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Gegen Dachrinne gefahren und abgehauen

Am Donnerstag (24. Oktober) zwischen 16.15 Uhr und 16.30 Uhr beschädigte ein unbekannter Autofahrer die Dachrinne eines Hauses an der Straße Schravelen und verließ die Unfallstelle ohne den Schaden zu melden. Die Dachrinne wurde stark eingedrückt und muss durch eine Fachfirma repariert werden.

Hinweise zu verdächtigen Fahrzeugen bitte an die Polizei Goch unter Telefon: 02823/1080.

Schwarzer Tag für schwarze Autos

In der Zeit zwischen Mittwoch, 18 Uhr, und Donnerstag, 24. Oktober, 9 Uhr, beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer einen schwarzen Mazda 6, der an einer Einfahrt an der Gelderner Straße abgestellt war. Bei dem Unfall wurde der Wagen am hinteren, linken Kotflügel beschädigt.  In der Zeit zwischen Mittwoch, 20 Uhr, und Donnerstag, 12 Uhr, beschädigte ein unbekannter Autofahrer einen am Hegerathsweg abgestellten schwarzen Peugeot. Es entstand ein Schaden am Kotflügel vorne links. In beiden Fällen entfernte sich der Verursacher vom Unfallort, ohne Angaben zu seiner Person zu machen. Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823 1080.

Unfallflucht

Kevelaer (ots) – Am Montag (21. August 2017) zwischen 12.00 und 12.20 Uhr beschädigte der unbekannte Fahrer eines weißen Kleinwagens an der Gelderner Straße einen schwarzen Mercedes C-Klasse am Heck. Der Mercedes war auf dem Parkplatz eines Discounters abgestellt. Ein Zeuge hatte den Unfall beobachtet. Der weiße Kleinwagen war rückwärts gegen den Mercedes gefahren. Der Kleinwagen hatte ein Klever Kennzeichen und war vermutlich von der Marke BMW oder Audi.
Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon 02823-1080.

Autofahrer hatte Schutzengel

Offenbar einen guten Schutzengel hatte ein Autofahrer aus Kevelaer, der am Sonntag vorsorglich zur Beobachtung ins Krankenhaus gebracht wurde. Der 20-Jährige war mit seinem Fahrzeug gegen 13 Uhr aus noch ungeklärter Ursache auf dem Alt-Wettener-Weg nach rechts von der Straße abgekommen. Das Fahrzeug prallte gegen einen Telefonmasten, überschlug sich zweimal und kam letztlich auf dem Dach liegend zum Stillstand.

Gericht verurteilt Automatensprenger

Im Prozess gegen zwei junge Geldautomaten-Sprenger – einen 20-jährigen gebürtigen Mülheimer und einen 28-Jährigen aus Krefeld – hat das Landgericht Kleve jetzt das Urteil gefällt. Für den 20-Jährigen verhängte die siebte große Strafkammer eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Der 28-jährige Mittäter aus Krefeld war bereits wegen anderer Delikte aus den Jahren 2010/2011, die er mit dem „spiritus rector“ des Trios begangen hatte, zur Bewährung verurteilt worden. Er erhielt vier Jahre und drei Monate.

Damit blieb das Gericht unter den Anträgen des Staatsanwalts, der sechseinhalb Jahre und vier Jahre für die Angeklagten gefordert hatte. Die Männer wurden wegen schweren Bandendiebstahls und Raub in Tateinheit mit der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und wegen Diebstahls verurteilt.

Eine gefährliche Mischung

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer zusammen mit dem Haupttäter, der vor Kurzem ebenfalls gefasst wurde, zwischen dem 26. September 2018 und dem 30. Oktober 2018 mehrere Geldautomaten in Tönisvorst, Pulheim, Moers und Mülheim-Kärlich mit einer Mischung aus Propangas und Sauerstoff entweder sprengen wollten oder gesprengt haben.

In der Nacht vom 18. auf den 19. Oktober hatten sie den Geldautomaten am Twistedener „Irrland“ gesprengt und dort schweren Schaden angerichtet, aber keinerlei Beute gemacht. Ergänzend dazu hatte der 20-Jährige dem Haupttäter am Krefelder „Nordbahnhof“ den Weg zu dem dortigen Tresor geebnet. Der Einbruch brachte aber keine Beute – genauso wie alle Automaten-Versuche.

Der 28-jährige Krefelder hatte im Dezember dann noch mit dem Haupttäter drei Einbrüche in eine Schule in Grefrath, in eine Kindertagesstätte in Meerbusch und eine Wohnung in Korschenbroich begangen. Der Krefelder hatte zugegeben, dass er die Fensterscheiben eingeschlagen und in den Häusern nach Geld gesucht habe. Als Ergebnis dieser Raubzüge blieben am Ende 63,15 Euro. Die Richterin machte deutlich, dass die Geldautomaten-Taten „keine Dumme-Jungen-Streiche“ gewesen seien, sondern der gewerbsmäßige Versuch, damit zu Geld zu kommen – auch wenn wie in Pulheim wegen der Nähe zu einem Öltank auf eine Sprengung verzichtet worden sei und in Kärlich keine Sprengung erfolgt sei, weil auf einmal eine der Gasflaschen in Brand geriet.

Eine Gefahr für andere Personen

In Sachen Pulheim konnte dem Krefelder eine Beteiligung nicht nachgewiesen werden, weswegen dieses Verfahren für ihn eingestellt wurde. Der Staatsanwalt entschuldigte sich sogar dafür, diesen Punkt angeklagt zu haben. Für den Mülheimer wirkte sich sein Fortgehen nicht positiv aus, da er den Haupttäter nicht von seinem Tun abgehalten hatte. Von den Sprengungen sei wie in Moers, wo ein Teil des Tresors auf die andere Straßenseite geflogen war, und in Kevelaer eine Gefahr „für Personen, die unterwegs waren“, ausgegangen, sagte die Richterin. „Da hätte vieles passieren können.“ Zwar sei das Handling mit Gasflaschen, Kabeln und Mullbinden „schon dilettantisch“ gewesen, weswegen in Tönisvorst nicht mal eine Sprengung erfolgt sei. „Aber das war deswegen nicht minder gefährlich.“

Der Mülheimer wie der Krefelder hätten um die Vorstrafen des Haupttäters gewusst, trotzdem mit ihm als Bande zusammengearbeitet. Die Verteidigung hatte Milde für beide gefordert – der Krefelder habe eine Frau und einen Arbeitsplatz, der junge Mann die Aussicht auf die Fortführung seiner Gastronomie-Ausbildung. Das Gericht hatte den Jungen nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt, die Geständnisse zwar mit einbezogen, aber klargestellt, dass sie die Wertigkeit hatten, die Statik des Urteils zu verändern.

Keine Gucci-Klamotten

Beide Männer hatten in dem Verfahren Reue gezeigt. Der 28-jährige Krefelder dankte seiner Frau, die ihn trotz des Schocks über die Taten und der Situation geheiratet habe. Sein Anwalt hatte gesagt, dass er neben sich im menschlichen Sinne „keinen Kriminellen“ sitzen habe, noch nie so einen höflichen und freundlichen Mann als Angeklagten gehabt habe. Und er habe sich auch nicht „mit Gucci-Klamotten“ und Goldkettchen versorgt, wie einer seiner Mandanten aus Düsseldorf. „Ein richtiger Verbrecher“ sei das, im Gegensatz zu dem jungen Mann hier.

Der Anwalt des 20-Jährigen erinnerte an die schwere Kindheit des jungen Mannes und hatte auf eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht wegen des Entwicklungsrückstandes des Jungen durch die Situation zu Hause plädiert. Das Gericht sah das aber anders.

Unterwegs unter Drogen und Alkohol

Am Mittwoch gegen 16.25 Uhr erhielt die Polizei Kenntnis über einen in Schlangenlinien fahrenden Autofahrer auf der Bundesstraße 9 zwischen Kevelaer und Weeze. Zwei Autofahrer, die hinter dem orangen VW fuhren, beobachteten die halsbrecherische Fahrt und informierten die Polizei.

Der Fahrer des VW Polo überholte in brenzligen Situationen und fuhr mehrfach auf die Gegenfahrbahn sowie in den Randstreifen. Ein Unfall konnte nur durch das gute reagieren der entgegenkommenden Fahrzeuge verhindert werden. Polizeibeamte konnten den 52-jährigen Kevelaerer in Höhe seiner Wohnanschrift anhalten.

Der merklich unter Drogen und Alkohol stehende 52-Jährige wurde mit zur Polizeiwache genommen, wo ihm durch einen Arzt zwei Blutproben entnommen wurden. Weiterhin schrieben die Beamten eine Strafanzeige wegen der Gefährdung des Straßenverkehrs und der Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Kevelaerer konnte anschließend die Wache wieder verlassen.

Die Polizei sucht weitere Zeugen, die dem 52-Jährigen auf seiner Irrfahrt auf der B9 ausweichen mussten. Hinweise bitte an die Polizei Goch unter Telefon: 02823/1080.

Unfallflucht: Roter Suzuki Swift beschädigt

Am Montag, 30. September 2019, zwischen 9.30 Uhr und 10 Uhr, beschädigte ein unbekannter Autofahrer einen geparkten Suzuki Swift auf der Straße Klostergarten. Der Suzuki stand in der Höhe des Hotels und wurde an der linken Seite stark beschädigt. Der unbekannte Fahrer entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.

Hinweise zu verdächtigen Fahrzeugen und Personen bitte an die Polizei Goch unter Tel. 02823-1080.

Angefahren und abgehauen

Am Freitag (27. September) wurde in der Zeit zwischen 18.30 und 19 Uhr ein auf dem Parkplatz eines Lebensmittelmarktes auf der Straße “Am Schleußgraben” geparkter grauer Opel vorne links beschädigt. Hinweise bite an das Verkehrskommissariat in Goch unter der Telefonnummer: 02823/1080.

Niedergestoßen und Fahrrad gestohlen

Ein nicht alltäglicher Fahrraddiebstahl ereignete sich am Mittwoch, 25. September 2019. Ein 60-jähriger Mann aus Kevelaer befand sich an diesem Mittwochabend gegen 19.45 Uhr auf dem Friedhof an der Römerstraße. Als er zur Wasserstelle ging, traf er auf einen 20 bis 25 Jahre alten Mann, der offenbar sein Fahrrad stehlen wollte. Als der spätere Geschädigte den Verdächtigen ansprach, erhielt er einen Stoß gegen die Brust, sodass er zu Boden stürzte und sich leicht verletzte.
Der Unbekannte entfernte sich daraufhin mit dem Rad. Er ist circa 1,80 Meter groß, schlank, hatte dunkles Haar und war mit einem grünen Kapuzenpulli, dunkler Jeanshose und dunklen Sportschuhen mit weißen Streifen bekleidet. Der Geschädigte begab sich dann am Donnerstag, 26. September 2019, morgens erneut zum Ort des Geschehens und konnte circa 50 Meter vom Tatort entfernt sein Rad wieder auffinden. Die Kripo Goch, Tel. 02832-1080, sucht jetzt Zeugen.

Säugling zum Glück nur leicht verletzt

Zum Glück nur leichte Verletzungen erlitt am Mittwoch ein 8 Monate alter Säugling bei einem Verkehrsunfall in Kevelaer. Die 19-jährige Mutter des Kindes aus Kevelaer wollte am Vormittag mit ihrem Fahrzeug von der Twistedener Straße nach links auf die B9 in Richtung Geldern abbiegen. Dort kam es zur Kollision mit dem Sattelzug eines 52-jährigen LKW-Fahrers aus Weeze, der vom Velder Dyck kommend geradeaus weiterfahren wollte.
Das Kind befand sich ordnungsgemäß in einer altersgerechten Sicherheitseinrichtung. Die Polizei macht in diesem Zusammenhang zum wiederholten Male darauf aufmerksam, wie (lebens)wichtig das Transportieren von Kindern in Kraftfahrzeugen mit den richtigen Sicherheitssystemen ist. Die anderen Unfallbeteiligten blieben unverletzt.
Es entstand ein Sachschaden von ca. 4000 Euro.