Die Worte „Es ist vollbracht“ auszurufen, mag manchem nach einem derartigen Verwaltungsakt durchaus in den Sinn kommen. Und dem Kevelaerer Projektleiter Ludger Holla, dem man aufgrund jahrelanger Erfahrung im Verwaltungsdickicht einen besonders guten Durchblick im Vorschriften-Dschungel unterstellen darf, kommt gar Goethes „Faust“ in den Sinn, wenn er auf das Ende sieht. Das Ende ist in diesem Falle ein vorläufiges, also eher ein Zwischenergebnis des Verwaltungsvorganges – und keinesfalls eine „Tragödie“ wie der Faust, betont Holla.

In der jüngsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses stellte der Leiter des städtischen Fachbereichs „Arbeit, Soziales, Bürgerbüro und Ordnung“ in seiner Funktion als Projektleiter gemeinsam mit Feuerwehrchef Georg Metzelaers den ohne Anlagen 70 Seiten starken „Brandschutzbedarfsplan der Wallfahrtsstadt Kevelaer“ vor. Doch der ist eigentlich gar keiner.

Schon die Geschichte der Entstehung füllt so manchen Aktenordner und ist mit ein Grund dafür, dass derzeit eben kein Brandschutzbedarfsplan, sondern eine „Stellungnahme und Bewertung der Wallfahrtsstadt Kevelaer zum brandschutztechnischen Fachgutachten der Firma antwortING“ vorliegt.

Kleiner Rückblick: Die Ausnahmegenehmigung nach § 10, Satz 3 BHKG besagt verkürzt ausgedrückt, dass auf Grundlage eines Brandschutzbedarfsplans eine Stadt unter bestimmten Voraussetzungen die Brandschutzversorgung mittels Freiwilliger Feuerwehr sicherstellen darf, also keine hauptamtlichen Berufsfeuerwehrleute mit ständiger Präsenzpflicht einstellen muss. Das w…