Stadt Kevelaer bittet eindringlich um Einhaltung der Corona-Regeln

Keine Partys am Vatertag

Die Kevelaerer Stadtverwaltung hofft auf einen ruhigen Vatertag. Foto: KB-Archiv

Auch wenn die Inzidenz im Kreis Kleve derzeit unter 100 liegt, greift an Christi Himmelfahrt noch die Corona-Notbremse des Bundes. Darauf weist die Stadt Kevelaer eindringlich hin. Partys sind weiterhin generell untersagt. Das gilt auch für Feiern, die nicht zu Hause, sondern im Freien oder während einer Rad- oder Bollerwagentour in geselliger Runde stattfinden.

Solange die 7-Tage-Inzidenz im Kreis Kleve nicht stabil unter dem Wert von 100 liegt, gilt nach wie vor die Bundesnotbremse, d.h. Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind lediglich mit dem eigenen Hausstand sowie einer weiteren Person erlaubt. Von der Kontaktbeschränkung und der Ausgangsbeschränkung zwischen 22 und 5 Uhr sind lediglich vollständig geimpfte und von einer Coronainfektion genesene Personen ausgenommen. Diese haben eine entsprechende Bescheinigung auf Nachfrage vorzulegen (das KB berichtete).  

Auch die Regelungen der Coronaschutzverordnung gelten weiterhin fort. Zu anderen Personen ist ein Abstand von mindestens 1,50 Meter einzuhalten – dies gilt auch im Freien. Ferner ist auf öffentlichen Flächen weiterhin das Grillen untersagt. Bei Verstößen muss mit einem Bußgeld gerechnet werden.

Die Verantwortlichen der Stadt Kevelaer richten sich vor Christi Himmelfahrt und den Pfingsttagen in einer Mitteilung an die Bevölkerung: „Auch wenn die aktuellen Zahlen zu Optimismus verleiten, ist die Pandemie noch nicht gebannt. Beachten Sie daher auch an den kommenden Feiertagen die geltenden Coronaschutz- und Hygieneregelungen. Denken Sie daran, dass Sie bei Nichteinhaltung der Vorgaben insbesondere sich und andere einem hohen Risiko aussetzen. Bleiben Sie diszipliniert und meiden Sie weiterhin Kontakte.”

Wann treten die Regelungen der Bundesnotbremse außer Kraft?

Die Maßnahmen der aktuellen Stufe 1 der Notbremse, in der der Kreis Kleve und damit auch Kevelaer sich befindet, werden gelockert, wenn eine Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen (außer sonn- und feiertags) unter 100 vorliegt. In diesem Falle gelten jedoch weiterhin die Bestimmungen der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Seit Samstag, 8. Mai 2021, liegt die Inzidenz im Kreis Kleve unter 100. Sollte dieser Wert stabil bleiben, könnte es auch im Kreis Kleve mit Beginn der kommenden Woche Lockerungen geben. 

Das Robert Koch-Institut veröffentlicht im Internet unter https://www.rki.de/inzidenzen für alle Landkreise und kreisfreien Städte fortlaufend die Sieben-Tage-Inzidenz der vergangenen 14 aufeinander folgenden Tage.

Das sind die Corona-Regeln in Nordrhein-Westfalen. Foto: Wallfahrtsstadt Kevelaer