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Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen

Das Land NRW hat in dieser Woche weitreichende Lockerungen insbesondere auch für die Gastronomie beschlossen. Die Informationen sind bereits am Mittwoch, 6. Mai 2020, vom Ministerpräsidenten Armin Laschet über die Presse verkündet worden. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat die Stadt Kevelaer heute Vormittag erreicht. Dies erklärt auch, warum das Ordnungsamt die vielen Fragen der Gastronomen am gestrigen Tage noch nicht beantworten konnte. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung der hygienischen Standards in Gaststätten herrscht eine große Unsicherheit. Die ab dem 11. Mai 2020 geltende 4. Änderung der CoronaSchutzVO NRW bringt etwas Klarheit (die vollständige Version kann eingesehen werden unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_vierte_mantelverordnung.pdf). Folgende Vorschrift wurde eingefügt:

§ 14 Gastronomie

(1) Beim Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.).

(2) Nicht öffentlich zugängliche Mensen (außer Hochschulmensen) und Kantinen von Betrieben, Behörden und (Aus-)Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen im Sinne von § 1 Absatz 1 der Coronabetreuungsverordnung) dürfen zur Versorgung der Beschäftigten und Nutzer der Einrichtung abweichend von Absatz 1 betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) gewährleistet sind.

(3) Gastronomische Betriebe nach Absatz 1 und 2 dürfen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 3 unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung stellen.

Das Hygieneschutzkonzept enthält unter anderem folgende Vorgaben:

Den Gästen müssen stets Plätze zugewiesen werden. Gäste und Servicepersonal dürfen nur Zutritt erhalten, wenn keine Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen (Ausnahmen bei Beschäftigten nur nach ärztlicher Abklärung; kein Covid-19). Die Gäste müssen sich bei Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen und ggf. desinfizieren. Die Kundenkontaktdaten und die Zeiträume des Aufenthalts müssen für eine mögliche Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert werden. Zwischen den einzelnen Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine bauliche Abtrennung bestehen, die das Übertragen von Viren verhindert. Des Weiteren muss zu den Arbeitsräumen der Beschäftigten (z.B. Theke) der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nur mit entsprechenden Barrieren zulässig (z.B. Plexiglas). Die Gänge müssen eine Breite haben, bei der der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Vorbeigehen eingehalten werden kann. Die Speisen müssen als Tellergerichte serviert werden – Buffets sind weiterhin unzulässig. Kontaktflächen wie Stühle, Tische usw. müssen nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert werden. Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr müssen sich die Beschäftigten die Hände waschen/desinfizieren.

Die vollständigen Hygiene- und Infektionsschutzstandards können eingesehen werden unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf.

Unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorgaben können gastronomische Einrichtungen ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. Aufgrund der erst kurzfristig erlassenen Verordnung, bietet die Stadt Kevelaer zusätzlich für Sonntag, 10. Mai 2020, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, den Gastronomen die Möglichkeit, unter Tel. 02832/122-832 Fragen insbesondere zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu richten.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Covid-19 im Kreis Kleve: Bisher gibt es 592 bestätigte Infektionen

Am heutigen Samstag, 9. Mai 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 592 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen vor. Davon sind 36 in Bedburg-Hau, 46 in Emmerich am Rhein, 85 in Geldern, 41 in Goch, 30 in Issum, 26 in Kalkar, 38 in Kerken, 54 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 72 in Kleve, 10 in Kranenburg, 49 in Rees, 15 in Rheurdt, 59 in Straelen, 7 in Uedem, 11 in Wachtendonk und 13 in Weeze.

Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nicht den tatsächlichen Sachstand widerspiegeln, da zum einen laufend neue Fälle gemeldet werden und zum anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unentdeckte Infizierte eine schwer zu schätzende Dunkelziffer bilden. Von den insgesamt 592 bestätigten Corona-Fällen sind 467 Personen genesen, 16 Personen befinden sich im Krankenhaus und 29 Personen sind verstorben. Aktuell befinden sich insgesamt 295 Personen in häuslicher Quarantäne (Stand: 09.05.2020, 12 Uhr).

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. In diesem Zeitraum gab es im Kreisgebiet 22 neue labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen. Dies ergibt im Kreis Kleve eine 7-Tage-Inzidenz von 7,0.

Sollten Sie ärztliche Hilfe oder medizinische Beratung brauchen, wenden Sie sich umgehend telefonisch an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Angabe der Beschwerden und Mitteilung unter Tel. 116 117.

Kevelaerer Wallfahrtsleitung bittet um Einhaltung der Regeln für Gottesdienste

Die Kevelaerer Wallfahrtsleitung weist nochmals darauf hin, dass am Kevelaerer Kapellenplatz ausschließlich die „Rahmenbedingungen für Gottesdienste mit Öffentlichkeit in Zeiten der Corona-Pandemie für den NRW-Teil des Bistums Münster ab dem 1. Mai 2020“ gelten (https://www.bistum-muenster.de/fileadmin/user_upload/Website/Downloads/Bistum/BGV/Corona/2020-04-23-Rahmenbedingungen-Gottesdienste-Corona.pdf).

Es gilt also z.B. keine Maskenpflicht in den Kirchen. Alle Sitzplätze in den Kapellen und Kirchen am Kapellenplatz sind markiert. Um die Abstandsregeln umzusetzen, sitzen die Gläubigen in der Regel alleine, höchstens aber zu zweit in einer Bank, so die Wallfahrtsleitung. Insgesamt stünden damit in allen Gotteshäusern nur etwa 15 bis 20 Prozent der üblichen Sitzplätze zur Verfügung. Die anwesenden Ordner würden streng darauf achten, dass nicht mehr Menschen, als Plätze vorhanden sind, Einlass finden.

Bei allen allgemeinen Gottesdiensten gibt es für diese verfügbaren Sitzplätze keine Voranmeldung oder Reservierungen, es gilt folglich die Regelung „wer zuerst kommt,…“. Die Wallfahrtsleitung bittet daher alle Gläubigen, sich an die Regeln zu halten und den Anweisungen der Ordner Folge zu leisten.

Vorhandene Sitzplätze ausschöpfen

In den Kirchen und Kapellen gibt es derzeit nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, mit Familien bzw. Haushaltsgemeinschaften nebeneinander Platz zu nehmen. Sobald sich zum Beispiel zwei Gläubige nebeneinander an ein Bankende setzen, müssen die markierten Plätze an der anderen Bankseite und die Plätze in den Bänken davor und dahinter freigelassen werden, um die Abstandsregeln einzuhalten. In der Basilika ist das nur im Bereich des Mühlenportals in sehr eingeschränktem Umfang möglich. Die Wallfahrtsleitung bittet darum, dass sich in allen anderen Bereichen der Kirche auch Familien und Haushaltsgemeinschaften einzeln auf die markierten Plätze setzen, damit möglichst keine Sitzplätze wegfallen.

In Kürze wird auch wieder die wöchentliche Familienmesse aufgenommen (sonntags, 10.30 Uhr, Forum Pax Christi), vermutlich ab dem 24. Mai 2020. Dort wird dann jede zweite Sitzreihe zur Verfügung stehen, so dass man auch mit der Familie zusammensitzen und dennoch gleichzeitig die Abstandsregel einhalten kann.

Außerdem weist die Wallfahrtsleitung nochmals auf die Liveübertragungen der Eucharistiefeiern bei EWTN und auf www.wallfahrt-kevelaer.de hin (werktags 11.30 Uhr, samstags zusätzlich um 18.30 Uhr). Besonders für alle Menschen, die einer Corona-Risikogruppe angehören, werden die regelmäßigen Übertragungen aus der Kevelaerer Basilika auch in den kommenden Wochen eine Alternative zu einem persönlichen Besuch der Wallfahrtsstadt bleiben.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

Erste bestätigte Corona-Neuinfektion in Kevelaer seit 30. April

Am heutigen Freitag, 08. Mai 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 590 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen vor. Davon sind 36 in Bedburg-Hau, 45 in Emmerich am Rhein, 85 in Geldern, 41 in Goch, 30 in Issum, 26 in Kalkar, 38 in Kerken, 54 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 71 in Kleve, 10 in Kranenburg, 49 in Rees, 15 in Rheurdt, 59 in Straelen, 7 in Uedem, 11 in Wachtendonk und 13 in Weeze.

Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nicht den tatsächlichen Sachstand widerspiegeln, da zum einen laufend neue Fälle gemeldet werden und zum anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unentdeckte Infizierte eine schwer zu schätzende Dunkelziffer bilden. Von den insgesamt 590 bestätigten Corona-Fällen sind 462 Personen genesen, 16 Personen befinden sich im Krankenhaus und 29 Personen sind verstorben. Aktuell befinden sich insgesamt 307 Personen in häuslicher Quarantäne (Stand: 08.05.2020, 12 Uhr).

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. In diesem Zeitraum gab es im Kreisgebiet 22 neue labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen. Dies ergibt im Kreis Kleve eine 7-Tage-Inzidenz von 7,0.

Sollten Sie ärztliche Hilfe oder medizinische Beratung brauchen, wenden Sie sich umgehend telefonisch an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Angabe der Beschwerden und Mitteilung unter Tel. 116 117.

Aktiv bleiben für Körper und Geist

Seit fast drei Jahrzehnten ist Christina Schaller in Sachen Gesundheit und Wohlbefinden unterwegs. Die 50-jährige gebürtige Berlinerin verantwortet seit vergangenem Jahr zusammen mit Kerstin Schiefer an der Twistedener Straße 67 die „Lebensart-Kevelaer“ – ein Treffpunkt für Gesundheit und Wohlbefinden.  Angeboten werden Rückenfit- bis Yoga-Kurse, sowie Behandlungen und Seminare, die das ganzheitliche Wohlbefinden fördern – wie Massagen, Akkupunktur oder Ernährungskurse, die durch Coaching und Hypnose unterstützt werden. Dabei werden sie von drei Kolleginnen begleitet. Eigentlich sollte es nach Ostern an den Ausbau der Kurse gehen. „Leider machte uns das Coronavirus in diesem Jahr einen Strich durch die Rechnung“, sagt Schaller. Als sie von den Kontaktbeschränkungen erfuhr, sei ihr erster Gedanke gewesen: „Ich muss die Leute irgendwie weiter unterrichten.“ Zunächst drehte sie ein paar kurze Filme, „damit die Leute Zuhause eine kleine Anleitung haben, was sie für Übungen machen können.“ Daraus entstand dann spontan die Idee, über „Zoom“ Online-Kurse anzubieten. 

Mit der Unterstützung von Kerstin Schiefer, die das Online-Projekt eingerichtet hat, konnte auch der bereits laufende Ernährungskurs online weitergeführt werden. „Da kam mir mein seit einem Jahr im Schrank liegendes Stativ gerade recht – als ob ich es geahnt hätte“, sagt Schaller. Und so bietet sie seit sechs Wochen für alle, die sich fit halten wollen, zu verschiedenen Zeiten und mit verschiedenen Schwerpunkten Online-Kurse an. „Wir versuchen, sie so einfach wie möglich zu gestalten, weil es über den Bildschirm schwierig ist, auf die richtige Haltung, auf die richtige Atmung und die richtige Technik zu achten.“ Denn Reize über das Berühren oder die unmittelbare persönliche Ansprache zu setzen, das ist per Video halt nicht umsetzbar. So wenden Christina Schaller und ihre Kollegin Eva van Meegern Übungen an, die alle mitmachen können und die schon aus den Präsenzkursen bekannt sind. „Meine Leute sind in der Technik schon gut geschult“, sagt sie zuversichtlich.

Gegenseitige Unterstützung

Für alle war das ein Lernprozess. „Wir sind nicht in der digitalen Zeit aufgewachsen. Viele haben auch noch nie eine Videosession gemacht.“ Und auch für sie selbst war es zu Beginn befremdlich, vor einer Kamera vorzuturnen. So erarbeitete sich die Gemeinschaft der Online-Teilnehmer gemeinsam dieses Terrain – passend zu dem Ziel der „Lebensart“, Menschen miteinander zu vernetzen. „Es war schön zu erleben, wie sich alle gegenseitig liebevoll bei der Umsetzung unterstützt haben und wieviel Leben und Entwicklung in dieser neuen Möglichkeit steckt“, ist Schallers persönliches Fazit.

Die Resonanz auf das Angebot sei durchweg positiv. „Wir bekommen das Feedback, dass es allen gut tut – uns selbst auch. Den Sport zu erhalten, sich zu bewegen, zusammen zu sein. Eine Teilnehmerin sagte mir, dass es für sie Nähe schafft und ein bisschen Alltag in dieser kontaktarmen Zeit.“ Nach jeder Stunde gibt es eine offene Runde, in der jeder der Teilnehmer selbst nochmal zu Wort kommen kann. Auf diese Weise erhalte man den persönlichen Austausch und mache die Gemeinschaft erlebbar.

Allerdings bemerke sie schon, „dass die Leute nach den sechs Wochen sehr angespannt sind.“ Die psychische Lage vieler sei schon „bedrückend“, meint Christina Schaller. „Ob es die Maske ist, die man tragen muss oder die Distanz, die da ist, das geht vielen nahe.“ Und auch das ganze Umorganisieren des Lebensalltages gehe nicht spurlos an den Teilnehmern vorbei, ist ihre Feststellung. „Je länger das alles anhält, umso mehr schlägt das auf die Psyche.“ Trotz der Beschränkungen, sagt Schaller, „bin ich persönlich dankbar, dass die Regierung so reagiert, wie sie es tut, und wir in Deutschland leben.“ 

Yoga mit Maske?

Natürlich seien die diversen Regelungen von Bundesland zu Bundesland schwer zu überblicken. Und es sei „manchmal etwas unverständlich, dass Friseure, die nah am Menschen sind, öffnen, und wir, die genug Platz haben, sich nicht für Sportkurse in Kleingruppen treffen dürfen.“ Wobei für sie fraglich ist, „ob man mit Maske gut Yoga machen kann. Dennoch halten wir uns an die Vorschriften.“

Ihre Mühe honorieren einige Teilnehmer mit einer Spende. „Oder sie sagen: Wir sind dabei, wenn der nächste Kurs wieder live stattfindet.“ Das empfindet sie als Wertschätzung. Natürlich hat die 50-Jährige persönlich auch den Wunsch, alle Teilnehmer gesund wiederzusehen und dass es so bald wie möglich analog weitergeht. „Manchmal gehe ich ja sonst während des Kurses rum und massiere ihre Füße, da auch die Berührung, eine wichtige zwischenmenschliche Note hat. Das kann man digital nicht schaffen.“ Trotzdem planen Schaller und Co., nach Corona ein paar Seminare und Kurse digital fortzuführen.

Aktuell besteht die Möglichkeit, über eine Flatrate von monatlich 25 Euro an den Zoom-Kursen von Montag bis Freitag – außer an Feiertagen – teilzunehmen. Nach der Einzahlung der Summe kann man dann den Zugangscode für den jeweiligen Monat erhalten. Wer mehr darüber wissen möchte, kann an lebensart-kevelaer@gmx.de mailen oder die „Lebensart-Kevelaer“- facebook-Seite aufrufen.

Digital lernen und zu Hause kochen

Wer am Vormittag die Schulmensa in Kevelaer betritt, hört in normalen Zeiten die Kochlöffel klappern, das rhythmische Tackern der Schneidemesser auf den Küchenbrettern rattern und das emsige Treiben der Auszubildenden, Umschüler und Teilnehmenden in der Berufsvorbereitung. Sie alle packen in Küche und Hauswirtschaft an, um im Regelbetrieb bis zu 700 Schulessen pro Tag frisch zuzubereiten und an die Schülerinnen und Schüler des Schulzentrums auszugeben. Doch seit Mitte März ist es ruhig geworden in der Mensa, der Publikumsverkehr zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus ist auf Eis gelegt.

Nicht auf Eis gelegt wurden jedoch die Aus- und Weiterbildungsangebote, die das SOS-Kinderdorf Niederrhein als Betreiber der Mensa für Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderen Bedarfen anbietet. „Wir haben unsere Lehrgänge digitalisiert und die Praxisanteile nach Hause verlagert. Wir geben einmal wöchentlich Warenkörbe mit frischen Zutaten aus. Unsere Jugendlichen und jungen Erwachsenen bereiten dann die Mahlzeiten nach einer Anleitung zu, fotografieren ihre Ergebnisse und schicken sie uns zu“, erklärt Ausbilder und Arbeitspädagoge Peter Becker.

Bereichsleiterin Sabine Hanke ergänzt: „In Rücksprache mit unseren Kostenträgern wie der Agentur für Arbeit und den Jobcentern haben wir all unsere Bildungsangebote auf alternative Lernformen umgestellt. Das gilt zum Beispiel auch für unser Projekt ‚Fit durch den Arbeitsalltag‘, das wir normalerweise gleich nebenan in den Gebäuden der ehemaligen Virginia-Satir-Schule anbieten“. Auch hier bekommen die Teilnehmer einen Warenkorb überreicht. Denn wie man sich gesund ernährt, steht auch dort weiterhin auf dem Programm.

Teilnehmer bekommen weiterhin Rückmeldungen

Neben den Warenkörben gibt es Arbeitsaufträge per Email, deren Ergebnisse dann telefonisch besprochen werden. Jeder Teilnehmende erhält so regelmäßig eine Rückmeldung. Das ist Ausbilderin Heidi Korgel besonders wichtig: „Wenn ein Teilnehmer viele Rückfragen hat, dann weiß ich, dass er meine Unterstützung besonders braucht. Und die bekommt er dann auch. Denn das, was wir normalerweise im laufenden Betrieb an persönlicher Begleitung und Vermittlung von Fachkenntnissen leisten, müssen wir jetzt anders organisieren. Gerade unsere Teilnehmenden, die häufig psychische Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten haben, brauchen Struktur, Regelmäßigkeit und individuelle Hilfe.“

Das sagen auch die Teilnehmenden selbst. Sabine Stahl ist eine von ihnen. Sie steht kurz vor dem Abschluss ihrer Umschulung zur Hauswirtschafterin, Mitte Mai finden die Prüfungen statt. Die 48-Jährige ist gelernte Fleischereifachverkäuferin und hat seit ihrer ersten Ausbildung nicht mehr die Schulbank gedrückt. „Ich musste erst das Lernen wieder lernen und dabei hat mir meine Ausbilderin Heidi sehr geholfen. Jetzt in der Coronazeit war das schon eine große Umstellung für mich, zu Hause die Aufträge zu erledigen.“ Geschafft hat sie es trotzdem, auch dank der Warenkörbe, die sie für die Praxisaufgaben wöchentlich abgeholt hat. So hat sie in der eigenen Küche ein Drei-Gänge-Menü gezaubert: Spargelcremesuppe, Zander mit Schmörkes und ein Erdbeerdessert mit Haselnussstreuseln.

Neue Laufwege und veränderte Arbeitsabläufe

Zum Wochenbeginn wurden die Vorgaben seitens der nordrhein-westfälischen Landesregierung für berufliche Bildungsangebote gelockert. Die Teilnehmer des SOS-Kinderdorfs Niederrhein dürfen jetzt wieder bei Einhaltung aller Hygienevorgaben zum Praxisunterricht erscheinen. „Für uns als Ausbilder/innen und Anleiter/innen ist klar, dass wir tageweise mit Kleingruppen starten und zu Beginn erst einmal die neuen Hygienevorschriften vermitteln und trainieren“, sagt Heidi Korgel und erklärt weiter: „Wir zeigen auf, wie breit 1,50 Meter Abstand sind, was unsere neuen Laufwege sind und wie wir die Arbeitsplätze in der Küche gestalten, damit auch dort ausreichend Abstand gewahrt werden kann.“ Wann der reguläre Mensabetrieb dann wieder aufgenommen werden kann, ist aktuell noch unklar.

3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)

19 bestätigte Corona-Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen im Kreis Kleve

Am heutigen Donnerstag, 7. Mai 2020, liegen dem Kreisgesundheitsamt insgesamt 584 labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen vor. Davon sind 36 in Bedburg-Hau, 44 in Emmerich am Rhein, 85 in Geldern, 40 in Goch, 30 in Issum, 26 in Kalkar, 38 in Kerken, 53 in der Wallfahrtsstadt Kevelaer, 69 in Kleve, 10 in Kranenburg, 49 in Rees, 14 in Rheurdt, 59 in Straelen, 7 in Uedem, 11 in Wachtendonk und 13 in Weeze.

Es muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass diese Zahlen nicht den tatsächlichen Sachstand widerspiegeln, da zum einen laufend neue Fälle gemeldet werden und zum anderen mit hoher Wahrscheinlichkeit zahlreiche unentdeckte Infizierte eine schwer zu schätzende Dunkelziffer bilden.

Von den insgesamt 584 bestätigten Corona-Fällen sind 452 Personen genesen, 16 Personen befinden sich im Krankenhaus und 29 Personen sind verstorben. Bei der 29. Person handelt es sich um einen 65-jährigen Mann mit Vorerkrankungen aus Emmerich am Rhein. Aktuell befinden sich insgesamt 329 Personen in häuslicher Quarantäne (Stand: 07.05.2020, 12 Uhr).

Die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner. In diesem Zeitraum gab es im Kreisgebiet 19 neue labordiagnostisch bestätigte Corona-Infektionen. Dies ergibt im Kreis Kleve eine 7-Tage-Inzidenz von 6,1.

Sollten Sie ärztliche Hilfe oder medizinische Beratung brauchen, wenden Sie sich umgehend telefonisch an den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter Angabe der Beschwerden und Mitteilung unter Tel. 116 117.

Hochzeit planen trotz Covid-19?

Es sollte der schönste Tag im Leben vieler Paare werden: der Hochzeitstag. Doch die Planungen für dieses besondere Ereignis werden für viele Paare während der Corona-Krise aktuell zum Albtraum. Wird die Hochzeit stattfinden können? Müssen wir ohne Gäste feiern? Bleiben wir bei einer Absage auf den Kosten sitzen? Mit diesen und weiteren Fragen beschäftigen sich angehende Brautpaare derzeit. Patricia J. ist als freie Traurednerin tätig und steht den Paaren mit Ratschlägen zur Seite. Im Interview mit dem KB spricht sie über mögliche Alternativen zur klassischen Trauung und  gibt Ratschläge, worauf die Paare bei einer Absage oder Verschiebung der Trauung achten sollten.

Wie erleben Sie als Traurednerin aktuell die Stimmung bei den Hochzeitspaaren?

Man merkt eine ganz, ganz große Verunsicherung. Die Vorfreude vieler Paare ist verflogen, stattdessen hängen sie in der Luft. Das liegt vor allem daran, dass es im Moment keine bundesweiten Regelungen für Trauungen gibt: Was ist erlaubt, was nicht? Für viele Paare tritt auch eine wesentliche Frage mehr und mehr in den Vordergrund: Selbst wenn es erlaubt sein sollte, unsere Trauung im Sommer zu feiern, wollen wir das dann überhaupt unter den Voraussetzungen? Die meisten haben verstanden, dass ihre Hochzeit wahrscheinlich mit gewissen Einschränkungen verbunden sein wird. Ein Paar hat mir auch von der großen Angst berichtet, am Ende mit ihrer Feier vielleicht verantwortlich zu sein, wenn nach der Hochzeit jemanden an Covid-19 versterben sollte. Da sind schon große Ängste im Spiel. Es gibt natürlich auch Paare, die noch relativ entspannt sind – das sind dann die, die im Spätsommer/Herbst heiraten würden. Aber im Allgemeinen ist die Verunsicherung schon sehr, sehr groß.

Auch auf dem Standesamt machen die Paare derzeit keine schönen Erfahrungen:  Eine Hochzeit alleine, maximal mit den Trauzeugen, teilweise hinter Plexiglas, mit Mundschutz verhüllt und auf die Hälfte der normalen Trauzeit reduziert – so stellt sich kein Paar den romantischsten Tag in seinem Leben vor. Viele schätzen besonders den Moment, vor ihren Liebsten „Ja“ zu sagen. Das fällt alles weg. Paare, die eigentlich nur standesamtlich heiraten wollten, fragen aus diesem Grund derzeit verstärkt bei freien Traurednern an, ob nicht doch eine kleine Trauung vor den Liebsten in diesem Jahr möglich sein könnte – quasi, um den romantischen Moment nachzuholen.

Gesetzlich ist es aktuell nicht so richtig geregelt. Leider können auch die Ordnungsämter im Moment keine verlässlichen Prognosen für den Sommer stellen, dennoch rate ich den Paaren, sich beim Ordnungsamt der Gemeinde zu erkundigen, in der die Hochzeit stattfinden soll.

Viele Paare haben sicher auch Angst, die Hochzeit vorzeitig abzusagen und dann festzustellen, dass die Feier doch hätte stattfinden können.

Ja, viele haben das Gefühl: Wie sie es machen, können sie es eigentlich im Moment nicht richtig machen und das ist natürlich der allgemeinen Situation geschuldet. Deswegen rate ich meinen Brautpaaren im Moment, sich vorsorglich einen Plan B zu überlegen. Das gibt ihnen etwas Kontrolle zurück und das Gefühl, in dieser Situation wenigstens irgendetwas tun zu können. Die finale Entscheidung über Plan A oder Plan B zu fällen, empfehle ich ungefähr sechs Wochen vor der Trauung. Und solange würde ich mir das auch immer offen halten, sonst ist die Enttäuschung umso größer, wenn die Trauung doch hätte stattfinden können.

Was raten Sie den Paaren, die sich mit ihrer Entscheidung noch unsicher sind?

Auf jeden Fall Ruhe zu bewahren und sich auch darauf zu besinnen, worum es eigentlich bei der Hochzeit geht. Und da geht es natürlich um die Liebe zwischen dem Brautpaar. Mit dem Plan B in der Tasche fällt es vielen Paaren auch leichter, die Unsicherheit bis zum Sommer auszuhalten. Ein Plan B könnte zum Beispiel sein, einen anderen Termin zurechtzulegen. Dazu würde ich empfehlen, eine Rangliste der involvierten Dienstleister zu erstellen und abzufragen, wie es mit Alternativterminen aussieht. Und dann muss die Entscheidung getroffen werden: Auf welchen Dienstleister wollen wir auf keinen Fall verzichten, für welchen würden wir notfalls auf einen Wochentag oder einen Sonntag ausweichen?

Einige Paare freunden sich im Moment auch mit einer Winterhochzeit an. Das hat den Vorteil, dass die Dienstleister möglicherweise auch an den Wochenenden noch Kapazitäten haben und keine Umbuchungskosten berechnen. Ich sage auch: Keine Angst vor solchen Terminen. Die Gäste werden sich unter diesen Voraussetzungen ganz sicher Zeit nehmen für das Brautpaar.

Eine Absage birgt auch finanzielle Risiken. Wer trägt die Kosten einer Verschiebung?

Viele Dienstleister zeigen Kulanz: Für Dienstleistungen, die innerhalb von 2020 verschoben werden, werden oft keine zusätzlichen Gebühren berechnet. Manchmal wird eine kleine Aufwandsentschädigung verlangt. Anders sieht es für Paare aus, die mit einem Termin in der nächsten Hochzeitssaison 2021 liebäugeln: Ein neuer Wochenendtermin in der Hochsaison von Mai bis Oktober kommt nicht selten einer neuen Buchung gleich. Was zunächst wenig entgegenkommend klingt, muss man sich so erklären: Hochzeitsdienstleister verdienen ihr Jahreseinkommen an einigen wenigen Wochenenden im Jahr. Eine kostenlose Übertragung auf die nächste Saison kommt dem Entfall eines gesamten Jahreseinkommens gleich. Aber auch das regeln die meisten Dienstleister so, dass es für beide Seiten mit möglichst wenig Schmerz verbunden ist. Ich berechne beispielsweise 20 Prozent Aufschlag für einen komplett neuen Termin im Sommer 2021, was von den Paaren sehr positiv aufgenommen wird. Man kann alternativ auch auf Termine im März oder April 2021 gehen oder auf einen Freitag.

In den Verträgen mit den Dienstleistern sind außerdem Storno-Bedingungen geregelt. Diese gelten auch in Coronazeiten. Einzige Ausnahme: Wenn zum Beispiel die Location aufgrund einer gesetzlichen Regelung nicht öffnen darf, muss das Brautpaar auch nicht zahlen. Der Dienstleister kann seine Leistung nicht erbringen. Ich rate den Brautpaaren auf jeden Fall, offen und verständnisvoll auf die Dienstleister zuzugehen – genauso wie die Dienstleister das mit den Brautpaaren derzeit auch machen. Prinzipiell ist es für die Paare die teuerste Variante, komplett abzusagen. Denn ohne gesetzliche Grundlage erfolgen Stornierungen aus eigenem Ermessen der Brautpaare – und die AGBs greifen regulär.   

Um diese Umbuchungen und eine verschobene Hochzeit zu umgehen, halten einige Paare aktuell trotz der Corona-Krise an ihrem ursprünglich geplanten Hochzeitstermin fest. Was gibt es denn für Corona-gerechte Alternativen zur großen Feier?

Einige Anpassungen an der ursprünglich geplanten Feier wird es sicherlich geben müssen. Ich rate Paaren, sich schon einmal vorsorglich die Gästeliste anzusehen und eine Entscheidung zu treffen: Sollten Hochzeiten bis zu einer gewissen Personenanzahl erlaubt sein, wären wir dann bereit, Gäste aus dem weiteren Bekanntenkreis wieder auszuladen, damit die Trauung stattfinden kann? Dafür werden viele sicher Verständnis haben. Zudem hängen Hochzeiten ja in der Regel davon ab, ob die Location, etwa das Hotel oder Restaurant, wieder öffnen darf. Hier kann sich das Paar fragen, ob eine Alternative vielleicht eine schöne Gartenhochzeit sein kann. Das bietet Unabhängigkeit von einer Location.

„In“ sind seit vergangenem Jahr auch sogenannte „Elopement Hochzeiten“ – das ist Englisch und bedeutet so viel wie „fliehen“ oder „durchbrennen“. Einige besinnen sich derzeit auf sich selbst zurück und können sich vorstellen, eine solche ganz intime Feier nur zu zweit oder im engsten Kreis durchzuführen. Sie planen dafür, wegzufahren, an einen Ort, der dem Paar etwas bedeutet. Man kann ans Meer fahren, wandern gehen, ein Picknick machen. Natürlich kann man zusätzlich noch über eine Feier im kommenden Jahr nachdenken, um das Trauversprechen nochmal vor Gästen zu wiederholen.

Es gibt auch Dienstleister, die Live-Streaming-Optionen anbieten. So kann man die Hochzeit für alle, die nicht dabei sein können – wenn zum Beispiel Risikopatienten nicht kommen können – live streamen oder aufnehmen. Ganz hoch im Kurs ist aktuell auf jeden Fall das Thema „im Freien sein“. Die Paare können sich auch überlegen, eine Art freie Trauung mit ihren Freunden selbst zu gestalten. Das kann man sehr persönlich gestalten – mit guten Wünschen der Freunde an das Paar, Geschichten aus dem Leben des Paares und traditionellen Hochzeitsspielen. Viele versuchen, sich darauf einzustellen, das Beste aus der Situation zu machen.

Worauf sollten Paare achten, wenn sie sich doch dazu entscheiden, die Hochzeit zu verschieben?

Die Paare sollten alles abwägen, kalkulieren und mit allen Dienstleistern sprechen, damit sie eine Basis haben, auf der sie besser entscheiden können. Vielleicht merkt man dann auch, dass die Sachen, die sie einem anbieten, gar keine schlechten Alternativen sind. Es ist auch eine Typfrage: Sind wir grundsätzlich Menschen, die mit der Ungewissheit und einem Plan B bis kurz vor knapp leben können, oder wollen wir von Anfang an Klarheit und verschieben lieber gleich? Und am Ende würde ich es natürlich auch von dem Gefühl abhängig machen, ob man sich die Trauung mit gewissen Einschränkungen vorstellen kann. Kann ich es mir zum Beispiel vorstellen, auf meiner Hochzeit einen Mundschutz zu tragen? Oder kann ich mir vorstellen, notfalls Leute auszuladen? Paare sollten außerdem abschätzen, welchen Wert die Atmosphäre für sie hat. Man freut sich am Ende nur über das beste Essen und das schönste Kleid, wenn auch die Stimmung auf der Feier entsprechend ist.

Das Interview führte Elena Gavriil.

Infobroschüre

Patricia J. hat für angehende Hochzeitspaare eine Infobroschüre zusammengestellt mit Ratschlägen und Informationen zum Thema „Trauungen während der Corona-Krise“. Auf zehn Seiten berichtet die freie Traurednerin aus ihrer Erfahrung und gibt Tipps für die Planung in dieser ungewissen Zeit. Wer Interesse an der Broschüre hat, kann sich per E-Mail unter dietraurednerin@outlook.de melden. Sie lässt den Interessenten dann die entsprechende PDF-Datei zukommen.

Über den Kita-Alltag in Corona-Zeiten

Ja, es wird viel von den Helden des Alltags in diesen Zeiten gesprochen. Aber wie geht es eigentlich den kleinen Helden, denen plötzlich von heute auf morgen der Kindergartenalltag und damit die Spielkameraden und Freunde genommen wurden? Für einige dieser kleinen Alltagshelden wurde zumindest eine Notbetreuung eingerichtet. Auch im St. Quirinus-Kindergarten Twisteden.

Die Kunstwerke der Kinder zieren den Zaun der Einrichtung. Foto: privat

„Nein, von einem normalen Kindergartentag kann man dabei nun wirklich nicht sprechen“, berichtet Patty Brünken, Leiterin der Kindergarteneinrichtung. Zurzeit betreut die Einrichtung sieben Kinder, die allerdings nicht gleichzeitig und auch nicht jeden Tag zur Betreuung kommen. Ein dickes Lob, bezüglich der Organisation, spricht die Leiterin den Eltern aus: „Sie organisieren die Betreuung ihrer Kinder sehr gewissenhaft und selbstständig, vermeiden somit weitere unnötige soziale Kontakte, um damit das Risiko zu verringern.”

Die Geschichte über das Coronavirus

Warum diese Situation überhaupt entstanden ist, erklärten die Erzieherinnen ihren Schützlingen anhand einer Geschichte über das Coronavirus. Daraufhin bastelten Phil, Angeline und Frida bunte Sonnen mit fröhlichen Gesichtern und guten Wünschen für ihre Freunde. Diese zieren jetzt den Kindergartenzaun und grüßen herzlichst die vorbeigehenden Spaziergänger.

In einer Kiste finden die Kinder jeden Tag besondere Überraschungen. Foto: privat

Zudem hatten sich die Erzieherinnen etwas Besonderes einfallen lassen. Gespickt mit außergewöhnlichen Ideen, richteten sie eine Überraschungsbox für die Kinder ein. So hält die Box einmal wöchentlich eine neue Aufgabe, ein Experiment, eine nagelneue Bastelanleitung oder ein leckeres Rezept für die Kids bereit. Diese können selbstverständlich auch mit nach Hause genommen werden und gemeinsam mit den Eltern und Geschwisterkindern ausprobiert werden. Auch für die kommenden Wochen haben die Erzieherinnen schon kreative Ideen liebevoll zusammengestellt. Wie es aber mit dem Kindergartenalltag weitergehen wird, muss auch das Team des St. Quirinus-Kindergartens  abwarten. „Wir hoffen auf eine verantwortungsvolle Entscheidung unserer Politiker“, sagt Patty Brünken.

Lockerung der Besuchsregelungen in Heimen angekündigt

Beginnend mit dem Muttertag am 10. Mai 2020 sind deutliche Lockerungen im Bereich der Betretungsverbote in Alten- und Pflegeheimen angekündigt. Unter Einhaltung von Schutzvorkehrungen und Auflagen soll dann wieder ein Kontakt mit pflegedürftigen und behinderten Menschen in Einrichtungen möglich sein. Grundlage für die Lockerungen sind die Empfehlungen eines zentralen Expertengremiums, welches extra für dieses Thema eingerichtet wurde.

Um den Heimbewohnerinnen und –bewohnern den wichtigen Kontakt zu Angehörigen wieder zu ermöglichen, sind unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) unterschiedliche Herangehensweisen möglich. Besuche mit bis zu zwei Personen können beispielsweise in separaten Arealen oder Räumlichkeiten im Außenbereich unter Einhaltung von Schutzmaßnahmen stattfinden. Bei Vorliegen entsprechender Rahmenbedingungen (Schutzmaterialen etc.) sollen gegebenenfalls auch Besuche von bis zu zwei Personen innerhalb der Einrichtung in einem separaten Raum möglich werden. Sofern es aus sozialen, humanitären oder medizinischen Gründen geboten ist, kann der Besuch einer Einzelperson auch innerhalb der Einrichtung im Bewohnerzimmer erfolgen. Grundsätzlich ist der Besuch auf höchstens zwei Stunden pro Tag begrenzt.

Besuche werden registriert

Um Besuche durch infizierte Personen / Kontaktpersonen und Personen mit Erkältungssymptomen auszuschließen, erfolgt eine Überprüfung der Besucher durch die Einrichtung. Ferner muss jeder Besuch registriert werden, um im Falle einer Infizierung eine lückenlose Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen.

Die Einrichtungen stehen bei der Realisierung der Kontaktmöglichkeiten vor einer großen Herausforderung. Einerseits gilt es, den Bewohnern den nötigen sozialen Kontakt zu Angehörigen zu ermöglichen, andererseits müssen jedoch Bewohner und Mitarbeitende vor Infektionen geschützt werden. Die Einrichtungen entscheiden daher im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst, in welchem Rahmen Besuchsregelungen stattfinden können. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld bei der Einrichtung, welche Kontaktmöglichkeiten bestehen und vereinbaren Sie einen Besuchstermin. Die Einhaltung der bestehenden Hygieneregelungen schützt dabei nicht nur Sie, sondern insbesondere Ihre Angehörigen im Heim sowie alle anderen Heimbewohner.