Für Besucher*innen gilt die „3-G-Regel“
Öffnungszeiten des Hallenbades ausgeweitet
Zum Spätsommer hin geht’s im Kevelaerer Hallenbad wieder richtig los. Foto: KB-Archiv
Seit Montag, 13. September 2021, ist das Hallenbad Kevelaer auch im Rahmen des Familienbades wieder geöffnet. Neben den bekannten Öffnungszeiten werden, im Zuge der Wiedereröffnung des Hallenbades, unter anderem die Öffnungszeiten am Wochenende ausgeweitet. Den Besucher*innen sollen so weitergehende Nutzungszeiten im Hallenbad geboten werden.
Es gelten die folgenden Öffnungszeiten für das öffentliche Schwimmen im Hallenbad:
Schwimmbecken:
montags: 14 bis 21 Uhr – Familienbad
dienstags: 14 bis 16 Uhr – Familienbad
mittwochs: 6 bis 8 Uhr – Frühschwimmen
mittwochs: 14 bis 21 Uhr – Familienbad
donnerstags: 14 bis 18 Uhr – Familienbad
donnerstags: 19 bis 21 Uhr – Frauen
freitags: 6 bis 8 Uhr – Frühschwimmen
freitags: 13.30 bis 21 Uhr – Familienbad
samstags: 7 bis 10 Uhr – Familienbad
samstags: 13 bis 18 Uhr – Familienbad
sonntags: 8 bis 16 Uhr – Familienbad
Mehrzweckbecken:
montags: 14 bis 19 Uhr – Familienbad
dienstags: 14 bis 16 Uhr – Familienbad
mittwochs: 6 bis 8 Uhr – Frühschwimmen
donnerstags: 19 bis 21 Uhr – Frauen
freitags: 6 bis 8 Uhr – Frühschwimmen
freitags: 13.30 bis 21 Uhr – Familienbad
samstags: 7 bis 10 Uhr – Familienbad
samstags: 13 bis 18 Uhr – Familienbad
sonntags: 8 bis 16 Uhr – Familienbad
Für die Nutzung des Hallenbades gilt die bekannte „3-G-Regel“. Es dürfen somit nur Personen eingelassen werden, die einen der „3-G-Faktoren“ erfüllen, also geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Getestete Personen sind Menschen, die über ein nach der Corona-Test und- Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines Corona-Tests verfügen. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei höchstens 48 Stunden zurückliegen, ein von einem anerkannten Labor bescheinigter PCR-Test ebenfalls höchstens 48 Stunden.
Infos gibt’s über die Internetseite www.kevelaer.de/hallenbad. Unter Tel. 02832 122-997 sind die Mitarbeitenden des Bades zu erreichen.