Noch keine Entscheidung über Beteiligung der Sportvereine. Keine Steuererleichterung für Hunde aus dem Tierheim.

Diskussion über Finanzen

Keine Erleichterung bei der Hundesteuer in Sicht. Foto: eg

Auch der Haupt- und Finanzausschuss (HuF) hat noch keine endgültige Entscheidung über die Beteiligung der Vereine an den Betriebskosten für die städtischen Sportanlagen getroffen. Zuvor war die von der Verwaltung vorgeschlagene Beteiligung im Schul- und Sportausschuss nach eingehender Diskussion wegen lückenhafter Datengrundlage in den HuF verschoben worden (das KB berichtete). Nun hat der Sportausschuss die Vorlage wieder: In der durch die Verwaltung umgehend ergänzten Version soll sie in der kommenden Sitzung diskutiert werden.

Wolfgang Röhr (Grüne) stellte dennoch klar: „Eines steht für uns außer Frage: Wenn irgendeiner der Vereine, die in der Jugendarbeit und im Sportbereich tätig sind, in finanzielle Not gerät oder irgendwelche Ausstattung braucht, wo die eigenen Mittel nicht ausreichen, wird hier niemand sein, der dem widerspricht.“ Bis auf Winnekendonk habe bislang aber kein Verein wegen der Pandemie den Wunsch auf eine Kürzung der Eigenanteile geäußert, stellte er fest. 

Eine Anerkennung

Der Wunsch sei aus der Politik gekommen, „um eine Anerkennung zu geben“. Er finde, „Corona-Abschreibungen“ sollte nicht dazu dienen,  „irgendwelche Leistungen anzuerkennen“, sagte Röhr. „Wenn man wirklich einen Weg finden will, die ehrenamtlichen Leistungen der Trainer und der Jugendtrainer anzuerkennen, dann muss man einen anderen Weg finden. Dann muss man die mal zum Essen einladen, Herr Bürgermeister, hier in diesem Raum. Aber den Vereinen einfach pauschal mit der Pfefferbüchse ein paar tausend Euro zu erlassen, halte ich für in keinster Weise zielführend. Das ist für mich eher so eine symbolische Aktion.“ Da gehe es um „Fishing for Wählerstimmen“. Der persönlich angesprochene Verwaltungschef Dominik Pichler verwies zum Thema auf die alle drei Jahre im Bühnenhaus stattfindende Ehrenamts-Ehrung, die leider aktuell Corona zum Opfer gefallen sei, wenn es die Umstände möglich machten aber nachgeholt werden solle.

Mario Maaßen (CDU) erläuterte, gerade die Anerkennung sei das Motiv seiner Fraktion gewesen, den Antrag auf Erlassung der Beteiligung an den Betriebskosten zu stellen. Er habe auch eine große Mehrheit im Schul- und Sportausschuss dafür gesehen. „Allerdings ist die Dimension der Zahlen und die Entwicklung der Vorlage von Tag zu Tag gestiegen“. Das berge für die CDU-Fraktion großen Beratungsbedarf. „Hier muss ein vernünftiger Kompromiss gefunden werden, der dann am besten einstimmig im Rat durchgeboxt werden kann.“ 

Es handele sich um ein sensibles Thema, das nicht von Verein zu Verein diskutiert werden sollte. „Man sollte hier eine große Gleichbehandlung reinbringen.“ Er bat um Schiebung des Tagesordnungspunktes in den nächsten Sitzungszyklus – eine Bitte, der alle HuF-Mitglieder traditionell folgten. Eine weitere „Verschiebung“ hatte sich auf Antrag der FDP zuvor ergeben: Die Verwaltung hatte eine „Anlagerichtlinie“ für die Wallfahrtsstadt Kevelaer vorgeschlagen. Gültig wäre diese für „liquide Mittel, die nicht zur Sicherung der Liquidität und zur Zahlungsabwicklung benötigt werden“ – kurzum für Geld, das umgangssprachlich formuliert, ,ungenutzt‘ auf städtischen Konten läge oder im schlimmsten Falle sogar Verwahrentgelte (sog. Negativzinsen) koste. Die Idee: Solche Gelder sollen dann lieber angelegt werden. Aufgrund der schlechten Erfahrungen, die einige Kommunen mit solchen Anlagen in jüngster Vergangenheit machten (etwa Emmerich, Stichwort: Greensill Bank), soll die vorgeschlagene Richtlinie den Rahmen für derartige städtische ,Investitionen‘ in diese Anlagen abstecken.

„Wir werden immer nur kurzfristig Geld übrig haben, nie langfristig“

Kämmerer Ralf Püplichuisen erklärte, bislang habe man auf eine solche Richtlinie verzichtet, da größere Summen für Kevelaer nicht in Rede gestanden hätten. An sich sei eine Anlagenrichtlinie „eine gute Sache“ befand CDU-Sprecher Hubert van Meegen. Trotz des „großen Vertrauens“, dass man in den Kämmerer setze, sei es gut, einen verbindlichen Rechtsrahmen zu haben. Obschon: „Wir werden immer nur kurzfristig Geld übrig haben, nie langfristig.“

Dem Vertrauen in den Kämmerer schloss sich Jan Itrich (FDP) ausdrücklich an. Dennoch gebe es für ihn, gerade weil Kevelaer hier im Kreis seines Wissens eine Vorreiterrolle zukomme, noch einige Punkte, „die wir in der Fraktion, im Ausschuss und mit dem Kämmerer diskutieren wollen.“ Dazu zählte er etwa ethische Mindeststandards bei Investitionen, aber auch mögliche Überprüfungsszenarien durch die Gremien oder fachliche Qualifikation und Zeitaufwand in der Finanzverwaltung. Auch diese Vorlage wurde daraufhin einstimmig in den kommenden Sitzungszyklus verschoben.

Mehrheitlich abgelehnt wurde dagegen der Antrag der FDP-Fraktion, die Hundesteuer für Halter*innen, die Tiere aus Tierheimen oder von einer Tierschutzorganisation übernehmen, für zwei Jahre auszusetzen. Jan Itrich hatte erklärt, seine Fraktion wolle den Antrag nicht etwa als „Konjunkturprogramm zur Anschaffung von Hunden“ verstanden wissen. Vielmehr wolle der Antrag, der aus den Reihen der Jungen Liberalen stamme, Tierschutzhunde in den Fokus stellen. 

Kein Anreiz

Doch da stellten sich in anderen Fraktionen Zweifel ein, ob das der geeignete Weg sei. Ellen Mietz (CDU) befand: „Leute, die bei verantwortungsvollen Züchtern kaufen, werden dadurch bestraft.“ Und Nicole Ganss (Grüne) erklärte, die Aktion könne auch in die falsche Richtung laufen. Es gebe bekanntermaßen einen großen Schwarzmarkt für Hunde. Hier „einen Anreiz zu schaffen, wäre verkehrt“. Zudem seien die steuerlichen Belastungen im Vergleich zu den hohen Folgekosten  einer Hundehaltung nicht so immens.