Am 5. Februar gibt‘s in Twisteden Corona-Schutzimpfungen ohne Termin

Weitere 10.000 Impftermine im Kreis Kleve

Im Kreis Kleve werden wieder neue Impftermine freigeschaltet. Foto: Pixabay

Im Buchungsportal des Kreises Kleve werden mehr als 10.000 weitere Termine für die Corona-Schutzimpfungen in allen 16 Städten und Gemeinden im Kreisgebiet freigeschaltet. Die Impftermine finden bis Mitte Februar 2022 statt. 

Bei aktuell noch zwei der Impfangebote ist es nicht erforderlich, vorab einen Termin buchen. Dabei handelt es sich um Termine in Kevelaer-Twisteden (5. Februar, 9 bis 15 Uhr, ehemalige Gaststätte/Pension Peters, Dorfstraße 53) sowie in Goch (7. Februar, 14 bis 20 Uhr, ehemaliger Aldi-Markt, Gartenstraße 6). Der Kreis Kleve behält sich vor, auch weitere Impftermine kurzfristig für Personen ohne Termin zu öffnen, wenn die Buchungszahlen entsprechend gering sind. 

Für alle weiteren Impfungen ist es erforderlich, online einen Termin zu buchen. Dies ist ab sofort über das Portal www.impftermine-kreis-kleve.de möglich. Es finden Erst- und Zweitimpfungen sowie Auffrischungsimpfungen („Boosterimpfungen“) für Personen ab 12 Jahren statt. „Die Ständige Impfkommission ‚STIKO‘ empfiehlt aktuell eine Auffrischungsimpfung für Personen ab 12 Jahren im Abstand von mindestens drei Monaten nach der Zweitimpfung“, teilt der Kreis Kleve mit.

Separate Termine für Kinder-Impfungen

Impfungen von Kindern im Alter von fünf bis elf Jahren sind an den regulären Impfterminen nicht möglich. Der Kinderimpfstoff wird dort nicht bereitgehalten. Die Kinder-Impfungen finden an separaten Terminen statt. Für diese Gruppe bietet der Kreis Kleve im Februar knapp 1.800 weitere Impftermine an. Diese finden ausschließlich mit Terminbuchung statt. Dazu gibt es im Portal www.impftermine-kreis-kleve.de eine Verlinkung zu den „Impfterminen für Kinder“.

Das Impfangebot des Kreises Kleve richtet sich an alle Personen, die in Deutschland wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder in Deutschland beschäftigt sind. Impfwillige Personen, die nicht in Deutschland wohnen, aber eine Arbeitsstätte in Deutschland haben, müssen dies durch eine Arbeitgeber-Bescheinigung nachweisen können. 

Beim Impftermin werden folgende Unterlagen benötigt: Personalausweis, gelber Impfausweis (sofern vorhanden) und die Unterlagen, die nach Abschluss der Terminbuchung per E-Mail zugesandt werden oder alternativ vor Ort bereitgehalten werden.