Die Synode des Ev. Kirchenkreises Kleve gab jetzt das Startsignal: Nun beschäftigen sich die 20 Kirchengemeinden bis zum Juni 2024 mit der Erstellung eines Gebäude-Steckbriefs, quasi die Vorarbeit zur großen Gebäudebedarfsplanung. Sie soll bis 2027 in allen Kirchengemeinden der Ev. Kirche im Rheinland vorliegen. Das große Ziel bis 2035 lautet „Treibhausgasneutralität“ aller gemeindeeigenen Gebäude.

„Gehen Sie diese komplexe Aufgabe bitte nicht rein ideologisch, nicht rein finanziell, sondern konzeptionell an“, meinte Kirchenrat Dr. Volker Lehnert, Dezernent für Personalentwicklung im Landeskirchenamt in seinem Grußwort. Die vom Kreissynodalvorstand vorgeschlagenen Beschlüsse zur Umsetzung des Projekts fanden im Bürgerhaus Weeze große Mehrheiten. Ihr Kern ist, die Presbyterien der Kirchengemeinden definieren innerhalb eines Handlungsrahmens, wie sie ihre Gemeindearbeit mittelfristig gestalten wollen. Es geht also darum, „Gemeinde in 2040“ vorzudenken: Was hat sie an Personal, Gebäuden und Angeboten, was braucht sie, was wünscht sie sich und was ist dann finanzierbar? Der Sanierungsbedarf ist in den Gemeinden durchaus unterschiedlich. Auch die Anzahl der gemeindeeigenen Gebäude variiert. Bei der Erstellung des Steckbriefs und der Gebäudebedarfsplanung werden Kirchengemeinden von der Kirchenkreisverwaltung und externer Expertise unterstützt.

Beschlossen wurde zudem, dass nun sämtliche Bau- und Renovierungsvorhaben über dem Wert von 5.000 Euro unter einen Genehmigungsvorbehalt des Kirchenkreises fallen. „Diese Genehmigung kann in der Regel relativ schnell erteilt werden“, beruhigte Assessor Robert Arndt. Bei über 25.000 Euro schaut dann der gesamte Kreissynodalvorstand darauf, um zu verhindern, dass schon vor der eigentlichen Gebäudebedarfsplanung neue Fakten geschaffen werden. Vom Vorbehalt ausgenommen sind Maßnahmen der Gefahrenabwehr für Mensch und Gebäude. Der Vorbehalt für Bauvorhaben ist zeitlich begrenzt bis zur genehmigten Gebäudebedarfsplanung, die im Folgenden als Richtlinie gilt.

Strom produzieren

Schon seit einiger Zeit gab es Überlegungen im Arbeitskreis Umwelt, ob der Kirchenkreis nicht selbst in größerem Maße Strom produzieren könne. Der Vorstellung einer Beteiligung an einer Flächenphotovoltaikanlage entlang der A57 folgte eine angeregte Diskussion. Der Kirchenkreis könnte mit dieser Anlage ein Vielfaches des Stroms produzieren, der von den 20 Kirchengemeinden und der Kirchenkreisverwaltung im Jahr gebraucht würde. „Auf landwirtschaftlichen Flächen, die ohnehin unter Druck stehen, sollte keine Energie produziert werden“ wandte eine Synodale ein. „Die Energiewende jetzt mitgestalten und eine nachhaltige Geldanlage schaffen“, das bekräftigten andere.

Mit großer Mehrheit wurde letztendlich dem Beschlussvorschlag zugestimmt, in dem die Synode die Idee zur Errichtung einer Flächen-Photovoltaikanlage an der A57 begrüßt. Hinsichtlich der ökologischen Bewertung folgte man dem Arbeitskreis Umwelt. Die Synode bat den Kreissynodalvorstand, diese Projektidee weiter zu verfolgen. Auf ihrer nächsten Tagung soll über die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung beraten und beschlossen werden. Insbesondere wird die Kooperation mit den Stadtwerken Goch und eine mögliche gemeinsame GmbH zum Betrieb der Anlage als sinnvoll erachtet.
Weitere Infos: www.kirchenkreis-kleve.de.