Im Rahmen der Städtebauförderung unterstützt die Wallfahrtsstadt Kevelaer privates Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Innenstadt: Das Hof- und Fassadenprogramm und der Verfügungsfonds bieten Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sich an der Verbesserung der Innenstadt zu beteiligen:

Die Sanierung der eigenen Immobilie oder neue Projektideen zur Aufwertung der Innenstadt werden gefördert. Dafür stehen bis 2024 noch Fördermittel von Bund, Land und Kommune zur Verfügung.

Das Hof- und Fassadenprogramm

Das Hof- und Fassadenprogramm ist Teil des Handlungskonzeptes und richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, die die Sanierung und Verbesserung privater Gebäude und Liegenschaften umsetzen möchten. Diese privaten Maßnahmen werden mit den Fördermitteln bis zu 50 % bezuschusst. Dazu gehören:

  • Fassadenverbesserung
  • Maßnahmen zur Entsiegelung
  • Begrünung von Hof- und Gartenflächen
  • Maßnahmen an Außenwänden
  • Maßnahmen an Dächern

Die zuwendungsfähigen Kosten betragen höchstens 100 € pro Quadratmeter umgestalteter Fläche. Der Zuschuss beträgt also maximal 50 € pro Quadratmeter. Immobilienbesitzerinnen und -besitzer, aber auch Personen, die im Abgrenzungsbereich der Kevelaerer Gestaltungssatzung zur Miete wohnen, können einen Antrag auf Förderung stellen.

Mehr dazu: www.kevelaer-stadtkernerneuerung.de/fassadenprogramm

Geltungsbereich Hof- und Fassadenprogramm

Der Verfügungsfonds

Der Verfügungsfonds bietet ein flexibles Budget, das unbürokratisch für die kurzfristige Umsetzung kleiner, lokaler Projekte, Aktionen und Maßnahmen in der Kevelaerer Innenstadt bereitsteht.

Der Verfügungsfonds finanziert sich zu mindestens 50 % aus privaten Mitteln und wird zu gleichen Teilen mit Fördermitteln aufgestockt. Das heißt: Jeder Euro, der aus privaten Mitteln in den Verfügungsfonds fließt, wird mit Fördermitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Kommune bezuschusst.
Agierende aus der lokalen Wirtschaft, Vereinsmitglieder oder engagierte Privatpersonen mit Projektideen für den Geltungsbereich in der Innenstadt können sich dazu bei der Abteilung Stadtplanung der Wallfahrtsstadt Kevelaer melden.

Die „Förderrichtlinie Verfügungsfonds Kevelaer“ regelt die Voraussetzungen zur Antragsstellung sowie den Ablauf vor Bewilligung eines Projektes.
Beispiele für Projekte und Maßnahmen, die mit dem Verfügungsfonds bezuschusst werden:

  • Kunst im öffentlichen Raum
  •  Gestaltungsleitfäden für Schaufenster, Werbeanlagen, Außengastronomie
  • Beschilderungs- und Leitsysteme
  • Gestaltung von Plätzen
  • Innenstadtmöblierung
  • Umsetzung von Lichtkonzepten
  • Bepflanzungen
  • Zwischennutzung von leerstehenden Ladenlokalen.

Mehr dazu: www.kevelaer-stadtkernerneuerung.de/verfuegungsfonds

Geltungsbereich Verfügungsfonds