Kreis Kleve informiert über neue Regelungen des Landes NRW
Quarantäne endet automatisch nach fünf Tagen
Der Kreis Kleve weist auf Änderungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hin. Zu Mittwoch, 30. November 2022, wurden die Regelungen angepasst. Derzeit gelten damit folgende Maßnahmen:
Nach wie vor sind Personen nach einem positiven Selbsttest verpflichtet, das Ergebnis unverzüglich durch einen Kontrolltest mittels PCR- oder offiziellem Corona-Schnelltest zu bestätigen. Diese Kontrolltestung kann als PCR-Testung in einer offiziellen Teststelle oder bei einem niedergelassenen Arzt / einer Ärztin kostenfrei erfolgen. Über die Bürgertestung mittels Corona-Schnelltest kann in diesem Fall keine kostenlose Testung erfolgen. Hier besteht aber die Möglichkeit, einen Test auf eigene Kosten vorzunehmen.
Genesenenzertifikat nach PCR-Test
Daneben weist das Gesundheitsamt Kreis Kleve darauf hin, dass Genesenenzertifikate lediglich auf Grundlage eines vorliegenden PCR-Tests ausgestellt werden können. Die digitalen Genesenenzertifikate werden durch teilnehmende Apotheken ausgestellt.
Bei einem positiven Corona-Testergebnis besteht weiterhin die Pflicht, sich im Anschluss in eine Isolation zu begeben. Diese endet ab sofort automatisch nach fünf Tagen. Dabei gilt der erste volle Isolationstag – also der erste Tag nach dem offiziellen Coronatest – als Beginn der fünftägigen Isolation. Ein negativer Testnachweis zur Beendigung der Isolierung ist nicht mehr notwendig.
Freitestung erforderlich
Zu diesen Regelungen gelten jedoch Ausnahmen: In bestimmten Einrichtungen – u.a. Einrichtungen des Gesundheitswesens – sieht das Land NRW vor, dass die Beschäftigten nach einer Corona-Infektion vor Wiederaufnahme der Tätigkeit zunächst doch noch einen negativen Corona-Schnelltest oder ein PCR-Ergebnis vorlegen, das negativ ist oder einen CT-Wert von über 30 aufweist.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie im Internet unter www.kreis-kleve.de (Suchbegriff „positiv getestet“).