In der jüngsten Sitzung des Klima- und Umweltausschusses berichtete die Verwaltung unter anderem auch über den Sachstand der kommunalen Wärmeplanung und der Anpassung an die Klimafolgen.

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein kommunaler Wärmeplan durch das von der derzeitigen Regierung auf den Weg gebrachte Wärmeplanungsgesetz, das am 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Die Wallfahrtsstadt Kevelaer hat demnach bis zum 30. Juni 2028 einen solchen Wärmeplan zu erstellen.

Die Erstellung des Wärmeplans wird durch das Ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 gefördert. Nach einer Ausschreibung hat sich die Verwaltung für den Dienstleister „HORIZONTE-group“ GmbH aus Bochum als Unterstützer der Maßnahme entschieden.

Digitalisierte Daten

Diese sieht vor, bis zum Mai kommenden Jahres eine Bestandsanalyse der Verbräuche und der Gebäudestruktur zu erstellen. Aufbauend auf diesen Daten soll eine Differentialanalyse sichtbar machen, was in Kevelaer im Zuge der Umsetzung der Wärmewende machbar ist. Daraus ergibt sich ein entsprechender Maßnahmenkatalog, worin unter anderem dargelegt werden soll, in welchen Teilgebieten Kevelaers …