Käufer*innen in Nordrhein-Westfalen können sich ab sofort online registrieren

Bis 10.000 Euro Förderung bei Immobilienkauf erhalten

Beim Kauf einer Immobilie können Käufer*innen in NRW bis zu 10.000 Förderung erhalten. Foto: Pixabay

Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen gekauft hat, kann vom Land eine Förderung in Höhe von zwei Prozent des Kaufpreises beantragen – insgesamt bis maximal 10.000 Euro. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Darüber informierte nun der Verband „Wohneigentum NRW e.V.“. Jetzt wurden auch die genauen Details zum Förderprogramm bekanntgegeben, über das selbstnutzende Wohneigentümer*innen  bei der Grunderwerbsteuer entlastet werden sollen. 

Interessierte Käufer*innen können sich ab sofort auf der Seite der NRW.Bank für die Antragstellung vorab registrieren. „Viele frischgebackene Eigenheim-Besitzer haben auf diese Nachricht gewartet. Wir freuen uns, dass die Förderbedingungen endlich bekanntgegeben wurden und die Landesregierung zusammen mit der NRW.Bank ein unkompliziertes Online-Antragsverfahren ermöglicht. Damit liegen die wichtigsten Informationen auf dem Tisch“, freut sich Peter Preuß, 1. Vorsitzender des Verbands.

Entlastung bei hohen Immobilienpreisen

„Käufer, die in diesem Jahr ohnehin von teils absurden Kaufpreisen, Verzögerungen und steigenden Zinsen geplagt sind, bekommen zumindest in dieser Frage Planbarkeit und können sich auf eine spürbare Entlastung freuen“, meint Preuß, der die Nöte der Käufer*innen aus Gesprächen bei den Veranstaltungen des Verbands kennt.

Allerdings rät der Verband, Anträge zügig zu stellen, da das Förderprogramm auf 400 Millionen Euro begrenzt ist. „Das ist zwar eine stattliche Summe, reicht womöglich aber nicht für alle nordrhein-westfälischen Eigenheim-Käufe in diesem Jahr“, befürchtet Preuß. Nicht nur aus diesem Grund vertritt der Verband die Auffassung, dass das Förderprogramm nur eine Übergangslösung sein kann. „Dauerhaft fordern wir, dass für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum – zumindest bis zu einem bestimmten Kaufpreis – gar keine Steuer anfällt. Schließlich wollen selbstnutzende Eigentümer mit ihrer Immobilie keinen Gewinn erzielen. Sie wollen vor allem für sich und ihre Familien lebenswerten Wohnraum schaffen.“