Solche Gedanken, so Morawietz, seien aber „noch Zukunftsmusik“.

Die beiden Pfarrcaritas St. Marien und St. Antonius würden da wohl „schon etwas über Warengutscheine“ machen. Und die evangelische Kirche richte für die Bedürftigen ein Mittagessen aus. „Das haben wir an unsere Leute schon weitergegeben.“ Das könne aktuell vielleicht „für die, die es ganz ganz schlimm haben“, dann so eine Art „Rettungsseil“ darstellen.

Vorerst vier Wochen ohne die Kevelaerer Tafel

„Wir werden mit den anderen Institutionen in Kevelaer in Kontakt bleiben. Wir wissen nicht, wie lange es dauert“, sagt Morawietz und hofft im Sinne aller, dass diese außergewöhnliche Zeit bald vorbei sein wird. Um die Kunden werde man sich dann auch in Zukunft weiterhin wie gewohnt kümmern. „Aber für die vier Wochen lassen wir das erst einmal ruhen.“

Eine Ausgangssperre wäre aus Morawietz‘ Sicht „ganz dramatisch, da müssten wir uns was einfallen lassen.“ Da ginge nach dem Ablauf der Schließung bei der Warenausgabe dann nur noch „Flatterband und Abstand und nur ein, maximal zwei Personen zur Ausgabe“ Damit habe man aber schon Erfahrung.“ Wir lassen seit Jahren sowieso nur maximal drei Leute rein.“

Das Ziel sei es, so schnell wie möglich wieder aufzumachen, um den Hilfebedürftigen beizustehen.  Aber jetzt gelte die Aufmerksamkeit dem Kampf gegen Corona. „Und wir müssen alle schützen.“

Amerikareise lief anders als geplant

Entspannen am Strand, Unternehmungen mit Freunden und den Springbreak mal miterleben – so hatte sich Anna Ophey ihre zehntägige Reise nach Amerika mit Freunden vorgestellt. Plötzlich geräumte Strände, geschlossene Bars und keine Springbreak-Partys waren am Ende die Realität. „Wir wussten, dass Reisen nicht so einfach ist zurzeit“, blickt die Kevelaererin zurück und räumt ein, dass sich die sechsköpfige Reisegruppe am 11. März 2020 bezüglich des Coronavirus noch keine großen Sorgen um das Reisen in die Staaten gemacht habe. Am 12. März 2020 dann, kurz nach Ankunft in Amerika, verkündeten die Medien: USA erlassen Einreisestopp aus Europa. Anna Ophey berichtet von der Situation vor Ort und dem „Schock“, den sie bei der Ankunft in Deutschland erlebte.

„Die Leute hatten keine Panik. Die waren trotzdem auf den Straßen. Da waren wir noch gar nicht so besorgt“, sagt Ophey. „In Fort Myers die Situation war so surreal. Alle saßen dicht an den Stränden in der Sonne. Es war so ziemlich jedem egal“, beschreibt die 24-Jährige die Situation vor Ort, wie sie bei uns in Deutschland zu diesem Zeitpunkt bereits undenkbar gewesen wäre. Die Berichte aus Deutschland schienen der Urlauberin in diesem Moment „unwirklich“. „Wir haben auf Social Media die leeren Straßen gesehen. Das war das Gegenteil von dem, was wir in Miami erlebt haben. Es war ein Schock zu hören, was zu Hause abgeht.“

Die Schalter der Flughafenhalle in den USA war leer.

Derweil schlossen in den USA nach und nach die Geschäfte. Gegen Ende des Aufenthalts seien dann die Strände geräumt, Bars und auch Banken geschlossen worden, erzählt Ophey, die mit ihren Freunden versuchte, sich nicht in größeren Menschenmengen aufzuhalten. „Als es losging, war es echt ein komisches Gefühl“, berichtet die 24-Jährige vom Beginn der Corona-Maßnahmen in den USA.

Sich der vorherrschenden Situation in Deutschland bewusst, verbrachte die Gruppe viel Zeit damit, sich um die Rückreise zu kümmern. Dass sie letztendlich wie geplant am 21. März zurückfliegen konnten, da ging keiner mehr unbedingt von aus. „Die Flüge wurden abgesagt, hin und her geschoben und verlegt. Man wurde selber nicht benachrichtigt“, bemängelt Ophey die mangelnde Kommunikation der Fluggesellschaft mit den Passagieren. Es sei schwierig gewesen, überhaupt herauszufinden, wie es um die gebuchten Flüge steht. „Es war ein riesiges Hin und Her. Dann wurde uns ein Flug am 1. Mai angeboten.“ Sieben Wochen in Miami – unter den gegebenen Umständen für die Reisenden aus Deutschland gar keine schöne Vorstellung.

Abgeschottet von daheim

Da Ophey und ihre Freunde nicht über einen Reiseveranstalter gebucht hatten, gab es keinen konkreten Ansprechpartner vor Ort. Die Hotline ihrer Fluggesellschaft „SAS“ sei nicht erreichbar gewesen. „Dadurch hatten wir total das Gefühl, dort festzusitzen“, erzählt die Kevelaererin, die aktuell in Düsseldorf wohnt. Durch die Medien und Telefonate mit Verwandten wurde den Urlaubern auch die Situation in der Heimat immer deutlicher. „Ich glaube, die haben echt Panik in Deutschland“, seien ihre Gedanken gewesen, sagt Ophey. In Miami habe sie sich gefühlt wie in einer kleinen Blase – abgeschottet von den drastischen Entwicklungen daheim.

Über das Krisenmanagement haben Ophey und ihre Freunde schließlich die Möglichkeit eines Rückfluges am 21. März bekommen. „Die haben uns angerufen und dann mussten wir schon zum Flughafen“, berichtet die 24-Jährige. Am Flughafen folgte der vergebliche Versuch, eine verantwortliche Person der Fluggesellschaft bezüglich einer Erstattung des Fluges zu sprechen. Dort seien jedoch sämtliche Flüge der SAS von den Tafeln verschwunden und auch kein Mitarbeiter aufzufinden gewesen. Bis jetzt – über die Hotline konnten sie nach wie vor niemanden erreichen – haben die Urlauber keine Informationen über eine mögliche Erstattung oder ähnliches erhalten.

Der Großteil der Flüge wurde annulliert.

Am Flughafen in Miami sei die Situation verrückt gewesen, sagt Ophey. „Alle liefen mit Atemmasken rum. In Frankfurt angekommen, war alles normal.“ Es habe nicht einmal Kontrollen in Form von Fiebermessen oder Wärmebildkameras gegeben. Die Reise von Frankfurt in die Heimat zeigte ihr dann aber doch recht schnell, welche Auswirkungen das Coronavirus mit sich bringt. Die Menschen seien alle angespannt gewesen, erzählt Ophey von ihren Eindrücken. „Jemand hustet und die Leute haben sich umgedreht und sind weggegangen.“ An das alles habe sie sich erst einmal gewöhnen müssen. „Jeder, dem du begegnest, hält den Abstand.“

Die Situation realisieren

Von überfüllten Stränden, an denen die Leute dicht an dicht lagen, zurück nach Deutschland zu kommen, war ein Schock für die 24-Jährige. An die Auflagen bezüglich des Abstandes habe man anfangs oft einfach nicht gedacht. „Die Leute haben einen blöd angeguckt, wenn man denen zu nahe gekommen ist.“ Die Notwendigkeit der Maßnahmen erachtet auch die Kevelaererin als sinnvoll – in den ersten Momenten nach der Ankunft in Deutschland sei das aber alles viel auf einmal gewesen, „dass sich so viel verändert hat in zehn Tagen hier in Deutschland.“

Aktuell befindet sich Ophey mit ihrem Partner in häuslicher Quarantäne. Nach der Ankunft hat sich das Paar bei der Hotline des Uniklinikums in Düsseldorf informiert und befolgt nun den Hinweis, dass man sich nach einer solchen Reise möglichst vorerst zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben solle. Erholung war die Reise für die Kevelaererin nicht. „Das war gar kein Urlaub“, weil sich die Gedanken fast immer um das Coronavirus, die Rückreise und Sorgen zur aktuellen Situation drehten. Vergessen wird Anna Ophey diese Reise sicher nicht. „Ich fand‘s mit meinen Freunden trotzdem schön. Aber es war kein Urlaub, den ich nochmal erleben möchte.“

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

179 bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve / 16 in Kevelaer

Am heutigen Donnerstag, 26. März 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 179 laborchemisch bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve vor. Davon sind 15 in Bedburg-Hau, 6 in Emmerich am Rhein, 21 in Geldern, 6 in Goch, 20 in Issum, 14 in Kalkar, 16 in Kerken, 16 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 8 in Kleve, 1 in Kranenburg, 17 in Rees, 3 in Rheurdt, 18 in Straelen, 2 in Uedem, 4 in Wachtendonk und 4 in Weeze. In Klärung befinden sich 8 Meldungen. Von den insgesamt 179 bestätigten Corona-Fällen ist eine Person verstorben, 9 Personen befinden sich im Krankenhaus.

Derzeit befinden sich 770 Personen in vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne (Stand 26.03.2020, 9.30 Uhr).

Sollten Sie ärztliche Hilfe oder medizinische Beratung brauchen, wenden Sie sich umgehend telefonisch an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Angabe der Beschwerden und Mitteilung unter Tel. 116 117. Bitte lesen Sie die Hinweise im Internet unter www.kreis-kleve.de. Auf der Startseite befindet sich oben ein Direktlink auf die Corona-Informationen. Das Infotelefon des Kreisgesundheitsamtes ist unter Tel. 02821/594-950 zu erreichen.

Virusgrüße aus Tirol

14 bestätigte Covid-19-Fälle gab es am Montagmorgen, 23. März 2020, in Kevelaer. Zur gleichen Zeit waren es in der Kevelaerer Polizeiwache bereits sieben – zumindest ist das die Zahl, die mehrere Personen dem Kevelaerer Blatt berichtet haben. Die zuständige Kreispolizeibehörde hält sich bedeckt und bestätigt auf Anfrage lediglich, „dass mehrere Beamte der Wache Kevelaer positiv auf Corona getestet wurden“. Weiter heißt es: „Angaben zu den Infektionswegen werden wir aber – auch, um die betroffenen Kollegen zu schützen – nicht machen, denn diese wären letztlich immer spekulativ.“ Das KB begab sich auf Spurensuche – und fand Zusammenhänge, die wenig spekulativ erscheinen und auf ein systemisches Versagen hindeuten.

Am Anfang der Infektionskette steht wohl auch in Kevelaer wieder jener Urlaubsort, der für einen großen Teil der Covid-19-Epidemie in Europa verantwortlich ist: die österreichische Wintersporthochburg Ischgl. Auch ein Mitarbeiter der Kevelaerer Polizeiwache hat dort Anfang März seinen Urlaub genossen und war am 12. März 2020 nach Kevelaer zurückgekehrt. Tags darauf war er wieder zurück im Streifendienst, wenig später erhält er das positive Testergebnis. In den Tagen danach werden weitere Kollegen der Wache positiv getestet.

Die Details dieser Tage sind – zumindest für die Öffentlichkeit – nicht ganz klar, da sich die Polizeibehörde mit Verweis auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte ihrer Mitarbeiter – der Information verweigert. Nach KB-Informationen soll der Ischgl-Rückkehrer sich des Risikos bewusst gewesen sein und den Arzt aufgesucht haben. Ob behördenintern oder beim Gesundheitsamt ist nicht bekannt. Dort soll ihm mitgeteilt worden sein, dass er zunächst keine Maßnahmen ergreifen müsse, da er keine Symp­tome zeige – eine schwere Fehlentscheidung, die man aber wohl nicht dem Arzt oder der Polizeibehörde ankreiden kann.

Letztere teilt dazu mit: „Im Umgang mit den infizierten Beamten und deren Kontaktpersonen in der Behörde agieren wir streng nach den Vorgaben des Gesundheitsamtes und gemäß den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, um eine weitere Verbreitung des Virus zu vermeiden.“ Doch das Robert-Koch-Institut hat im Fall Ischgl versagt, wie die Chronologie belegt. Es hat die Region Tirol, in der der Skiort liegt, erst am 13. März zum Risikogebiet erklärt, an jenem Tag, als der Kevelaerer Polizist erstmals nach seinem Urlaub wieder den Dienst antrat.

Problem war bekannt

Längst war zu dieser Zeit bekannt, dass Ischgl ein Hort der Covid-19-Infektion ist. Island hatte den Urlaubsort bereits am 5. März als Risikogebiet eingestuft, weitere europäische Länder wie Dänemark folgten. Sie hatten unter Reiserückkehrern aus Ischgl enorm hohe Infektionsraten festgestellt. Auch in Deutschland reagieren verspätet einzelne Landkreise, darunter der Ostalbkreis, der am 12. März mit großem Aufwand allen Mitgliedern einer zurückgekehrten Ischgl-Reisegruppe nachspürt. Warum hat das RKI da nicht längst reagiert? Die Begründung, die man seitens der Bundesregierung findet, ist so einfach wie schockierend: Weil Österreich lange dementiert hat, dass es in Ischgl ein Covid-19-Problem gibt. Tatsächlich gab es aus Ischgl selbst zunächst kaum positive Testergebnisse, doch wie viele Personen überhaupt getestet wurden, ist unklar, und die positiv getesteten Reiserückkehrer waren längst bekannt und hätten auch deutsche Behörden alarmieren müssen.

Auch die Kevelaerer Polizei? Wahrscheinlich schon, doch diese agiert als Behörde ebenso wie das Kreisgesundheitsamt zunächst nach den Vorgaben von oben. Dort wurde Ischgl jedoch für Kevelaer einen Tag zu spät zum Risikogebiet erklärt. An diesem Tag gab es im Kreis Kleve zehn bekannte Infektionen. Neun davon ließen sich nach Ischgl zurückverfolgen. Doch in Kevelaer fand die Infektionskette ihre Fortsetzung. Wäre der Polizist einen Tag später aus Ischgl zurückgekehrt, hätte er für zwei Wochen vorsorglich in häuslicher Quarantäne verbleiben müssen, die Ansteckungen seiner Kollegen wäre wahrscheinlich vermieden worden – denn auf eine zweite Infektionsquelle haben unsere Recherchen keinen Hinweis ergeben.

Genausowenig konnten wir bislang jedoch bestätigen, dass die erkrankten Polizisten die Quelle der übrigen nachgewiesenen Covid-19-Infektionen in Kevelaer sind. Mindestens ein Fall ist der Redaktion bekannt, der einen Kontakt zum Personal der Wache ausschließen kann. Dennoch könnte jeder, der ab dem 13. März 2020 Kontakt mit einem Mitarbeiter der Kevelaerer Polizei oder auch mit dessen privaten Kontaktpersonen hatte, sich infiziert haben. Nachgegangen wurde dem von Behördenseite anscheinend nicht, eine Information der Öffentlichkeit sogar vermieden.

Dabei wäre eine Identifizierung dieser Personen in Verbindung mit Tests und Quarantäne ein Leichtes gewesen, um die Ausbreitung der Krankheit in Kevelaer zu verlangsamen. Wie viele Personen in Kevelaer auf diesem Weg infiziert wurden und vielleicht als symptomlose Träger die Krankheit weiterverbreitet haben, ist unbekannt. Immerhin zeigt die Zahl nachgewiesener Infektionen in Kevelaer weiterhin ein eher lineares Wachstum, was hoffen lässt, dass in Verbindung mit der Kontaktsperre bald der Punkt erreicht wird, an dem die Neuerkrankungen zurückgehen.

Was die Polizeiwache Kevelaer betrifft, so versichert die Behörde trotz der hohen Zahl erkrankter Mitarbeiter: „Der Wachbetrieb in Kevelaer läuft wie gewohnt, die Kolleginnen und Kollegen vor Ort sind zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.”

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Erster Todesfall einer mit Covid-19 infizierten Person im Kreis Kleve

Am heutigen Mittwoch, 25. März 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 162 bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve vor. Davon sind 13 in Bedburg-Hau, 5 in Emmerich am Rhein, 18 in Geldern, 5 in Goch, 20 in Issum, 13 in Kalkar, 16 in Kerken, 15 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 7 in Kleve, 1 in Kranenburg, 12 in Rees, 3 in Rheurdt, 17 in Straelen, 2 in Uedem, 4 in Wachtendonk und 4 in Weeze. In Klärung befinden sich 7 Meldungen. Von den insgesamt 162 bestätigten Corona-Fällen befinden sich 5 Personen im Krankenhaus. Leider muss mit dieser Mitteilung auch der erste Todesfall einer mit Covid-19 infizierten Person aus dem Kreis Kleve bekanntgegeben werden. Es handelt sich um einen 72-jährigen Mann aus Goch.

Das Infotelefon des Kreisgesundheitsamtes ist unter Tel. 02821/594-950 zu erreichen. Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise im Internet unter www.kreis-kleve.de. Auf der Startseite befindet sich oben ein Direktlink auf die Corona-Informationen.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

15 bestätigte Corona-Infektionen in Kevelaer / 142 im Kreis Kleve

Am heutigen Dienstag, 24. März 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 142 bestätigte Corona-Infektionen im Kreis Kleve vor. Davon sind 11 in Bedburg-Hau, 3 in Emmerich am Rhein, 17 in Geldern, 3 in Goch, 20 in Issum, 11 in Kalkar, 16 in Kerken, 15 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 7 in Kleve, 7 in Rees, 2 in Rheurdt, 14 in Straelen, 1 in Uedem, 4 in Wachtendonk und 4 in Weeze. In Klärung befinden sich 7 Meldungen. Von den insgesamt 142 bestätigten Corona-Fällen befinden sich 3 Personen im Krankenhaus.

Derzeit befinden sich 665 Personen in vom Gesundheitsamt angeordneter häuslicher Quarantäne (Stand 24. März 2020, 9.30 Uhr).

Das Infotelefon des Kreisgesundheitsamtes ist unter Tel. 02821/594-950 zu erreichen. Bitte lesen Sie zunächst die Hinweise im Internet unter www.kreis-kleve.de. Auf der Startseite befindet sich oben ein Direktlink auf die Corona-Informationen.

Alle Details zum landesweiten Kontaktverbot

Die NRW-Landesregierung hat am Sonntag ein weitreichendes Kontaktverbot für Nordrhein-Westfalen per Rechtsverordnung erlassen, das am heutigen Montag, 23. März 2020, um 0.00 Uhr in Kraft getreten ist. Demnach werden Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen ist die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig.

Ministerpräsident Armin Laschet erklärte: „Während die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger erkannt hat, dass es um Leben und Tod geht, beobachten wir aber auch noch viel Unvernunft. Es gibt immer noch Menschen, die Regeln und Empfehlungen missachten und sich so maximal unsolidarisch und gefährlich verhalten. Das dulden wir nicht.“ Mit der neuen Rechtsverordnung überwache man nicht die Vernünftigen, sondern bestrafe die Uneinsichtigen.

Zur Umsetzung der Rechtsverordnung sind die zuständigen Behörden gehalten, die Bestimmungen energisch, konsequent und, wo nötig, mit Zwangsmitteln durchzusetzen. Dabei werden sie von der Polizei unterstützt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro und als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren verfolgt. Die zuständigen Behörden sind gehalten, Geldbußen auf mindestens 200 Euro festzusetzen.

Neben dem weitreichenden individuellen Kontaktverbot hat die Landesregierung weitere Restriktionen beschlossen. Einige zentrale Änderungen im Überblick:

Stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen
Besuche sind grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht der medizinischen oder pflegerischen Versorgung dienen oder aus Rechtsgründen erforderlich sind. Die Einrichtungsleitung soll Ausnahmen unter Schutzmaßnahmen und nach Hygieneunterweisung zulassen, wenn es medizinisch oder ethisch-sozial geboten ist (z.B. auf Geburts- und Kinderstationen sowie bei Palliativpatienten).

Handwerk, Dienstleistungsgewerbe
Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Augenoptikern, Hörgeräteakustikern, orthopädischen Schuhmachern und anderen Handwerkern mit Geschäftslokal ist dort aber der Verkauf von nicht mit handwerklichen Leistungen verbundenen Waren untersagt; ausgenommen ist notwendiges Zubehör. Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Therapeutische Berufsausübungen, insbesondere von Physio- und Ergotherapeuten, bleiben gestattet, soweit die medizinische Notwendigkeit der Behandlung durch ärztliches Attest nachgewiesen wird und strenge Schutzmaßnahmen vor Infektionen getroffen werden.

Handel
Der Betrieb von Bau- und Gartenbaumärkten bleibt zur Versorgung von Gewerbetreibenden und Handwerkern zulässig. Anderen Personen darf der Zutritt nur gestattet werden, wenn zum Schutz vor Infektionen geeignete Vorkehrungen getroffen sind (insbesondere Maßnahmen zur Sicherstellung von Mindestabständen und Schutzvorrichtungen für das Kassenpersonal), unter diesen Voraussetzungen dürfen auch Floristen ihren Betrieb fortsetzen.

Gastronomie
Der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastronomischen Einrichtungen ist untersagt. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist zulässig, wenn die zum Schutz vor Infektionen erforderlichen Abstände eingehalten werden. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt.

Veranstaltungen, Versammlungen, Gottesdienste, Beerdigungen
Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. Ausgenommen sind Veranstaltungen, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfür- und -vorsorge (insbesondere Blutspendetermine) zu dienen bestimmt sind. Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familien- und Freundeskreis.

Bibliotheken
Bibliotheken einschließlich Bibliotheken an Hochschulen haben den Zugang zu ihren Angeboten zu beschränken und nur unter strengen Schutzauflagen (insbesondere Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Lese- und Arbeitsplätzen von 2 Metern, Hygienemaßnahmen, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen) zu gestatten.