Eine zehntägige Quarantäne kann frühestens nach fünf Tagen beendet werden. Testergebnisse müssen dem Kreis Kleve mitgeteilt werden.

Neue Einreiseregelungen für Personen aus Gebieten mit hoher Inzidenz

Grafik: Public Domain

Bundesweit gelten neue Einreiseregelungen im Zuge der Corona-Pandemie. Diese ersetzen die – je nach Bundesland verschiedenen – bisherigen Regelungen.

Unterschieden wird zwischen Einreisen aus Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten sowie Virusvarianten-Gebieten. Das Robert-Koch-Institut weist diese tagesaktuell aus:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Für die Einreise aus Risikogebieten ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zur letzten NRW-Landesverordnung: Bei einer Einreise aus diesen Gebieten müssen die Personen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen oder diesen in den 48 Stunden nach der Einreise nachliefern. Vollständig Geimpfte und Genesene sind negativ getesteten Personen gleichgestellt. Es erfolgt keine Quarantäne bei negativem Testergebnis oder Immunisierung.

Auch für die Einreise aus Virusvarianten-Gebieten ergeben sich keine wesentlichen Änderungen zur letzten NRW-Landesverordnung: Bei einer Einreise aus diesen Gebieten müssen die Personen einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen. Vorgeschrieben ist eine 14-tägige Quarantäne, die nicht verkürzt werden kann. Diese Regelungen gelten ebenfalls für vollständig Geimpfte und Genesene.

Verändert haben sich vor allem die Regelungen zu Einreisen aus Hochinzidenzgebieten (aktuell etwa aus den Niederlanden). Die neue Regelung sieht auch mit aktuellem negativen Corona-Testergebnis eine 10-tägige Quarantänezeit nach der Einreise aus diesen Gebieten vor. Es ist möglich, die Quarantäne zu verkürzen und am 5. Tag nach der Einreise möglich einen Corona-Test zu machen (Tag der Einreise wird nicht mitgezählt). Bei vollständig Geimpften und Genesenen entfällt die Quarantäne.

Damit sind in der Regel zwei Tests notwendig: einmal vor der Einreise und ein zweiter Test zur Beendigung der Quarantäne am 5. Tag nach der Einreise.

Von der Quarantänepflicht ausgenommen – ohne Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses – sind unter anderem:

Personen, die sich nur auf der Durchreise durch Deutschland befinden oder durch ein Hochinzidenzgebiet durchgereist sind,

Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren (Aufenthalt bis zu 72 Stunden)

Von der Quarantänepflicht ausgenommen –mit Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses – sind unter anderem:

1.) Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in einem Hochinzidenzgebiet aufgehalten haben oder aus einem Hochinzidenzgebiet für bis zu 24 Stunden in die Bundesrepublik Deutschland einreisen

2.) Pendlerinnen und Pendler (Beruf, Studium, Schule), die mindestens einmal wöchentlich an ihren Wohnort zurückkehren

3.) Personen, die aufgrund des Besuchs von Verwandten ersten Grades, des nicht dem gleichen Hausstand angehörigen Ehegatten, Lebenspartners oder Lebensgefährten oder aufgrund eines geteilten Sorgerechts oder eines Umgangsrechts einreisen

4.) Personen, die aufgrund einer dringenden medizinischem Behandlung einreisen

5.) Personen, die sich für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst, wegen ihrer Ausbildung oder ihres Studiums in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen.

Die Testergebnisse der erforderlichen Corona-Testungen sind an reiserueckkehrer@kreis-kleve.de zu schicken.

Die aktuellen Regelungen stellt der Kreis Kleve online zur Verfügung:
https://www.kreis-kleve.de/de/fachbereich5/coronavirus-information-fuer-einreisende-aus-risikogebieten