Anmeldungen für Kevelaerer Grundschulen beginnen im Oktober

Wenn die Schulzeit vor der Tür steht…

Die Anmeldungen für die Kevelaerer Grundschulen beginnen am 25. Oktober 2021. Foto: Pixabay

Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2015 bis einschließlich 30. September 2016 geboren sind, werden zum 1. August 2022 schulpflichtig. Sie können in der Zeit vom 25. Oktober 2021 bis 5. November 2021 an einer Grundschule der Wallfahrtsstadt Kevelaer angemeldet werden. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem Anmeldevordruck zugesandt. 

Es ist zu beachten, dass im Vorfeld zwingend Termine mit den Sekretariaten im Rahmen der genannten Anmeldezeiten abzusprechen sind. Bei der Anmeldung gilt die derzeit gültige Coronaschutzverordnung NRW. Die Schulleitungen bitten um die Einhaltung folgender Regeln: „Tragen Sie bitte auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude zum vereinbarten Termin eine medizinische Maske (mindestens ‚OP-Maske‘) und halten Sie den Mindestabstand von 1,50 Meter ein. Ebenfalls sind die ‚3-G-Regeln‘ zu beachten.“

Wunsch-Grundschule kann frei gewählt werden

Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg / St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 22. Oktober beim Schulverwaltungsamt Kevelaer (Tel. 02832 / 122-411; 122-419) zu melden.

Vorzeitige Einschulung auf Antrag möglich

Kinder, die nach dem 30. September 2022 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Antragsvordrucke sind bei den Grundschulen erhältlich. Die Entscheidung über die vorzeitige Einschulung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen hierzu finden die Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben des Schul- verwaltungsamtes sowie über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer unter www.kevelaer.de.