KV Nordrhein informiert über Neuerungen

Wahl des Impfstoffs und Buchung von Einzelterminen

Bei der Organisation der Corona-Schutzimpfungen gibt’s derzeit ein paar Neuerungen. Foto: Archiv

Angesichts der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zum Umgang mit AstraZeneca-Zweit­­impfungen können Impflinge, bei denen die zweite Impfung in einem nordrheinischen Impfzentrum ansteht, ab sofort vor Ort auswählen, welchen Impfstoff sie in Anspruch nehmen möchten. Dies teilte nun die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) mit. Das NRW-Gesundheitsministerium habe dazu in der vergangenen Woche einen entsprechenden Erlass an die Städte und Kreise in NRW gerichtet und sichere darin auch die entsprechenden Mengen an gegebenenfalls für die Zweitimpfungen benötigten mRNA-Impfstoffen (Biontech oder Moderna) zu. Die Verwendung von AstraZeneca für anstehende Zweitimpfungen wird – sofern  gewünscht – ebenfalls weiterhin möglich sein.

Auswahl direkt vor Ort

Die individuelle Auswahl des Impfstoffes für die Zweitimpfung können die Impflinge im Impfzentrum im Rahmen der Anmeldung angeben, eine „Vorab-Anzeige“ über die Terminhotline 0800-11611701 oder im Online-Buchungssystem ist nicht notwendig. „Ebenso sollten AstraZeneca-Impflinge möglichst darauf verzichten, ihre Zweitimpfungstermine nun zu verschieben bzw. den Zeitabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung verkürzen zu wollen. Änderungen am stringenten und Wochen vorher festgelegten Terminablauf in den insgesamt 28 Impfzentren im Rheinland während des laufenden Betriebes sind extrem komplex“, erläutert die KV Nordrhein.

Auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzt*innen im Rheinland sollen Erstgeimpfte mit AstraZeneca den Impfstoff ihrer Zweitimpfung grundsätzlich in Absprache mit dem / der Haus- oder Fachärzt*in auswählen können. Die Koordination der Impftermine obliegt dabei jeder Praxis individuell. 

„Die Stiko-Entscheidung wird den ohnehin hohen Arbeitsaufwand der Praxen in den kommenden Wochen noch einmal immens erhöhen, da die Terminreihenfolge jetzt in vielen Fällen neu organisiert werden muss. Das ist bei allem medizinischem Verständnis für die Stiko-Entscheidung fatal. Hier hätte man sich im Vorfeld deutlich besser abstimmen können und ich kann den Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein absolut nachvollziehen. (…) Ich hoffe, dass dies nicht die Impfbereitschaft der Arztpraxen negativ beeinflusst“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Die KVNO empfiehlt den Praxen im Rheinland, jene Patient*innen zu kontaktieren, die eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten sollen, um abzufragen, ob sie mit Verweis auf die angepasste Stiko-Empfehlung die zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten möchten. Erst dann solle die Impfstoffbestellung erfolgen. „Ebenso muss das bei Kreuzimpfungen/heterologen Impfungen geänderte Zeitschema von mindestens vier Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beachtet werden“, betont die KVNO. Es wird den Praxen mit Blick auf die bereits erhaltenen Impfstoffe auch künftig möglich sein, generell eine Erstimpfung mit AstraZeneca und eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten.

Buchung von Einzelterminen

Des Weiteren weist die KVNO darauf hin, dass über die Buchungsportale der KV Nordrhein für einen Termin in einem Impfzentrum im Rheinland ab sofort auch Einzeltermine vereinbart werden können. „Das Angebot richtet sich insbesondere an Genesene, die nach bereits durchgemachter Coronainfektion nur noch eine Auffrischungsimpfung benötigen“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung. 

Ebenso können Erstgeimpfte mit dem Impfstoff von AstraZeneca, die nun in einem Impfzentrum eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) in Anspruch nehmen möchten, einen Einzeltermin über die KV buchen – etwa für den Fall, dass die ursprünglich für die Erstimpfung konsultierte Haus- oder Facharztpraxis kurzfristig über keinen mRNA-Impfstoff verfügt. Vor allem mit Blick auf die geordnete Impfdokumentation solle aber grundsätzlich weiterhin die Zweitimpfung am Ort der Erstimpfung erfolgen, also in der Praxis, über den / die Betriebsärzt*in oder im Impfzentrum.

Telefonisch oder online

Personen, die einen einzelnen Termin buchen möchten, können sich unter der Rufnummer 0800-11611701 an das Termin-Callcenter der KV Nordrhein wenden. Auch online ist unter https://termin.corona-impfung.nrw/home prinzipiell eine Einzelbuchung möglich. Nach der Registrierung und Auswahl des Impfzentrums müssen Nutzer*innen allerdings derzeit noch formal zwei Termine – sowohl für eine (neue) Erst- als auch für eine Zweitimpfung – auswählen und den zweiten Termin dann zu einem späteren Zeitpunkt separat online oder telefonisch stornieren. Diese Funktion soll zeitnah durch entsprechende Software-Anpassungen vereinfacht werden, kündigt die KVNO an.

Kein Impfzertifikat

Erstgeimpften mit AstraZeneca, die nun ihre Zweitimpfung in einem Impfzentrum wahrnehmen möchten, kann aus technischen Gründen vor Ort kein Impfzertifikat ausgestellt werden, da im Impfzentrum die vollständigen Datensätze aus Erst- und Zweitimpfung in diesen Fällen nicht vorliegen. Zum Ausstellen des Impfnachweises müssten sich Impflinge dann an eine Apotheke oder Praxis wenden, um dort das Zertifikat kostenlos zu erhalten.

Eine Reihe von Impfzentren im Rheinland bieten interessierten Bürger*innen in der kommenden Woche (12. bis 18. Juli) kurzfristig neue Erstimpfungstermine mit dem Impfstoff von AstraZeneca an – dies auch angesichts der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission zur nachweislich hohen Schutzwirkung einer Kreuzimpfung aus AstraZeneca mit einem mRNA-Impfstoff. Das Impfangebot ist aktuell in folgenden Zentren verfügbar: Düren, Duisburg, Essen, Euskirchen, Kleve, Leverkusen, Mettmann, Mühlheim, Oberbergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Solingen, Viersen und Wuppertal.