Bodenschätzung für die Flurbereinigung zum Bau der OW1 beginnt in Kürze

Winnekendonk wird geschätzt

Unterschiedliche Flächen im Raum Winnekendonk müssen für die OW1 geschätzt werden. Foto: KB-Archiv / Symbolbild

Was tut sich eigentlich bei der OW1? Laut Bezirksregierung Düsseldorf steckt man mitten in der Planungs- und Verwaltungsarbeit. Denn die für die sogenannte „Flurbereinigung“ wichtige Schätzung der Grundstückswerte konnte bis heute wegen der Corona-Pandemie nicht vorgenommen werden. Doch nun kommt wieder Leben in den Prozess.

Der Bau der Ortsumgehung Kevelaer OW1 erfolgt in Etappen: Zuerst werden sogenannte „bauvorbereitende Ausgleichsmaßnahmen“ vorgenommen, dann die Brückenbauwerke gebaut und am Ende die eigentliche Trasse. „Im Bereich östlich der K33 sorgt für jede dieser anstehenden Maßnahmen die Flurbereinigung für die notwendige Flächenbereitstellung. So konnten die bereits realisierten bauvorbereitenden Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt werden, nachdem im Rahmen der Flurbereinigung mit den betroffenen Eigentümern einvernehmliche Bauerlaubnisse erzielt wurden“, heißt es von der Bezirksregierung Düsseldorf.

Im Herbst 2020 wurde – noch rechtzeitig vor dem winterlichen Shutdown und mit ausreichend Corona-Abstand im Konzert- und Bühnenhaus in Kevelaer – der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft gewählt. Während der Wahl und auch im Anschluss über die Medien hatte die Flurbereinigungsbehörde mitgeteilt, dass das gewählte Gremium im Laufe dieses Jahres mit der Flurbereinigungsbehörde und der für Bodenschätzung zuständigen Finanzverwaltung die Grundsätze für die Wertermittlung in der Flurbereinigung abstimmt. Dass das Gremium noch nicht getagt hat, liegt daran, dass aufgrund der Corona-Einschränkungen die notwendige Überprüfung der in die Jahre gekommenen Bodenschätzung bislang nicht stattfinden konnte.

Corona-Lockerungen

Durch die Lockerung der Corona-Einschränkungen könne es jetzt losgehen, erklärt die Bezirksregierung: Die Schätzungsausschüsse der Finanzämter dürfen wieder gemeinsam über Wiesen und Felder gehen und den Boden begutachten. Die Bodenschätzungsausschüsse der Finanzämter bestehen aus dem*der Amtlichen Landwirtschaftlichen Sachverständigen, einem*einer Vermessungstechniker*in und den ehrenamtlichen Vertreter*innen des landwirtschaftlichen Berufsstandes. Für den Bereich der Flurbereinigung Winnekendonk sollen bis zum Jahresende die Ergebnisse der Bodenschätzung durch den Bodenschätzungsausschuss beim Finanzamt Geldern überprüft werden.

Betreten erlaubt

Die mit den Arbeiten beauftragten Personen müssen die zu beurteilenden Bodenflächen betreten. Aufgrund des Bodenschätzungsgesetzes haben die Grundstückseigentümer*innen und die Nutzungsberechtigten das Betreten der Grundstücke und die erforderlichen Grabungen für die Bodenschätzung zu gestatten. Eine gesonderte Benachrichtigung der Grundstückseigentümer*innen über das Betreten der Grundstücke erfolgt nicht. Das Finanzamt Geldern und die Bezirksregierung Düsseldorf bitten hierfür um Verständnis.

Wenn die Ergebnisse der Überprüfung vorliegen, wird die Flurbereinigungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft über die Grundzüge der Wertermittlung beraten. Bis zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Wertermittlung an alle Beteiligten der Flurbereinigung vergeht dann einige Zeit, da je nach Ergebnis der Überprüfung der Bodenschätzung örtliche Nachschätzungsarbeiten notwendig sind und die Ergebnisse bei der Flurbereinigungsbehörde weiterverarbeitet werden müssen.