Kevelaerer Blatt
  • Link zu Facebook
  • Link zu Instagram
  • Link zu Youtube
  • Link zu Mail
  • Link zu Rss dieser Seite
  • Home
  • Geschenke
  • Orte
    • Kevelaer
    • Winnekendonk
    • Wetten
    • Twisteden
    • Kervenheim
    • Achterhoek
    • Kervendonk
  • Termine
  • Themen
    • Politik
    • Kultur
    • Wirtschaft
    • Kirche
    • Sport
    • Leben
    • Lesermeinung
  • KBplus
  • E-Paper lesen
  • Mediathek
    • YouTube Channel
    • Fotogalerien
  • mehr …
    • Kävels Platt
    • Kevelaer Fans
    • CiTY Touren
      • Service Einrichtungen in Kevelaer
      • Stadtführung Wetten
      • Stadtführung Winnekendonk
      • Stadtführung Twisteden & KleinKevelaer
      • Stadtführung Kevelaer
  • Über uns
    • Kontakt
    • Geschichte
    • Team
    • Impressum
  • Abo
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen

9. Mai 2020/in Kevelaer/von Kevelaerer Blatt

Das Land NRW hat in dieser Woche weitreichende Lockerungen insbesondere auch für die Gastronomie beschlossen. Die Informationen sind bereits am Mittwoch, 6. Mai 2020, vom Ministerpräsidenten Armin Laschet über die Presse verkündet worden. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat die Stadt Kevelaer heute Vormittag erreicht. Dies erklärt auch, warum das Ordnungsamt die vielen Fragen der Gastronomen am gestrigen Tage noch nicht beantworten konnte. Besonders im Hinblick auf die Einhaltung der hygienischen Standards in Gaststätten herrscht eine große Unsicherheit. Die ab dem 11. Mai 2020 geltende 4. Änderung der CoronaSchutzVO NRW bringt etwas Klarheit (die vollständige Version kann eingesehen werden unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_vierte_mantelverordnung.pdf). Folgende Vorschrift wurde eingefügt:

§ 14 Gastronomie

(1) Beim Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Kneipen, Imbissen, (Eis-)Cafés, öffentlich zugänglichen Mensen und Kantinen sowie anderen Einrichtungen der Speisegastronomie sind die in der Anlage zu dieser Verordnung festgelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards zu beachten. Am selben Tisch dürfen gemeinsam nur Personen sitzen, die zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören (Familien, zwei häusliche Gemeinschaften usw.).

(2) Nicht öffentlich zugängliche Mensen (außer Hochschulmensen) und Kantinen von Betrieben, Behörden und (Aus-)Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen im Sinne von § 1 Absatz 1 der Coronabetreuungsverordnung) dürfen zur Versorgung der Beschäftigten und Nutzer der Einrichtung abweichend von Absatz 1 betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen (auch in Warteschlangen) gewährleistet sind.

(3) Gastronomische Betriebe nach Absatz 1 und 2 dürfen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen nach § 13 Absatz 3 unter den dort genannten Voraussetzungen zur Verfügung stellen.

Das Hygieneschutzkonzept enthält unter anderem folgende Vorgaben:

Den Gästen müssen stets Plätze zugewiesen werden. Gäste und Servicepersonal dürfen nur Zutritt erhalten, wenn keine Symptome einer Atemwegserkrankung vorliegen (Ausnahmen bei Beschäftigten nur nach ärztlicher Abklärung; kein Covid-19). Die Gäste müssen sich bei Betreten der Gastronomie (Innen- und Außengastronomie) die Hände waschen und ggf. desinfizieren. Die Kundenkontaktdaten und die Zeiträume des Aufenthalts müssen für eine mögliche Kontaktpersonennachverfolgung dokumentiert werden. Zwischen den einzelnen Tischen muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern und eine bauliche Abtrennung bestehen, die das Übertragen von Viren verhindert. Des Weiteren muss zu den Arbeitsräumen der Beschäftigten (z.B. Theke) der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden – unmittelbar vor der Theke sind Sitzplätze nur mit entsprechenden Barrieren zulässig (z.B. Plexiglas). Die Gänge müssen eine Breite haben, bei der der Mindestabstand von 1,5 Metern beim Vorbeigehen eingehalten werden kann. Die Speisen müssen als Tellergerichte serviert werden – Buffets sind weiterhin unzulässig. Kontaktflächen wie Stühle, Tische usw. müssen nach jedem Gast gereinigt und desinfiziert werden. Beschäftigte mit Kontakt zu Gästen müssen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Nach jedem Abräumen von Speisengeschirr müssen sich die Beschäftigten die Hände waschen/desinfizieren.

Die vollständigen Hygiene- und Infektionsschutzstandards können eingesehen werden unter https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-08_anlage_hygiene-_und_infektionsschutzstandards_zur_coronaschvo_vom_8._mai_2020_0.pdf.

Unter Einhaltung sämtlicher Hygienevorgaben können gastronomische Einrichtungen ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen. Aufgrund der erst kurzfristig erlassenen Verordnung, bietet die Stadt Kevelaer zusätzlich für Sonntag, 10. Mai 2020, in der Zeit von 11 bis 12 Uhr, den Gastronomen die Möglichkeit, unter Tel. 02832/122-832 Fragen insbesondere zum Hygiene- und Infektionsschutzkonzept an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes zu richten.

Schlagworte: Corona-Virus, Covid-19, Gastronomie, Leben, Wirtschaft
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf WhatsApp
  • Teilen auf Pinterest
  • Teilen auf LinkedIn
  • Teilen auf Tumblr
  • Teilen auf Vk
  • Teilen auf Reddit
  • Per E-Mail teilen
https://www.kevelaerer-blatt.de/wp-content/uploads/2021/02/WWW_DSF1702-Kopie-e1589036958891.jpg 825 851 Kevelaerer Blatt https://www.kevelaerer-blatt.de/wp-content/uploads/2020/12/Logo-KB-1-1.png Kevelaerer Blatt2020-05-09 00:00:002021-03-08 11:20:34Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen
Das könnte Dich auch interessieren
In der Mitte der Gesellschaft angekommen
Der Beginn war die Schulbank
Seit Montag gilt die Maskenpflicht
„Wir sind in Kevelaer auf einem recht guten Weg“
Wandtafel für Maria Wackers angebracht
„Busmänner“ begrüßen wieder Bürger, Burger & Co
Sparkasse schneidet bei Kundenumfrage sehr gut ab
Welt-AIDS-Tag 2020: Kreisgesundheitsamt weist auf Beratungsangebote hin

Individualsuche

Search Search

Das Neuste

  • Erzählen Sie von früher: Kevelaerer Kinder sollen der Geschichte des Essens nachspüren 3. September 2026
  • „Atempause“ feiert Jubiläum mit Teilnehmer-Rekord 3. September 2026
  • Moselflair in Winnekendonk: Musikverein feiert zehntes Weinfest 3. September 2026
  • Neustart am Peter-Plümpe-Platz: „Kaenders am Markt“ feiert große Neueröffnung 3. September 2026
  • Vier Jahre, vier Innungsbeste: Kevelaers Schulmensa bleibt Kaderschmiede für Spitzenköche 1. September 2026

Werbung

Zurück Zurück Zurück Weiter Weiter Weiter

Jetzt unterstützen!

Mit einer “KBplus-Mitgliedschaft” Premiumvorteile sichern und deine Heimatzeitung unterstützen.

Mehr Infos, hier klicken!

Der Busmann

  • Kronenberg26. Oktober 2025 - 12.00
  • Begriffe19. Oktober 2025 - 12.00
  • Reif12. Oktober 2025 - 12.00
  • Seid einig!5. Oktober 2025 - 12.00
  • Übergang28. September 2025 - 12.00

Kontakt

Leserservice
E-Mail: leserservice@kevelaerer-blatt.de

Redaktion
E-Mail: redaktion@kevelaerer-blatt.de

Anzeigen
E-Mail: anzeigen@kevelaerer-blatt.de

Buchhaltung
E-Mail: buchhaltung@kevelaerer-blatt.de

Schnellsuche

Ausbildung Beruf Blaulicht Corona Corona-Virus Corona Virus Covid-19 Der Busman Diebstahl Einbruch Familie Freizeit Fußball Gesundheit Karneval Kevelaer - deine Menschen Kinder Kirche Konzert KSV Kultur Kunst Leben Musik Pandemie Politik Polizei Porträt Schule Schützen Serie Spende Sport Sport; Fußball; Kreisliga A Stadt Theater Umwelt Unfall Verbrechen Verein Verkehr Volleyball Wallfahrt Weihnachten Wirtschaft

Über Uns

Kevelaerer Blatt – Heimatzeitung seit 1879 für Kevelaer, Winnekendonk, Wetten, Twisteden, Kervenheim, Kervendonk und Kleinkevelaer.

Kontakt: redaktion@kevelaerer-blatt.de
© Copyright - Kevelaerer Blatt
  • Impressum
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Kontakt
Link to: Erste bestätigte Corona-Neuinfektion in Kevelaer seit 30. April Link to: Erste bestätigte Corona-Neuinfektion in Kevelaer seit 30. April Erste bestätigte Corona-Neuinfektion in Kevelaer seit 30. April3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain) Link to: Covid-19 im Kreis Kleve: Bisher gibt es 592 bestätigte Infektionen Link to: Covid-19 im Kreis Kleve: Bisher gibt es 592 bestätigte Infektionen 3D-Grafik des SARS-CoV-2-Virions (Grafik: Public Domain)Covid-19 im Kreis Kleve: Bisher gibt es 592 bestätigte Infektionen
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen