Angeklagter muss für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis

44-Jähriger wegen Vergewaltigung verurteilt

Das Landgericht Kleve verhandelt die Anklage gegen einen Kevelaerer wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs. (Foto: aflo)

Das Landgericht Kleve hat einen 44-jährigen Mann aus Hamburg zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Bild: KB-Archiv


Seit vergangener Woche muss sich ein 44-jähriger Mann aus Hamburg vor dem Landgericht Kleve verantworten, unter anderem weil er einen autistisch veranlagten 17-Jährigen aus Kevelaer vergewaltigt und dabei gefilmt haben soll (das KB berichtete). Darüber hinaus sollen Ermittler in der Wohnung des 44-Jährigen mehrere Tausend kinder- und jugendpornographische Fotos und Videos sichergestellt haben.

Am gestrigen Mittwoch, 15. Februar, folgte nun das Urteil: Der Mann aus Hamburg muss für insgesamt fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Die Strafe setzt sich aus den Anklagepunkten der Vergewaltigung, der Herstellung und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften zusammen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, im Frühjahr 2022 den Kontakt zu seinem späteren Opfer über das Chatportal „Knuddels“ aufgenommen zu haben. Er soll sich als gleichaltrig ausgegeben und so Vertrauen zu dem Jugendlichen aufgebaut haben. Zunächst soll es in den Chatnachrichten um persönliche, später auch um sexuelle Inhalte gegangen sein. Der 44-Jährige soll den Jugendlichen zudem dazu gebracht haben, sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen und ihm Bilder davon zu schicken.

Treffen in Kevelaer

Nach Auffassung des Gerichts hat der Angeklagte dann ein Treffen mit dem 17-Jährigen in Kevelaer geplant, bei dem ein „Wetteinsatz“ eingelöst werden sollte. Dabei so…