Die Kevelaerer Bürgervereinigung hat am 16. Dezember 2022 den Antrag gestellt, auf den städtischen Friedhöfen Flächen für „Memoriam-Gärten“ zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung hat in einer Vorlage für die Ratssitzung am 27. April 2023 daraufhin vorgeschlagen, dass zunächst auf einem der städtischen Friedhöfe ein Memoriam-Garten angelegt werden soll. Diese Absicht wurde aufgrund des KBV-Antrags durch den Rat der Wallfahrtsstadt Kevelaer einstimmig beschlossen.

Erfolgreiche Satzungsänderung

In der Ratssitzung am 15. Juni 2023 wurde die erforderliche Änderung der Friedhofssatzung ebenfalls einstimmig beschlossen, die dann zum 01. September 2023 in Kraft getreten ist.

Zwischenzeitlich ist der Memoriam-Garten auf dem Friedhof in Winnekendonk durch die Friedhofsgärtnerei Fritz Petzchen fertiggestellt worden. Der Memoriam-Garten beinhaltet aktuell folgende Grabarten: 14 Urnen-Partner-Grabstellen, vier Sarg-Wahlgräber und 16 Urnen-Gemeinschaftsgrabstellen.
Sobald die derzeitigen Grabstellen belegt sind, kann eine Erweiterung des Memoriam-Gartens vorgenommen werden.

Jede Grabart kann bereits zu Lebzeiten gekauft (reserviert) werden. Eine genaue Auswahl der Grabstelle kann aber erst nach dem Ableben, also kurz vor der Beisetzung, erfolgen. Die Urnen-Gemeinschaftsgräber werden der Reihe nach belegt.

Laufzeit: 25 Jahre

In Winnekendonk beträgt die Laufzeit einer Grabstelle 25 Jahre. Während dieser Zeit ist die Grabpflege über den Dauergrabpflegevertrag abgesichert und gewährleistet. Der Abschluss einer Dauergrabpflege im Memoriam-Garten läuft über die Rheinische Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH.