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Zur Eindämmung der Übertragungsgefahr wurden um den betroffenen Betrieb in Wallfahrtsstadt Kevelaer eine Schutz- und eine Überwachungszone errichtet. Diese lassen sich hier einsehen: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/3B19C2DE3402A39E819E2E26C6B4A808E3335AFC4AD75530D2AC14FA47BED4A6 Grafik: Kreis Kleve
14.000 Tiere getötet

Weiterer Geflügelpestausbruch in Kevelaer

In einer Geflügelhaltung in der Wallfahrtsstadt Kevelaer wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt. Rund 14.000 Tiere mit schwerwiegenden Symptomen wurden, nachdem der Bestand zuvor als „laborbestätigter Verdachtsfall“ eingestuft worden war, getötet.

Kreis Kleve erlässt Allgemeinverfügung. 1.700 Tiere betroffen.

Nächster Geflügelpestausbruch in Kevelaer

 In einer weiteren Geflügelhaltung in der Wallfahrtstadt Kevelaer wurde ein neuer Ausbruch von Geflügelpest bestätigt.

Kreis ordnet strenge Hygienemaßnahmen an. Tiere in betroffenen Betrieben wurden getötet.

Geflügelpest erreicht die Wallfahrtsstadt

In mehreren Geflügelhaltungen im Kreis Kleve wurden Ausbrüche von Geflügelpest bestätigt. Das meldete die Kreispressestelle Ende der vergangenen Woche.

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten für alle gewerblichen und privaten Halter

Stallpflicht für Geflügel im gesamten Kreis Kleve

Aufgrund der aktuellen Ausbrüche der Geflügelpest (hochpathogene aviäre Influenza, HPAI) in Rees und mehreren Regionen Deutschlands sowie Europas hat der Kreis Kleve gemäß einer Abstimmung mit den Nachbarkreisen und dem Land NRW eine kreisweite Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet.

Schutzmaßnahmen gegen Geflügelpest gelten für gewerbliche und private Haltung

Stallpflicht für Geflügel im Kreis Kleve

Aufgrund der jüngsten Ausbrüche in Rees, im niederländischen Grenzgebiet, im Weezer Tierpark und nun auch in Kalkar ordnete die Veterinärabteilung des Kreises Kleve die kreisweite Aufstallungspflicht an.

Für alle Gemeinden im Kreis Kleve gilt eine Stallpflicht sowie ein Ausstellungsverbot

Verdacht auf „Geflügelpest“ im Kreis Wesel betrifft auch Kreis Kleve

Im benachbarten Kreis Wesel gibt es einen Verdacht des Ausbruchs der hochpathogenen aviären Influenza („Geflügelpest“). Die daraus resultierenden Regelungen im Umkreis um den betroffenen Bestand gelten auch für ein Gebiet des Kreises Kleve. 

Geflügelhalter*innen müssen die gesetzliche „Biosicherheit“ einhalten, um ihre Tiere zu schützen

Geflügelpest nähert sich dem Niederrhein

Der Kreis Kleve beobachtet mit Sorge die Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln. Im November wurden bereits 16 Fälle von infizierten Wildvögeln sowie bei gehaltenen Vögeln in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Bayern gemeldet.

Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve nachgewiesen

Bei einer am Deich in Emmerich am Rhein tot aufgefundenen Wildgans hat das Friedrich-Löffler-Institut nun festgestellt, dass diese an Geflügelpest verendet ist. Es wurde – wie bereits im Winter 2016/2017 – das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen. Es handelt sich hiermit um den ersten amtlich bestätigten Fall bei einem Wildvogel in Nordrhein-Westfalen. Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve hat nach erfolgter Risikoabschätzung auf das Einrichten von Schutzzonen um den Fundort verzichtet. Dies war möglich, weil sich dieser Fundort in einem Gebiet ohne hohe Geflügeldichte befindet. Jedoch wird aufgrund der aktuell schnellen Ausbreitung des Geflügelpest-Geschehens in Europa und Deutschland (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) die Lage weiterhin intensiv beobachtet und das Monitoring erweitert.

„In Deutschland sind seit Ende Oktober zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in den benachbarten Niederlanden wurde die Erkrankung bei Wildvögeln und auch bereits in Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen”, erklärt dazu das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.

Sollte sich das Geflügelpest-Geschehen weiter ausbreiten, müsse damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Der Kreis Kleve bittet alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine mögliche Umsetzung vorzubereiten.

Die Prävention steht im Vordergrund

„Damit müssen die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Eine Aufstallungspflicht wird zum jetzigen Zeitpunkt für Nordrhein-Westfalen noch nicht angeordnet. Derzeit steht in Nordrhein-Westfalen noch die Prävention im Vordergrund“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel könne eine Möglichkeit der Ansteckung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und -halter dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen, erklärt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Ferner bittet der Kreis Kleve, tot aufgefundene Wasser-, Aas- und Greifvögel nicht anzufassen, sondern liegen zu lassen und direkt die Veterinärabteilung zu informieren (Mail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de / Tel. 02821 / 85-229). Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht bei der Veterinärabteilung angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen. Weitere Informationen, Merkblätter und Links zum Friedrich-Löffler-Institut und zur Tierseuchenkasse NRW wurden auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Suchbegriff: Geflügelpest).