Seit die Europäische Union eine Umgebungslärmrichtlinie erließ, sind alle Kommunen in den Mitgliedsländern verpflichtet, alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

Mindestens 3 Mio. KFZ-Bewegungen

Zu untersuchen sind dabei mögliche Lärmminderungsmaßnahmen an Verkehrswegen mit mindestens 3 Millionen KFZ-Bewegungen. In Kevelaer betrifft dies die Autobahn 57, die Bundesstraße B9 und die Landesstraße L491 (Rheinstraße ab Kreuzung B9 bis Kevelaerer Straße in Winnekendonk). Für die Stadt bestand demnach 2013 erstmals die Pflicht, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Dieser wurde im 2018 zum ersten Mal überprüft, und eine erneute Überprüfung steht nun wieder an.

„Kein Handlungsbedarf“

In der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt und Gebäudemanagement erläuterte Franz Heckens aus der Abteilung Stadtplanung den Sachstand: „Für uns als Stadt besteht kein Handlungsbedarf, da sie keine Einflussnahmemöglichkeiten auf die betroffenen Straßenzüge hat, da diese in der Baulast des Landes NRW liegen.“

Im Lärmaktionsplan von 2013 und 2018 wurden folgende Maßnahmen zur Lärmreduzierung dargestellt: Verbesserung der R…