Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten für gewerbliche und private Haltung

Stallpflicht für Geflügel im Kreis Kleve

Das Geflügel im Kreis Kleve muss vorerst in den Stall. Foto: Pixabay

Aufgrund der jüngsten Ausbrüche in Rees, im niederländischen Grenzgebiet, im Weezer Tierpark und nun auch in Kalkar ordnete die Veterinärabteilung des Kreises Kleve am Dienstag, 13. Dezember 2022, mit einer entsprechenden Allgemeinverfügung die kreisweite Aufstallungspflicht an. Somit muss das Geflügel im gesamten Kreis Kleve ab sofort in den Stall.

„Die Anordnung der kreisweiten Stallpflicht ist die wirkungsvollste und zugleich erforderliche Maßnahme, um den Eintrag der Geflügelpest in Betrieben und Privathaltungen durch infizierte Wildvögel so weit wie möglich zu verhindern“, erklärt die Kreisverwaltung in einer entsprechenden Mitteilung. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch für private Tierbestände. Die betroffenen Tierarten sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.

Geschlossener Stall oder Schutzvorrichtung

Die Aufstallung der Tiere muss entweder im geschlossenen Stall oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten, dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Schutzvorrichtung) erfolgen.

Wenn in einem Geflügelbestand innerhalb von 24 Stunden mehr als zwei Prozent des Gesamtbestandes verendet sind, muss die Veterinärabteilung des Kreises unverzüglich informiert werden, damit ein Geflügelpest-Verdacht rechtzeitig erkannt werden kann.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind verpflichtet, Stallungen nur in Schutzkleidung betreten zu lassen und keine Speise- und Küchenabfälle an Geflügel zu verfüttern. Es dürfen zudem keine Eierschalen gefüttert werden. Futter und Einstreu müssen so gelagert werden, dass keine Kontamination durch Kot von Wildvögeln stattfinden kann. Es muss ferner sichergestellt werden, dass das gehaltene Geflügel nicht mit Oberflächenwasser getränkt wird, zu dem Wildvögel Zugang haben.

Der Kreis Kleve hat auf seiner Homepage unter www.kreis-kleve.de (Aktuelle Themen: Bekanntmachungen) die Allgemeinverfügung vom 13. Dezember 2022 veröffentlicht, die alle Regelungen im Detail darstellt.

Die Veterinärabteilung bittet dringend alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten, um weitere Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Kleve zu verhindern. Informationen und Vordrucke gibt es unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff: Geflügelpest).