Corona-Schutzverordnung des Landes NRW greift im Kreis Kleve ab Sonntag
Die von der Bundesregierung verabschiedete „Corona-Notbremse“ greift erst ab einer Inzidenz von über 100. Es gelten damit ab Sonntag, 16. Mai, lediglich die von der Landesregierung NRW erlassenen Regelungen der Coronaschutzverordnung. Dazu hat das Land NRW eine Neufassung erlassen.