Im Ev. Kirchenkreis Kleve hatten 20 Kirchengemeinden die Entscheidung zu treffen, welches Wahlverfahren sie den Gemeindegliedern anbieten möchten.
Einerseits gibt es die Allgemeine Briefwahl, die Wahlunterlagen werden direkt allen Gemeindegliedern zugeschickt. Mit diesen Unterlagen ist auch der Gang an die Urne am Wahltag selbst (Sonntag, 18. Februar 2024) möglich. Von der Allgemeinen Briefwahl machen die Ev. Kirchengemeinden Büderich, Moyland, Sonsbeck und Xanten-Mörmter Gebrauch.

Die anderen 16 Gemeinden im Ev. Kirchenkreis Kleve haben sich für das kombinierte Verfahren entschieden. Dieses ermöglicht den Gemeindemitgliedern drei Arten der Stimmabgabe: digital, an der Urne, oder per Briefwahl. In der Wahlbenachrichtigung sind die persönlichen Zugangsdaten enthalten, um den Stimmzettel online auszufüllen und per Mausklick abzuschicken.

Dabei spielt es keine Rolle, von wo auf der Welt, ob zu Hause oder unterwegs, die Stimme abgegeben wird.

Wahltag 18. Februar 2024

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten die Wahlberechtigten auch Informationen, wo und wann sie am Wahlsonntag die Stimme an der Urne abgeben können.

Ebenso ist ein Antrag auf Briefwahl enthalten, der an die Verwaltung der jeweiligen Kirchengemeinde gesendet werden kann.

Sämtliche Unterlagen werden im Januar 2024 an die 43.000 Gemeindeglieder zwischen Schenkenschanz-Keeken und Straelen-Wachtendonk verschickt.