Die ZUE Gladbeck und Weeze II bilden weitere Bausteine im Rahmen des Ausbaus des Landesaufnahmesystems. Bund, Land und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft bei der herausfordernden Aufgabe, eine große Zahl geflüchteter Kinder, Frauen und Männer unterzubringen und zu versorgen.

Ein wesentlicher Hebel zur Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung und Versorgung stellt der Ausbau des Landesaufnahmesystems dar.
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat deshalb gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart, bis Frühjahr 2024 3.000 neue Plätze zu schaffen.

Fluchtministerin Josefine Paul: „Die Beispiele Gladbeck und Weeze zeigen sehr gut, dass in der engen Kooperation mit den Kommunen und der guten Abstimmung mit den Bezirksregierungen der weitere Ausbau des Landessystems gelingen kann. Einrichtungen des Landes befinden sich natürlicherweise immer in Kommunen und dementsprechend ist es wichtig, dass wir in der Kooperation mit den politischen Ebenen vor Ort geeignete Standorte identifizieren können. Dies ist auch zentral für die Akzeptanz der Bevölkerung. Ich bin sehr froh, dass wir sowohl in Gladbeck als auch in Weeze eine gute, gemeinsame Lösung finden konnten und danke den Verantwortlichen vor Ort für die konstruktive Zusammenarbeit.“

640 Plätze ab April

Die Unterkunft Weeze II geht Ende Februar an den Start – im Endausbau ab April sollen insgesamt bis zu 640 Plätze entstehen. Die Stadt hat die Bürgerschaft am Samstag zu einem Tag der offenen Tür in die Räumlichkeiten der neuen Zentralen Unterbringungseinrichtung Weeze II eingeladen.

Vor Ort konnten zahlreiche interessierte Bürgerinnen und Bürger an Führungen durch die Räumlichkeiten teilnehmen. Gemeinsam mit Fluchtministerin Josefine Paul hat auch Thomas Schürmann, Regierungspräsident des Regierungsbezirks Düsseldorf, an einer solchen Führung teilgenommen.

Neben den 3.000 Plätzen, die bis Anfang des Jahres 2024 geschaffen werden und bei deren Aufbau das Land derzeit in den letzten Zügen liegen, plant das Land zudem einen Aufwuchs auf nunmehr 41.000 Plätze zum Ende des Jahres 2024.

Die Menschen, die in Landesunterkünften untergebracht sind, werden zu 100 Prozent auf das Kontingent der Geflüchteten angerechnet, die die Stadt qua Verteilungsschlüssel aufnehmen muss.

Die Kosten für die Unterbringung trägt in dem Fall das Land und nicht die Kommunen selber.