Die Pressestelle der Wallfahrtsstadt Kevelaer hat einen Fragenkatalog mit „FAQs“ rund um das Thema „Parken“ zusammengestellt.

„Alle Fragen, die uns erreicht haben, haben wir nach aktuellem Stand beantwortet. Der Fragenkatalog wird außerdem auf unserer Website auf der Startseite verlinkt und wird stetig aktualisiert und ergänzt“, schreibt Pressesprecherin Lena Hanenberg dazu.

Warum gibt es ein neues Parkraumkonzept? Was war die Ausgangssituation?

Mit der neuen Parkgebührenordnung und der Bewirtschaftung zusätzlicher Flächen sowie der einheitlichen Parkplatzbenennung wurden wichtige Bausteine für die Neustrukturierung des Parkens in Kevelaer gesetzt. Vorangegangen waren dem erarbeiteten Konzept u. a. die Kevelaer Strategie, eine Parkraumuntersuchung und Befragungen von Handel und Besuchenden. Anfang 2024 folgt voraussichtlich ein digitales Parkleitsystem.

Mehr dazu: https://www.kevelaer.de/de/aktuelles/rat-beschliesst-parkraumkonzept/

Was ist neu beim Parkraumkonzept?

Um Besuchende und Tourist:innen zu ihrem Ziel in Kevelaer zu lenken, ist eine eindeutige Benennung der Parkplätze wichtig. Der Parkplatzname soll sofort mit dem Ziel verknüpft werden. Bisher war es so, dass die meisten Parkplätze nach den angrenzenden Straßennamen benannt wurden. Auf Empfehlung der Verkehrsgutachterinnen und Verkehrsgutachter wurden einige Parkplätze umbenannt, um sie leichter dem Ziel zuzuordnen.

Die Parkgebührenordnung ist angepasst worden, um den Parksuchverkehr „zu lenken“ und die Innenstadt von Langzeit-Parkenden zu befreien. Außerdem stand die bessere Verständlichkeit im Fokus. Die Parkgebühren wurden im Innenstadtbereich angehoben (Tarifzone 1), um den Dauerparkverkehr auf die innenstadtnahen Parkflächen (Tarifzone 2) zu leiten. Grundlage für die Parkgebühren ist die Parkgebührenordnung. Diese wurde letztmalig vom Rat im Jahre 2008 verabschiedet.

Wann kommt das neue Parkleitsystem?

Das neue digitale Parkleitsystem wird derzeit zur Ausschreibung vorbereitet. Mit der Installation soll Anfang 2024 begonnen werden.

Wie lautet der neue Bewirtschaftungszeitraum?

Der Bewirtschaftungszeitraum für die Tarifzonen 1 und 2 ist zur besseren Übersicht gleich:  Montag bis Freitag von 09:00 – 18:00 Uhr. Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 09:00 – 16:00 Uhr.

Warum gibt es zwei Tarifzonen?

Mit dem neuen Parkraumkonzept und den zwei Tarifzonen sollen Langzeit-Parkende in der Innenstadt Platz machen für Kurzzeit-Parkende. Langzeit-Parkende werden mit der günstigeren Tarifzone 2, in der man für 3 Euro ein Tagesticket erwerben kann, aus der Innenstadt zu äußeren, weniger ausgelasteten Parkflächen gelenkt – so bleiben Kurzzeit-Parkplätze für Kundinnen und Kunden in der Innenstadt frei. Die Fluktuation ist durch die Kurzzeit-Parkenden in der Tarifzone 1 höher und der Einzelhandel wird dadurch gestärkt. Künftig wird es neben den digitalen Parkscheinautomaten auch ein digitales Parkleitsystem geben. Damit wird Besuchenden beim Einfahren in die Stadt bereits angezeigt, wo es noch freie Parkplätze gibt, und die Parkplatzsuche wird vereinfacht.

Warum ist das Parken auf dem Peter-Plümpe-Platz so teuer?

Der Parkplatz Rathaus befindet sich in Tarifzone 1 – also direkt in der Innenstadt – und soll vor allem Kurzzeitbesuchenden die Möglichkeit zum Parken bieten.

Wie ist die Park-Regelung am Konzert- und Bühnenhaus?

Auf Wunsch der Politik wurde die Bewirtschaftung des Parkplatzes Konzert- und Bühnenhaus über eine Parkscheibenregelung gelöst. Bis zu 3 Stunden können Besuchende mittels Parkscheibe dort kostenfrei parken. Der Parkplatz war vorher unbewirtschaftet. Die Verwaltung hatte ursprünglich die Tarifzone 2 vorgeschlagen.

Warum gibt es eine „Gottesdiensttaste“?

Der Parkplatz An der Basilika I (früher nur Basilika) gehört zu 60 % der Kirchengemeinde St. Marien. Der Parkplatz ist in unmittelbarer Nähe der Basilika. Da hier die meisten Gottesdienste am Vormittag stattfinden, konnte man bisher bis 12 Uhr immer kostenlos auf dem Basilika Parkplatz parken, erst ab 12 Uhr wurden Parkgebühren erhoben. Da die neue Parkgebührenordnung einen einheitlichen Bewirtschaftungszeitraum vorsieht, die Kirchengemeinde St. Marien den Besuchenden der Basilika aber auch weiterhin einen kostenlosen Aufenthalt für den Kirchenbesuch ermöglichen möchte, musste nach Eintritt der neuen Parkgebührenordnung eine Alternative her. So ist die „Gottesdiensttaste“ entstanden, die täglich zwischen 9 und 13 Uhr 3 Stunden kostenloses Parken auf dem Parkplatz An der Basilika I ermöglicht.

Sollten Sie um 12 Uhr auf dem Parkplatz parken, können Sie mit der „Gottesdiensttaste“ noch 1 Stunde (bis 13 Uhr) kostenlos parken. Möchten Sie von 9 bis 16 Uhr dort parken, müssten Sie ab 13 Uhr wieder zurück zum Automaten und ein neues Parkticket ziehen. Denn diese Taste ist ja für Gottesdienstbesuchende.

Wie funktioniert die „Brötchentaste“?

Die Brötchentaste war ein Wunsch der Bürgerinnen und Bürger und wurde auf ein Zeitfenster von 20 Minuten festgelegt. Für kurze Erledigungen, wie z. B. Brötchen holen, Medikamente in der Apotheke abholen oder einen schnellen Briefeinwurf, können Sie ab 1. Juni in allen Tarifzonen 20 Minuten kostenlos parken. Den Parkvorgang für diese 20 Minuten müssen Sie trotzdem am Automaten eingeben.

Wie funktionieren die „Brötchentaste“ und die „Gottesdiensttaste“ innerhalb der EasyPark App?

Die ersten 20 Minuten in der App sind kostenlos, das ist Ihre „Brötchentaste“. Die Servicegebühr von 0,29 Euro pro Parkvorgang wird auch erst im Anschluss berechnet. Bei der Gottesdiensttaste auf dem Parkplatz „An der Basilika“ ist es genauso.

Wo können Anwohnende parken?

Generell können Anwohnende natürlich da parken, wo ein freier Parkplatz ist. Befindet sich ein bewirtschafteter Parkplatz in der Nähe Ihres Wohnortes, besteht die Möglichkeit für die Tarifzone 2 ein Monats- oder Jahresticket im Rathaus zu erwerben. Monatstickets können auch am Parkautomaten erworben werden. Bereits vorhandene Parkausweise von Anwohnenden verlieren ihre Gültigkeit nicht.

Wo bekomme ich Monats- oder Jahrestickets?

Monats- oder Jahrestickets können nur für die Tarifzone 2 erworben werden. Monatstickets können am Parkautomaten erworben werden. Oder diese bei Anna Lena Müller im Ordnungsamt im Rathaus, Raum 407, Tel.: 02832-122 421, E-Mail: anna-lena.mueller@kevelaer.de.

Wie teuer sind Dauer-Parktickets?

Ein Tagesticket gibt es ab 1. Juni nur noch in der Tarifzone 2. Es kostet 3 Euro. Ein Monatsticket für die Tarifzone 2 kostet 45 Euro pro Monat (entspricht 15 Tagessätzen). Ein Jahresticket für die Tarifzone 2 kostet 495 Euro pro Jahr (entspricht 11 Monaten).

Wie funktionieren die neuen Parkautomaten?

1.        Kennzeichen eingeben

2.        Bezahlart wählen

3.        Parkdauer auswählen

4.        Quittung per QR-Code

5.     Kein Ausdruck Papier-Parkschein

Am Parkautomaten wird das Autokennzeichen des geparkten Autos sowie die gewünschte Parkdauer eingegeben und die Informationen elektronisch übermittelt. Man erhält kein Papier-Parkticket mehr, schont so die Umwelt und erspart sich den Weg zurück zum parkenden Fahrzeug.

Wie kann ich am Parkautomaten bezahlen?

Bezahlt werden kann an den neuen Automaten weiterhin mit Bargeld, aber auch eine bargeldlose Zahlung mit allen gängigen deutschen und niederländischen Bank- und Kreditkarten sowie Google- oder Apple Pay ist möglich. Alternativ zum Automaten kann auch die EasyPark-App genutzt werden.

Kann man auch weiterhin mit der App EasyPark parken?

Auch das Handyparken mit der App EasyPark ist weiterhin möglich. Die App wurde für Kevelaer entsprechend der neuen Parkgebührenordnung angepasst. EasyPark erhebt bei jedem Parkvorgang eine Servicegebühr von 0,29 Euro.

Wie erhalte ich mein Parkticket?

Ein physisches Ticket, dass Sie in Ihr Auto legen können, gibt es nicht mehr. Nach der Zahlung kommt kein Papier-Ticket aus dem Automaten. Das erspart nicht nur Papier, sondern Ihnen auch den Gang zurück zum geparkten Auto. Die eingegebenen Daten werden digital an die Politessen übermittelt.

Wie wird kontrolliert, ob ich ein Parkticket gezogen habe?

Die Politessen fotografieren das Kennzeichen mit dem Handy ab und können über eine App kontrollieren, ob ein Parkvorgang ausgelöst wurde. Die Kontrolle beim Handyparken erfolgt genauso und ist in Kevelaer auch bereits erprobt.

Bekomme ich eine Quittung?

Ja. Mittels QR-Code können Sie nach dem Parkvorgang eine PDF-Quittung auf Ihr Handy herunterladen. Aktuell funktioniert dieser Service noch nicht – soll aber zeitnah eingerichtet werden. (Stand 20.06.2023)

Warum wurden die Parkautomaten vorab nicht getestet?

Eine Testphase war vorgesehen. Der Hersteller hat aber alle Termine für Probeläufe nach hinten geschoben und letztendlich ausfallen lassen.

Warum haben die Parkautomaten nicht funktioniert und funktionieren teilweise immer noch nicht?

Zwei Automaten wurden defekt geliefert, andere Automaten hatten Softwareprobleme oder waren falsch programmiert. Die Downloadmöglichkeit der Quittung (nicht des Parktickets) steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Ebenso wird noch an der Menüführung in den Sprachen Niederländisch und Polnisch gearbeitet. Es wird auch noch ein Begrüßungsbildschirm eingerichtet, der Hinweise zur Bedienung geben soll. Diese Funktionen sollen zeitnah zur Verfügung stehen. (Stand 20.06.2023)

Wie lauten die neuen Parkplatznamen?

Die Parkplätze rund um den Bahnhof auf der Ladestraße und auf der westlichen Seite des Bahnhofs werden zu Am Bahnhof I-IV, die Parkplätze Basilika und Friedensstraße werden zu An der Basilika I und II, der Parkplatz an der Kardinal-von-Galen Straße heißt jetzt Innenstadt West und der bewirtschaftete Parkplatz vorne an der Ladestraße wird zu Innenstadt Ost. Die Parkplätze am Peter-Plümpe-Platz heißen ab sofort Rathaus und die Parkplätze Bleichstraße und Am Schenken werden zu Am Krankenhaus I und II. Der Parkplatz zwischen Norma und der Öffentlichen Begegnungsstädte heißt Konzert- und Bühnenhaus.

Warum fehlen Hinweisschilder auf den neubewirtschaften Parkplätzen (Konzert- und Bühnenhaus und Friedhof)?

Die Verkehrszeichen wurden verwaltungsseitig zu spät bestellt. Es war nicht von einer Lieferzeit bis zu vier Wochen auszugehen. Die Lieferung und der Aufbau wird zum Monatsende Juni 2023 erwartet. Es gilt auf den Parkplätzen Konzert- und Bühnenhaus und Friedhof eine Parkscheibenregelung von 3 Stunden in der Bewirtschaftungszeit von 09:00 – 18:00 Uhr bzw. am Wochenende und an Feiertagen von 09:00 – 16:00 Uhr. Diese wird allerdings erst wirksam, wenn die fehlenden Schilder aufgestellt wurden.

Kann die Verwaltung umsonst am Rathaus parken?

Es werden keine Parkberechtigungen für Mitarbeitende der Verwaltung ausgestellt, auch nicht für den Bürgermeister. Ausnahmen gibt es nur für die Dienstfahrzeuge, einige wenige dienstliche genutzte Privatfahrzeuge sowie für Schwerbehinderte und Schwangere.

Gibt es sonst noch irgendwo eine „Gottesdiensttaste“?

Nein. Kevelaer ist bundesweit die einzige Stadt mit einer „Gottesdiensttaste“ und hat es damit sogar in die SAT1 Nachrichten geschafft.