„Hochwasserrisikomanagementplanung“ wird fortgeschrieben

Signifikantes Risiko für Kevelaer


Die Karte zeigt die Risikogewässer und die Ausdehnung der Überflutung für das extreme Hochwasserereignis (HQextrem) im 2. Umsetzungszyklus 2016-2021 der HWRM-RL. Grafik: Bezirksregierung Düsseldorf

Auch wenn uns das Szenario weit entfernt scheinen mag, angesichts dreier sehr trockener Sommer, die hinter uns liegen – die Gefahr von Hochwasser kann angesichts des Klimawandels nach Expertenmeinungen nicht ausgeschlossen werden. Kevelaer liegt in einem Gebiet mit „signifikantem Hochwasserrisiko“. Und für solche Gebiete gibt es in NRW ein behördliches Instrument, das schon allein mit seiner Namenslänge für einen gewissen Respekt sorgen kann: „Hochwasserrisikomanagementplanung“.

Die Planung informiert auftragsgemäß anhand von Plänen über bestehende Hochwassergefahren. Außerdem sollen die Pläne dazu dienen, „die Schutz- und Vorsorgemaßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen.“ Für Kevelaer relevant ist der Plan für das Teileinzugsgebiet Maas Nord. Bis Ende 2021 müssen die Pläne laut Gesetzgeber nun fortgeschrieben werden. Doch das ist so einfach natürlich nicht: Zunächst müssen sie dazu nach geltenden gesetzlichen Regelungen in einer Strategischen Umweltprüfung „hinsichtlich ihrer möglichen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt, den Menschen oder materielle Werte überprüft werden. An der Strategischen Umweltprüfung sind sowohl die Behörden, deren umwelt- und gesundheitsbezogene Aufgabenbereiche durch die Pläne berührt werden, als auch die Öffentlichkeit zu beteiligen.“

Präsentation im Ausschuss

Die „umfangreichen Beteiligungsunterlagen“ seien der Stadt nun …