Alle Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2017 bis einschließlich 30. September 2018 geboren sind, werden zum 1. August 2024 schulpflichtig. Sie können in der Zeit vom 30.10.2023 bis 10.11.2023 an einer Grundschule der Wallfahrtsstadt Kevelaer angemeldet werden. Hierzu erhalten die Erziehungsberechtigten ein entsprechendes Informationsschreiben mit dem Anmeldevordruck zugesandt.

Termine mit Sekretariaten

Es ist zu beachten, dass im Vorfeld zwingend Termine mit den Sekretariaten im Rahmen der genannten Anmeldezeiten abzusprechen sind. Die Erziehungsberechtigten können ihr Kind im Rahmen freier Kapazitäten an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht jedoch nur in der Grundschule, die der Wohnung des Kindes am nächsten liegt. Die Aufnahme in eine entferntere Schule kann erfolgen, wenn noch freie Plätze vorhanden sind. Bei der Anmeldung am Grundschulverbund Overberg/St. Norbert entscheidet die Schulleitung, an welchem Standort das Kind beschult wird.

Falls schulpflichtig werdende Kinder irrtümlich nicht erfasst wurden und den Erziehungsberechtigten somit keine Mitteilung zugegangen ist, werden diese gebeten, sich bis zum 13. Oktober 2023 beim Schulverwaltungsamt der Wallfahrtsstadt Kevelaer (Telefon 0 28 32 / 122 – 411 oder 122 – 419) zu melden.

Die Erziehungsberechtigten schulpflichtiger Kinder können sich auf der Homepage der Grundschulen über die jeweilige Grundschule informieren. Weitere Informationen hierzu finden die Erziehungsberechtigten im Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes sowie über die Homepage der Wallfahrtsstadt Kevelaer www.kevelaer.de.