Ab sofort können Eltern und Erziehungsberechtigte in Kevelaer den Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) für Minderjährige online im Serviceportal der Wallfahrtsstadt Kevelaer beantragen. Das vereinfache die bürokratischen Prozesse und ermögliche einen bequemen Zugang zu wichtigen Gesundheitsleistungen für Jugendliche im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JugendarbeitsschutzG), heißt es von dern Pressesprecherin der Wallfahrtsstadt.

Der UBS ist ein wichtiges Dokument, das für Minderjährige erforderlich ist, wenn sie eine Berufstätigkeit aufnehmen möchten. Er bestätigt die medizinische Eignung für die geplante Tätigkeit und ist gemäß dem JugendarbeitsschutzG vorgeschrieben. Bislang mussten Eltern oder Erziehungsberechtigte persönlich zum Bürgerbüro gehen, um den UBS zu beantragen.

Die Einführung des Online-Antrags für den UBS ist Teil eines breiteren Bemühens der Wallfahrtsstadt Kevelaer, bürokratische Abläufe zu vereinfachen und den Bürgerinnen und Bürgern digital zur Verfügung zu stellen.

Der neue Online-Antrag für den UBS steht auf dem Serviceportal unter www.kevelaer.de/serviceportal zur Verfügung. Eltern und Erziehungsberechtigte werden durch den Antragsprozess geführt und können erforderliche Dokumente einfach hochladen. Nach der Prüfung des Antrags werden die UBS-Dokumente digital ausgestellt und können direkt heruntergeladen werden.

Über das digitale Serviceportal der Wallfahrtsstadt Kevelaer können viele weitere Angelegenheiten digital abgewickelt werden – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, ob von zu Hause aus oder unterwegs.

Natürlich kann der UBS auch weiterhin persönlich im Bürgerbüro der Wallfahrtsstadt Kevelaer nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden. Dazu muss ein Ausweisdokument (Personal- bzw. Kinderausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Danach erhalten die Minderjährigen den UBS und den ausfüllbaren Erhebungsbogen zur Vorbereitung des Arztbesuchs. Diese Dokumente müssen zur Untersuchung mitgenommen werden.

Nach der Untersuchung wird die ärztliche Bescheinigung ausgestellt. Diese wird der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber vor Beschäftigungsbeginn vorgelegt.