Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve nachgewiesen

Bei einer am Deich in Emmerich am Rhein tot aufgefundenen Wildgans hat das Friedrich-Löffler-Institut nun festgestellt, dass diese an Geflügelpest verendet ist. Es wurde – wie bereits im Winter 2016/2017 – das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen. Es handelt sich hiermit um den ersten amtlich bestätigten Fall bei einem Wildvogel in Nordrhein-Westfalen. Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve hat nach erfolgter Risikoabschätzung auf das Einrichten von Schutzzonen um den Fundort verzichtet. Dies war möglich, weil sich dieser Fundort in einem Gebiet ohne hohe Geflügeldichte befindet. Jedoch wird aufgrund der aktuell schnellen Ausbreitung des Geflügelpest-Geschehens in Europa und Deutschland (Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern) die Lage weiterhin intensiv beobachtet und das Monitoring erweitert.

„In Deutschland sind seit Ende Oktober zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in den benachbarten Niederlanden wurde die Erkrankung bei Wildvögeln und auch bereits in Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen”, erklärt dazu das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW.

Sollte sich das Geflügelpest-Geschehen weiter ausbreiten, müsse damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet wird. Der Kreis Kleve bittet alle Geflügelhalter, sich bereits jetzt auf eine mögliche Umsetzung vorzubereiten.

Die Prävention steht im Vordergrund

„Damit müssen die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Eine Aufstallungspflicht wird zum jetzigen Zeitpunkt für Nordrhein-Westfalen noch nicht angeordnet. Derzeit steht in Nordrhein-Westfalen noch die Prävention im Vordergrund“, erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel könne eine Möglichkeit der Ansteckung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und -halter dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen, erklärt das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Ferner bittet der Kreis Kleve, tot aufgefundene Wasser-, Aas- und Greifvögel nicht anzufassen, sondern liegen zu lassen und direkt die Veterinärabteilung zu informieren (Mail: vet-verwaltung@kreis-kleve.de / Tel. 02821 / 85-229). Geflügelhalter, die ihre Bestände bisher noch nicht bei der Veterinärabteilung angemeldet haben, sollten dies sofort nachholen – selbst, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen. Weitere Informationen, Merkblätter und Links zum Friedrich-Löffler-Institut und zur Tierseuchenkasse NRW wurden auf den Internetseiten des Kreises Kleve hinterlegt (www.kreis-kleve.de – Suchbegriff: Geflügelpest).