Kreis Kleve rutscht in Inzidenz-Stufe 1 ab

Nun gelten verschärfte Corona-Regeln

(Grafik: Public Domain)

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Kreis Kleve – Der Kreis Kleve weist seit acht Tagen eine stabile Wocheninzidenz von über zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern auf. Damit fällt das Kreisgebiet in die „Inzidenzstufe 1“ des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Diese ist seit Sonntag, 25. Juli, gültig. Damit fallen einige Lockerungen der Schutzmaßnahmen im Zuge der Corona-Pandemie wieder weg.

„Es ist ernüchternd, dass die Infektionszahlen nicht nur im Kreis Kleve, sondern landes-, bundes- und europaweit wieder stark ansteigen“, sagt Landrätin Silke Gorißen. „Ich kann nur wiederholt appellieren: Lassen Sie sich gegen das Corona-Virus impfen, meiden Sie Menschenmengen und beachten Sie die Abstands- und Hygieneregeln. Dies sind die wirksamen Mittel die uns im Kampf gegen die Pandemie zur Verfügung stehen.“

Im Folgenden sind einige Bereiche beispielhaft genannt, in denen im Kreis Kleve ab Sonntag, 25. Juli, bestimmte Regelungen gelten. Die ausführliche Auflistung weiterer Maßnahmen hat das Landesgesundheitsministerium NRW in einer Pressemitteilung übersichtlich aufbereitet:
https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an

Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Genesene und Geimpfte können in beliebiger Zahl dazukommen. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Kinder bis zum Schuleintritt benötigen keinen Test. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Kinder- und Jugendarbeit
Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung ohne Negativtestpflicht möglich. Ferienangebote und Ferienreisen können mit Testpflicht stattfinden. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Kultur
Veranstaltungen außen und innen sind möglich: Theater, Oper, Kinos können mit bis zu 1.000 Personen (Sitzplan) und Negativtestpflicht stattfinden. Die Sitzordnung erfolgt nach Schachbrettmuster. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Freizeit
Freibäder können ohne Negativtestpflicht öffnen.Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen maximal bis zu 250 Personen mit Negativtest empfangen. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Einzelhandel
Alle Geschäfte bleiben geöffnet. Es besteht Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske).

Private Veranstaltungen / Partys
Private Feiern sind außen mit bis zu 250 Gästen ohne Negativtestpflicht möglich. In geschlossenen Räumen können Feiern mit bis zu 100 Gästen mit Negativtest stattfinden.
Partys sind mit bis zu 100 Personen im Freien und 50 in Innenräumen ohne Abstand und Maske aber mit Negativtest und Rückverfolgbarkeit der Personen gestattet. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Gastronomie
Die Innen- und Außengastronomie ist geöffnet. Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, entfällt die Negativtestpflicht der Innengastronomie. Eine Impfung oder Genesung entbindet von der Testpflicht.

Die aktuelle Fassung der Corona-Schutzverordnung steht hier zum Download bereit:
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210713_coronaschvo_ab_14.07.2021_lesefassung.pdf

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres oder bis die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den nächsten Schwellenwert von 35 überschreitet oder erneut an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert von 10 unterschreitet. Die relevanten Tagesinzidenzen veröffentlicht das Robert-Koch-Institut unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Fallzahlen_Kum_Tab.html

Wichtig: Das Land NRW stellt fest, ob diese Grenzwerte überschritten worden sind, indem es den Kreis Kleve in der Tabelle „Inzidenzstufen der Kreise und kreisfreien Städte” einer bestimmten Inzidenzstufe zuordnet. Das Land NRW veröffentlicht diese Tabelle online:
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw